Beschluss: keine Beschlussfassung

Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktionen von SPD, FDP und FW gemäß     § 12 GeschO betr. “Verkehrsanbindung für Future Site InWest“ vom 27.10.2023 verwiesen.

 

Vorweg weist die Verwaltung darauf hin, dass diese sich bereits seit geraumer Zeit mit der Verkehrsanbindung der LEP-VI-Fläche „Future Site InWest“ befasst. So wies der Kreis Heinsberg nicht zuletzt in einem Schreiben vom 12.12.2022 den zuständigen Baulastträger für Landes-straßen, Straßen.NRW, auf die Bedeutung der L228 und L364 hin, verbunden mit der Bitte um wohlwollende Prüfung bzgl. Planung und Bau bzw. um Kostenübernahme, sofern der Kreis oder eine Kommune diese Aufgabe übernimmt. Zudem wurde am selben Tag ein Schreiben an die Bezirksregierung Köln gerichtet, das ebenfalls die Erforderlichkeit einer ortslagenfreien Anbindung der „Future Site InWest“ deutlich herausstellt.

Im Nachgang eines gemeinsamen Gesprächs mit Frau Ministerin Neubaur, Herrn Minister          Krischer und weiteren Vertretern der jeweiligen Ministerien warb Landrat Pusch mit Schreiben vom 21.06.2023 bei Herrn Minister Krischer erneut um Unterstützung und wies darauf hin, dass jegliche Art der Unterstützung und Zusammenarbeit zur Realisierung dieses zukunftsorientierten Großvorhabens benötigt wird.

 

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Gibt es aus Sicht der Kreisverwaltung Hinderungsgründe für die Landesregierung an der Durchführung der Linienbestimmung der L 228n?

 

Antwort:

Aus Sicht der Kreisverwaltung gibt es aktuell keine Hinderungsgründe.

 

Frage 2:

Spricht aus Sicht des Kreisfachamtes etwas gegen die Höherstufung der L 228n Ortsumgehung Lindern im derzeit gültigen Landesstraßenbedarfsplan?

 

Antwort:

Aus Sicht des Fachamtes ist eine Höherstufung der L 228n Ortsumgehung Lindern im der-          zeitigen Landesstraßenbedarfsplan bereits ohne Anbindung von Future Site InWest erforderlich.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat auf aktuelle Nachfrage folgenden Hinweis gegeben:

 

Da die Maßnahme nur die Dringlichkeit „Stufe 2“ hat, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW damit keinen vorliegenden Planungsauftrag an der L 228 planerisch tätig zu werden. Damit kann der Landesbetrieb Straßenbau NRW keine Linienbestimmung durchführen.

 

Die Landesregierung hat ihre klare Priorität auf Erhaltungsmaßnahmen und den Radwegebau gelegt. Um diese Vorhaben umzusetzen, müssen ebenfalls entsprechende Prioritäten bei den personellen und finanziellen Ressourcen gesetzt werden. Vor jedem Verfahrensschritt wird geprüft, ob die benötigten Ressourcen zur Verfügung stehen und das Verfahren mit der nötigen Stringenz betrieben werden kann. Von daher schätzt der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine kurzfristige / sofortige Höherstufung der L 228 im Landesstraßenbedarfsplan für äußerst gering ein. Dieses Thema wäre sinnvollerweise bei der Neuaufstellung des Bedarfsplans zu diskutieren.

 

 

Die Fragen 3 – 5 werden aufgrund der Zuständigkeit ebenfalls vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beantwortet:

 

Frage 3:

Wann ist mit dem Abschluss der Umweltverträglichkeitsstudie für den 2. Bauabschnitt der               L 364n, Ortsumgehung Hilfarth, zu rechnen?

 

Antwort:

Ziel ist es, die Umweltverträglichkeitsstudie in der ersten Jahreshälfte 2024 abzuschließen.

 

Frage 4:

Welche weiteren konkreten Planungsschritte des Planfeststellungsverfahrens sind bereits begonnen worden, bzw. werden nach Abschluss der Studie begonnen?

 

Antwort:

Zurzeit wird die Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie werden später Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren kann frühestens nach Vorliegen des genehmigten Vorentwurfes beantragt werden.

 

Frage 5:

Wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und dem Baubeginn für den genannten Abschnitt nach jetzigem Stand zu rechnen?

 

Antwort:

Nach dem jetzigen, optimistischen Zeitplan wird mit einem Planfeststellungsbeschluss für die       L 364n, OU Hilfarth, nicht vor 2028 gerechnet. Ein Baubeginn ist ein Jahr nach Vorliegen der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses vorgesehen.

 

 

 

Frage 6:

Gilt das Angebot des Kreises Heinsberg weiterhin, den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) bei der Planung gegen Kostenerstattung zu entlasten?

 

Antwort:

Der Kreis Heinsberg hat zur Beschleunigung der Planung möglicher Erschließungswege angeboten, die Planung, hier Machbarkeitsstudie zur Linienführung L 228 n sowie ggfs. K 16 n, gegen Kostenerstattung anzustoßen und die erforderlichen Schritte zum Planfeststellungsverfahren zu übernehmen.

Dieses Angebot gilt weiterhin.

 

Frage 7:

Laut der Antwort der Landesregierung unterstütze sie das Vorhaben Future Site InWest. Dies sei auch in einem Gespräch u. a. zwischen den kommunalen Vertretern, Frau Ministerin Neubaur und Herrn Minister Krischer am 18.04.2023 so kommuniziert worden. Der Landrat forderte im Nachgang ein klares Bekenntnis der Landesregierung.

Wie passt das zusammen?

 

Antwort:

Die Landesregierung hat mehrfach die Unterstützung zu Future Site InWest bestätigt. Dies zeigt sich auch durch die Gewährung von Fördermitteln zur städtebaulichen Entwicklung. Diese Unterstützung umfasst jedoch nicht den dringenden Wunsch der kommunalen Vertreter als auch der betroffenen Bürger eine konkrete Erschließungsplanung anzustoßen oder zu finanzieren.

 

Aus Sicht des Kreises Heinsberg ist aber zur Akzeptanz der betroffenen Ortslagen gerade auch die Belastung durch zusätzliche Verkehre in den angrenzenden Ortschaften zu vermeiden und konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Daher der Wunsch eines klaren Bekenntnisses der Landesregierung, auch die Entlastung der angrenzenden Ortslagen durch die Planung oder Finanzierung der Planungen von Ortsumgehungen zu unterstützen.