Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der im Jahre 2010 aktualisierten Museumskonzeption, der notwendigen Einzelbewertungen sowie der festgelegten Förderkriterien werden

 

Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 1.000,00 € an die musealen Einrichtungen

 

            - Bauernmuseum Selfkant

- Flachsmuseum, Wegberg

            - Historisches Klassenzimmer, Geilenkirchen-Immendorf

- Kleinbahnmuseum Selfkantbahn

- Korbmachermuseum Hückelhoven-Hilfarth

- Museum für europäische Volkstrachten, Wegberg

- Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V., Erkelenz-Lövenich

 

und Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 500,00 € an die musealen Einrichtungen

 

- Besucherbergwerk Sophia-Jacoba „Schacht 3“, Hückelhoven

- Heimatmuseum Gerhard-Tholen-Stube, Waldfeucht

- Kulturelles Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz

- Museum der Mineralien- und Bergbaufreunde, Hückelhoven

- Schrofmühle, Wegberg-Rickelrath

 

bewilligt. Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.

 


Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen an museale Einrichtungen in privater Trägerschaft auf der Grundlage der in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2005 beschlossenen Museumskonzeption. Die Fortschreibung und Aktualisierung der Museumskonzeption erfolgte im Jahr 2010.

 

In der Museumskonzeption ist im Rahmen eines gewichteten Punkteschemas eine Bewertung der musealen Einrichtungen unter Berücksichtigung festgelegter museumsfachlicher Kriterien vorgenommen worden. Nach diesen Förderkriterien steht die Bezuschussung der privaten musealen Einrichtungen in Abhängigkeit der erreichten Punkte. Dabei gelten für die Bewilligung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse folgende Abstufungen:

 

            1.000 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 65 bis 84 Punkten,

               500 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 57 bis 64 Punkten.

 

Bei einer Gesamtbewertung von weniger als 57 Punkten kommt die Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Übrigen nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrages und bei einer finanziellen oder sächlichen Förderung durch die Stadt/Gemeinde.

 

Außerhalb der sich im Rahmen der turnusmäßigen Bewertung auswirkenden Veränderungen bei den musealen Einrichtungen erfolgen bedarfsbezogene Einzel­bewertungen. Hierzu bestand nach der Aktualisierung der Museumskonzeption im Jahr 2010 die Notwendigkeit für die Gerhard-Tholen-Stube, Waldfeucht, und das Kulturelle Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz. Auf die Beschluss­fassungen des Aus­schusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus vom 30.05. bzw. 29.11.2011 und des Kreisausschusses vom 14.07.2011 sowie des Kreistages vom 20.12.2011 wird verwiesen.

 

Es haben sich keine maßgebenden, auf eine Förderung für das Jahr 2013 auswirkenden Änderungen im Hinblick auf die Bewertung der musealen Einrichtungen ergeben. Alle Museen mit einer Gesamtbewertung von mind. 57 Punkten haben einen Antrag auf einen Zuschuss des Kreises für das Jahr 2013 gestellt und werden durch die jeweilige Stadt/Gemeinde sächlich oder finanziell unterstützt. Das aktuelle Bewertungsschema ist als Anlage beigefügt.