Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Satzung über die 14. Änderung der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg vom 20.04.2005 gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung NRW zu beschließen.   


Für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ gelten derzeit noch die Gebühren der Satzung vom 20.04.2005 in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 21.12.2022. Diese Gebühren betragen derzeit z. B. für Hausmüll und Sperrmüll, die über die kommunale Sammlung angeliefert werden, 159,00 €/t bzw. 164,00 €/t („Gewichtsgebühr“).

 

Für die Anlieferung von Kleinmengen aus privaten Haushaltungen bis 2 m³ („Kleinanlieferer“) werden derzeit Gebühren zwischen 3,00 € und 72,00 € je nach Art und Menge der angelieferten Abfälle erhoben. Daneben wird eine Grundgebühr gegenüber den kreisangehörigen Kommunen zur Abdeckung der fixen, mengenunabhängigen Vorhaltekosten von derzeit jährlich 7,65 € pro Einwohner und eine Gebühr zur Finanzierung der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushalten und Schulen von derzeit jährlich 1,20 € pro Einwohner erhoben.

 

Der Finanzbedarf für das Haushaltsjahr 2024 wird wie in den vergangenen Jahren von den Kosten für Transport und Entsorgung der Abfälle sowie den Kosten der Betriebsführung der beiden Standorte in Gangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach maßgeblich beeinflusst. Diese Kosten stehen in Abhängigkeit von aktuellen vertraglichen Konditionen sowie der Entwicklung der Preisindizes für Lohn, Geräte, Energie, Betriebsgebäude, Investitionsgüter und Verbraucherpreise. Vor diesem Hintergrund ist folgendes Ergebnis festzustellen:

 

Die von den kreisangehörigen Kommunen zu entrichtende Grundgebühr richtet sich nach deren Einwohnerzahlen und deckt die dem Kreis Heinsberg entstehenden Fixkosten, insbesondere die Kosten für den Betrieb der Anlagen sowie Personalkosten, ab. Sie ist grundsätzlich den allgemeinen Kostensteigerungen anzupassen. Eine Erhöhung der Grundgebühr von jährlich 7,65 € auf 8,00 € je Einwohner ist hiernach erforderlich.

 

Die Gebühren für Transport und Entsorgung der Sonderabfälle konnten in den letzten Jahren stabil gehalten werden. Erst durch die Neuvergabe der Leistung zum 01.01.2023 war eine Erhöhung der ebenfalls von den kreisangehörigen Kommunen zu entrichtende Sonderabfallgebühr auf derzeit jährlich 1,20 € je Einwohner notwendig. Zum 01.01.2024 ist hier keine Anpassung erforderlich.

 

Die Gewichtsgebühr beinhaltet alle ansonsten nicht abgedeckten Kosten (z. B. Kosten für Transport und Entsorgung der Abfälle) und wird nach den erwarteten Anliefermengen kalkuliert. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen, ist diese Gebühr für die Zeit ab dem 01.01.2024 auf 170,00 €/t für Restmüll bzw. 175,00 €/t für Sperrmüll anzuheben.

 

Grund hierfür ist im Wesentlichen die von den Vertragspartnern des Kreises Heinsberg zulässigerweise beantragte Anpassung der Entgelte für die Entsorgung der Abfälle wegen der zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und der hiermit verbundenen Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Zertifikatehandel durch Erhebung einer CO2-Steuer. Die Müllverbrennungsanlagen haben bestätigt, dass sie diese Mehrkosten an ihre jeweiligen Vertragspartner weiterreichen werden.

 

Die Mehrkosten belaufen sich z. B. bei der Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle voraussichtlich auf ca. 16,00 €/t (netto) und bei Sperrmüll auf ca. 19,00 €/t (netto). Diese Mehrkosten sind entsprechend bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 (sowie für die Folgejahre) zu berücksichtigen. Voraussichtlich werden diese Kosten ab dem Jahre 2025 nochmals steigen.

 

Im Gegenzug konnte der Kreis Heinsberg bei den Vertragspartnern jedoch auch leichte Preissenkungen für Übernahme und Transport der Abfälle u. a. aufgrund gesunkener Energiekosten erreichen. 

 

Die pauschalen Gebühren für die Anlieferung von kleinen Abfallmengen (Kleinanlieferge-bühren) sind als Zuschuss kalkuliert und beinhalten dadurch einen Anreiz zur Vermeidung illegaler Abfallablagerungen. Nach der zuletzt zum 01.04.2022 erfolgten Erhöhung dieser Gebührensätze wird auf eine weitere Anpassung verzichtet.

 

Der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel sind als Anlagen der Entwurf der 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung, die Gebührensatzung in Leseform sowie eine Synopse, die die aktuellen Änderungen aufzeigt, beigefügt.

 

Die Änderungen der Satzungsbestimmungen werden im Einzelnen wie folgt begründet:

 

zu § 4 Abs. 1 und 4:

Anpassung der Gebühren

 

Ausschussvorsitzender Jansen verzichtet in der Ausschusssitzung auf eine Vorstellung des Sachverhaltes, da der Erläuterungstext bereits ausführlich gefasst ist, und stellt den Beschlussvorschlag direkt zur Abstimmung.