Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt, die räumlichen Kapazitäten des Berufskollegs Erkelenz zunächst durch den Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf dem Schulgrundstück zu erweitern.    


Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Bezüglich des Berufskollegs Erkelenz kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass diese Schule im Hinblick auf die Schülerzahl deutliche räumliche Defizite aufweist. Für den Fall, dass sich der Schulträger für eine Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz entscheidet, enthält das Gutachten die Empfehlung, die Laufwege nicht zu erweitern und die Komplexität der Anlage nicht zu erhöhen, sondern im Gegenteil Übersichtlichkeit und Kompaktheit zu fördern. Dies würde mit sich bringen, dass jeder Gebäudeteil für sich einer baulichen Prüfung bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden solle.

 

Das Gutachterbüro weist in seinem Gutachten für diese Schule einen Fehlbestand von

 

·         14 Klassenräumen,

·         2 Differenzierungsräumen,

·         1 naturwissenschaftlichen Fachraum und

·         4 Büroräumen

 

aus. Aufgrund Platzmangels auf dem Schulgrundstück kommt eine Realisierung dieses Raumbedarfs in einem einzigen großen zusätzlichen Gebäude nicht in Betracht.

 

Vielmehr ist angedacht, zunächst einen (kleineren) Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf bisher freier Grundstücksfläche Richtung Krefelder Straße oder auf der Parkplatzfläche Gebäude Schulring zu realisieren und perspektivisch in einem zweiten Schritt einen bestehenden Gebäudeteil, der den schlechtesten baulichen und energetischen Zustand dieser Schule aufweist, ebenfalls durch einen (kleineren) Neubau zu ersetzen. Diese Vorgehensweise ist zwischen Verwaltung und Schulleitung vorabgestimmt.

 

Ein derartiger, stufenweiser Ausbau des Berufskollegs Erkelenz würde zudem ermöglichen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 21. April 2023 zu stellen. Vollumfänglich zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind nur getätigte förderfähige Ausgaben, die die Begünstigten bis zum 31. Juli 2026 bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch einen vollständigen Mittelabruf geltend machen. Die Umsetzung eines einzigen großen Neubaus ist innerhalb der vorstehenden Frist von vornherein nicht zu realisieren.

 

Hinsichtlich des im Kopf der Vorlage angegebenen Betrages wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um eine sehr grobe Kostenschätzung zzgl. Einrichtungskosten und Herrichten des Baufeldes handelt, die nur der ersten groben Orientierung dienen kann. Die Kostenschätzung beinhaltet nur Klassen, keine Fachräume mit technischen Sonderanforderungen.

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft, so informiert Dezernentin Dr. Maurer die Mitglieder des Ausschusses, habe die finanziellen Auswirkungen nochmals korrigiert. Es würden rund 10 % Planungskosten schon im Jahr 2024 anfallen, die dann im Jahr 2026 in Abzug gebracht werden könnten. Insofern seien im Teilfinanzplan Auszahlungen für das Jahr 2024 in Höhe von 280.000 €, für 2025 in Höhe von 1,4 Mio. € und für 2026 in Höhe von 1,12 Mio. € zu berücksichtigen. Sofern die Förderung wider Erwarten nicht bewilligt werden sollte, werde die Maßnahme regulär im Rahmen der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre - 2025 Planung und Ausführung 2026/2027 - aufgenommen werden.

 

Der Verwaltungs­leitung, so Dezernentin Dr. Maurer, sei sehr daran gelegen, auch den Bauausschuss an den vorgesehenen Planungen zu beteiligen. Der Bauausschuss werde einbezogen, sobald die konkreteren Planungen stünden. Zu Recht stelle sich die Frage nach dem Bedarf für eine Sondersitzung, da die Förderrichtlinie bereits aus April 2023 stamme. Zunächst sei ein großer Neubau angedacht gewesen; eine Realisierung sei jedoch wegen des baulichen Umfangs nicht in der Zeit, in denen ein Abruf der Fördermittel zu erfolgen habe (Mitte 2026), möglich gewesen. Erst kürzlich sei die Idee einer Aufteilung der Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz entstanden.

Das Amt für Gebäudewirtschaft sei der Meinung, die nunmehr in Rede stehende Erweiterung innerhalb der Fristsetzung umsetzen zu können. Durch diese Baumaßnahme eröffne sich die Möglichkeit, zumindest für einen Teilbereich Fördermittel beantragen zu können. Dadurch würde auch eine während der weiteren Bauphase vorübergehende Containerlösung, auf die man bei einem großen Neubau hätte zurückgreifen müssen, obsolet werden.

 

Die Verwaltung beabsichtige, die vorgestellte Erweiterungsmaßnahme selbst dann durchzuführen, wenn keine Fördermittel in Aussicht gestellt werden könnten. Nach Einschätzung der Verwaltung seien die Chancen auf eine Förderung jedoch gut, da die Mittel dem Vernehmen nach wegen der kurzen Fristen nicht in ausreichendem Maße nachgefragt würden.

 

Im Anschluss an diese ergänzenden Erläuterungen ergibt sich ein Austausch über die konkreteren Planungen, insbesondere auch mit Blick auf die vorhandenen Raumkapazitäten und die Schülerzahlentwicklung.

 

In diese Diskussion bringen sich insbesondere der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jansen sowie die Ausschussmitglieder Kleinjans, Sonnenschein, Spenrath und van den Dolder ein. Es besteht Einvernehmen, dass die beabsichtigte Erweiterung sinnhaft ist und der Schulträger durch diese Erweiterungsmaßnahme vor einem weiteren Ausbau in die Lage versetzt werde, einen Blick auf die Schülerzahlentwicklung zu nehmen und somit weitere Ausbaumaßnahmen dem konkreten Bedarf anzupassen. Stellvertretender Ausschussvorsitzender Jansen bittet darum wegen der Komplexität des Schulgebäudes in Erkelenz, einen Lageplan des Gebäudebestandes (Anlage) mit dem in Rede stehenden Erweiterungsbau vorzulegen. Außerdem wird darum gebeten, die im Neubau vorgesehenen Nebenräume zu spezifizieren. Hierzu wurde von Seiten des Amtes für Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass es sich um Gruppenräume, Lehrmittelräume sowie WC-Anlagen handelt.