Beschluss:
Mitglieder eines Ausschusses des Kreistages, die nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören, sind ebenso wie die Mitglieder des Kreistages im Rahmen der Ausübung ihrer Ausschussmitgliedschaft zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. In analoger Anwendung des § 46 Abs. 3 KrO NW über die Einführung der Kreistagsmitglieder sind die sachkundigen Bürger gleichfalls zu verpflichten. Als sachkundige Bürger wurden in der Sitzung des Kreistages am 03.07.2014 folgende Personen zu Mitgliedern des Bauausschusses gewählt:
- für die Fraktion der CDU: Herr Daniel Ramakers
- für die Fraktion der GRÜNEN: Herr Frank Baczyk
- für die Fraktion der FDP: Herr David Stolz
- für die Fraktion DIE LINKE: Herr Dr. Wolfgang Feix
- für die Fraktion der FW: Herr Guillaume Dircks in beratender Funktion
- für die Fraktion der AfD: Herr Florian Tiegelkamp-Büngers
Der bereits
verpflichtete sachkundige Bürger, Herr
Tiegelkamp-Büngers, wird durch Freiherrn von Fürstenberg vertreten. Durch
diesen sowie den vorgenannten vom Kreistag gewählten Ausschussmitgliedern wird
die Verpflichtungsformel zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der
Aufgaben gesprochen und durch Unterschrift in einer Verpflichtungsniederschrift
bestätigt. Die vom Ausschussvorsitzenden gegengezeichneten Originale der
einzelnen Verpflichtungsniederschriften sind der Originalniederschrift über die
1. Sitzung des Bauausschusses als Anlagen beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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