Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Dezernent Schneider informiert über die wesentlichen Aufgaben des Bauausschusses wie folgt:

 

Anlässlich der ersten Sitzung des neu gebildeten Bauausschusses möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und einen kurzen Überblick über den Aufgabenbereich dieses Gremiums geben. Der Bauausschuss ist für die Vergabe von Hochbaumaßnahmen zuständig sowie für alle Fragen, die mit den jeweiligen Vergaben im Zusammenhang stehen. Er berät und beschließt im Rahmen des Haushaltsplanes über die verschiedenen baulichen Maßnahmen des Kreises und prüft deren ordnungsgemäße Umsetzung. Der Bauausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss, der Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages vorbereitet. Ihm obliegt darüber hinaus ein Beschlussrecht im Rahmen der vom Kreistag getroffenen Regelungen. Mit Beschluss vom 06. November 1997 hat der Kreistag festgelegt, dass Aufträge öffentlich auszuschreiben sind, sofern nicht die Natur der Leistung oder Lieferung oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen. Über die Erteilung des Zuschlages bzw. die Vergabe des Auftrages entscheidet

bei Bau-, Dienst- und Lieferleistungen einschließlich der damit in Verbindung stehenden Ingenieur- bzw. Architekturleistungen

a) bis 25.000,00 €                             der Landrat, seine allgemeine Vertreterin oder vom Landrat hierzu durch Dienstanweisung Beauftragte;

b) über 25.000,00 €                         der Landrat im Einvernehmen mit dem Bauausschuss

Erfordern zwingende Gründe in Einzelfällen über den ursprünglichen Auftrag hinaus zusätzliche Leistungen infolge von Massenüberschreitungen, Abweichungen von der vorgesehenen Leistungs- oder Ausführungsart oder dgl., so ist für die Vergabe von Nachaufträgen der Bauausschuss zuständig, sofern eine Gesamtauftragssumme von 25.000 € überschritten oder der ursprüngliche Auftrag mehr als 10 % oder höher als 12.500 € überschritten wird.

Die aktuelle konjunkturelle Lage stellt besondere Umstände im Sinne des Kreistagsbeschlusses dar. Eine entsprechende Bewertung nehmen auch die Ministerien des Landes NRW vor. Mit gemeinsamem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009 wurden daher die Vergabeverfahren u.a. der Gemeinden und Kreise des Landes NRW zur Beschleunigung von Investitionen in den Jahren 2009 und 2010 vereinfacht. Bei Bauleistungen können die Vergabestellen nach dem Erlass bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1 Mio. € ohne Umsatzsteuer können sie bei Bauleistungen eine beschränkte Ausschreibung durchführen. Bei Liefer- und Dienstleistungen können die Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchführen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde dieser Erlass durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW  bis zum 31.12.2018 verlängert. Der Landrat hat die Anwendung der im Erlass genannten Wertgrenzen angeordnet.

Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die 33 zu bewirtschaftenden kreiseigenen Liegenschaften mit rund 115.000 m2 Grundfläche ist das Amt für Gebäudewirtschaft. Neben der Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten liegt der Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen in der Sicherstellung der Substanzerhaltung der Gebäude und technischen Anlagen durch Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus koordiniert das Amt für Gebäudewirtschaft alle kaufmännischen und infrastrukturellen Leistungen der kreiseigenen Liegenschaften. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen: Energieversorgung, Gebäudereinigung, Entsorgung, An- und Verkauf von Immobilien, An- und Vermietung von Gebäuden und Räumlichkeiten, Telekommunikation, Gebäudeversicherungen und Beschaffung. Im Wege der Amtshilfe führt das Amt für Gebäudewirtschaft für das kreiseigene Jugendamt Plausibilitätsprüfungen für Umbau und/oder Erweiterungsmaßnahmen für die U 3 Betreuung an Kindertagesstätten durch. Des Weiteren obliegen dem Amt für Gebäudewirtschaft die Aufgaben des technischen Gebäudemanagements für den Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH (RD HS).  Seit dem 01.01.2015 ist das Amt für Gebäudewirtschaft  auch als Dienstleister für das Jobcenter Kreis Heinsberg mit seinen Geschäftsstellen in Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven tätig. Auf der Grundlage eines dreijährigen Dienstleistungsvertrages nimmt das Amt die Aufgaben des Gebäude-, Flächen-, Mietvertrags-, Bewirtschaftungs- und Inventarmanagement  für das Jobcenter wahr. Ein Organigramm des Amtes mit einer Liste der wesentlichen Aufgaben liegt allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.

Da es die erste Sitzung des Bauausschusses in neuer Zusammensetzung ist, erscheint es angebracht, auch die in der letzten Wahlzeit realisierten Baumaßnahmen anzusprechen. So standen in den Jahren 2009 bis 2011 die zahlreichen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen sog. Konjunkturpaketes II mit einem Auftragsvolumen von rund 6,22 Mio. € im Mittelpunkt der baulichen Tätigkeiten. Da der Kreis Heinsberg in den Jahren 2004 bis 2009 mit der Sanierung und Optimierung der Einrichtungen des Bildungssystems eine Entwicklung vollzogen hat, die im Konjunkturpaket II an zentraler Stelle stand, war es möglich, zusätzliche an sich erst in den nächsten Jahren zur Entscheidung stehende bauliche Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Hier ist in erster Linie die energetische Sanierung des Kreishauses zu nennen. Auf der Grundlage eines technischen Energiekonzeptes wurde das 33 Jahre alte Kreishaus mit einem Kostenvolumen von 3,7 Mio. € energetisch saniert. Dabei wurde ein Kostenanteil in Höhe von 3,135 Mio. € über das Konjunkturpaket II finanziert.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: