Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird beschlossen.

 

 


Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer  (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 stellen Kreise und kreisfreie Städte Bedarfspläne auf. Nach Abs. 2 sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, spätestens alle 4 Jahre, fortzuschreiben.

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Bedarfsplanes wurde gemäß § 12 Abs. 3 RettG NRW mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, den Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugeleitet.

 

Mit den zuständigen Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird am 30.3.2015 ein Erörterungsgespräch stattfinden, in dem  das gem. § 12 Abs. 5 RettG NRW anzustrebende Einvernehmen erzielt werden soll. Über das Ergebnis des Gespräches wird in der Sitzung berichtet.

 

Ebenfalls wird in der Sitzung über die Eckdaten der Gebührenkalkulation informiert, die auf der Basis des Ergebnisses des Gespräches am 30.3.2015 erstellt wird.  Eine Zusammenstellung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes sind als Anlagen der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügt. Von den Institutionen, die sich aktiv geäußert haben,  wurde die Planung des Kreises grundsätzlich positiv beurteilt. Bedenken bzw. Änderungswünsche wurden nicht vorgetragen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete am 06.03.2015.

 

Herr Ralf Rademacher ergänzt die Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt. Seine Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Wegen der noch fehlenden Erklärung des Einvernehmens der Krankenkassen formuliert Ausschussvorsitzender Reyans den Beschlussvorschlag um und stellt diesen zur Abstimmung.