Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

„Der Kreis Heinsberg schreibt die Maßnahme für die verbleibenden 11 Monate unverzüglich neu aus, damit die wertvolle und für die Jugendlichen unverzichtbare Betreuung erst einmal fortgeführt werden kann. Nachdem gesetzliche Klarheit herrscht, kann nach Alternativen der Betreuung gesucht werden.“

 

Ja 5

Nein 8

Enthaltung 2

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Beschlussfassung aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2023.

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung sucht eine Möglichkeit, das Jobcenter für die Dauer der ungeklärten Zuständigkeitsfrage in die Lage zu versetzen, dem erhöhten Betreuungsbedarf der Personengruppe „COMEU25“ zumindest teilweise zu entsprechen. Hierdurch ggf. entstehende Mehraufwendungen sollen durch Kompensation an anderer deckungsfähiger Stelle des Haushaltes möglichst ausgeglichen werden.“

Ja 9

Nein 5

Enthaltung 1 


Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 15.11.2023 als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2023 verwiesen.

 

Nach Versand der Einladung ging der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und FW-Fraktion vom 09.11.2023 ein.

 

Der Änderungsantrag ist als Tischvorlage ausgelegt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach § 10 Abs 11 der Geschäftsordnung ist über einen Abänderungsantrag vor der Entscheidung in der Sache selbst abzustimmen.

 

Herr Trox und Herr Heffels, Jobcenter Kreis Heinsberg, erläutern, welche Möglichkeiten seitens des Jobcenters bestehen, die derzeit in der Maßnahme ComeU25 betreuten Jugendlichen bei Auslaufen der Maßnahme weiterhin zu betreuen. Eine entsprechende Übersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung führt aus, das BMAS habe zwar mitgeteilt, von der ursprünglich geplanten Zuständigkeitsverlagerung abzusehen, jedoch ausdrücklich offengelassen, inwiefern es im Rahmen der Gesetzgebung zur Kindergrundsicherung ggf. doch noch zu Zuständigkeitsänderungen für unter 25-jährige Leistungsberechtigte kommt.

 

Nach ausführlicher Diskussion wird über den Beschlussvorschlag aus dem Abänderungsantrag abgestimmt.