Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Landrat Pusch berichtet hierzu wie folgt:

 

Systemische Schulbegleitung

 

Bekanntlich wurde auf Beschluss des Kreistages vom 13.09.2022 beim Amt für Schule, Kultur und Sport eine Koordinierungsstelle zur systemischen Schulbegleitung für den Kreis Heinsberg eingerichtet unter anderem hinsichtlich einer zweckentsprechenden Verwendung der vom Land gewährten Inklusionspauschale.

 

Da der Kreis Heinsberg die Inklusionspauschale in seiner Funktion als Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger erhält, ist eine Einführung der systemischen Schulassistenz und damit einhergehend die Organisation desselben einschließlich der Personalbeschaffung nur im Einvernehmen mit den Kommunen möglich.

 

Mit Blick darauf, dass der Kreis Heinsberg selbst nicht Träger von Schulen des Gemeinsamen Lernens ist, ist eine zweckentsprechende Verwendung der Inklusionspauschale beschränkt auf entsprechende Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden.

 

Wie in der Fraktionsvorsitzendenrunde am 07.06.2023 berichtet, konnten die gemäß Kreistagsbeschluss vorgesehenen Stellen mit einem Umfang von 0,5 und 0,2 VZÄ erst im März bzw. August dieses Jahres besetzt werden.

 

Während im Rahmen der Konzeptionierung zeitweise ein Start des Projektes an sieben Schulen im Kreisjugendamtsbezirk und der Einsatz sozialversicherungspflichtig Beschäftigter des Kreises als systemseitige Integrationshilfen angedacht waren, wurde der Konzeptentwurf nach intensivem Austausch mit anderen Kreisen und Städten zu dort durchgeführten Modellen der infrastrukturellen Schulbegleitung sowie den dortigen Erfahrungen in Abstimmung mit der Fachberatung Inklusion überarbeitet.

 

Da besonders zu Beginn der Schullaufbahn eine Umstellung auf systematische Lernprozesse stattfindet, die die Kinder vor neue emotionale und soziale Anforderungen stellt und die mit der Unterstützung von Schulassistenzen besser bewältigt werden können, soll das Modell zunächst ausschließlich an Grundschulen erprobt werden.

 

Im Einvernehmen mit der Unteren Schulaufsicht und in Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Amt für Soziales erschienen schlussendlich drei Schulen als geeignete Modellschulen. Maßgebliche Parameter im Rahmen des Auswahlprozesses waren insbesondere die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und der an einer Schule bereits vorhandenen Integrationshelferinnen und -helfer sowie die Relation der Schüler/innen je Integrationshelfer/in. Aufgrund vorgenannter Kriterien wurden folgende Schulen für den Projektstart ausgewählt:

 

GGS Frelenberg, Übach-Palenberg

Erich Kästner Schule, Wegberg/Merbeck

GGS Am Burgberg, Wassenberg

 

Sowohl die vorgenannten drei Schulen als auch die jeweiligen Schulträger haben ihre Zustimmung zu der Auswahl als Modellschule für die systemische Schulbegleitung erklärt.

Inwiefern weitere Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden zu einem späteren Zeitpunkt bei einer möglichen Ausweitung des Projektes in Betracht kommen, ist derzeit nicht absehbar.

 

Ein über die Inklusionspauschale des Landes hinausgehender Einsatz freiwilliger finanzieller Mittel des Kreises ist zurzeit nicht vorgesehen. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass individuelle Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX vom Modellprojekt unberührt bleiben. Soweit die Förderbedarfe einzelner Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Modellprojektes jedoch bereits durch die systemischen Schulassistenzen abgedeckt werden können und in der Folge keine individuellen Schulbegleitungen beim Jugendamt oder Amt für Soziales beantragt werden, kommt den kreisangehörigen Kommunen diese Nicht-Steigerung der Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII oder SGB IX durch die differenzierte Jugendamtsumlage bzw. Kreisumlage anteilig zugute.

 

Insbesondere um auf die Expertise der freien Träger auf dem Gebiet der Schulbegleitung zurückgreifen zu können und um dem Kreis größtmögliche Flexibilität bei der Erfüllung der Bedarfe zu bewahren, wird seitens der Koordinierungsstelle aktuell ein Ausschreibungsverfahren in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle zur Beauftragung freier Träger mit der Leistungserbringung  vorbereitet.

 

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Umsetzung des Projektes an den ausgewählten Schulen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 begonnen werden kann.

 

 

 

Vorbereitung des Erlasses einer Katzenschutzverordnung

 

In der Kreisausschusssitzung am 05.09.2023 und der Kreistagssitzung am 19.09.2023 habe ich darüber informiert, dass eine Katzenschutzverordnung eingeführt werden soll und bei der Erarbeitung dieser Verordnung die Vereine, die mit der Kastration von Katzen befasst sind, zu einem Austausch eingeladen werden sollen.

 

Dieser angekündigte Austausch hat am 29.11.2023 unter meiner Leitung mit den Vertreterinnen/Vertretern von acht eingeladenen Tierschutzvereinen stattgefunden. An dem Gesprächskreis nahmen auch Vertreterinnen/Vertreter von zwei gemeindlichen Ordnungsämtern, die über den Termin informiert worden sind und denen das Angebot zur Teilnahme gemacht wurde, teil. Für den Veterinäramtsbereich der Kreisverwaltung waren Dezernent Lind, Amtsleiter Dr. Ahlborn und weitere Verwaltungsmitarbeiter vertreten.

 

Die Vertreterinnen/Vertreter der Tierschutzvereine berichteten eindrucksvoll von ihren teils mehrjährigen Tätigkeiten und Bemühungen zum Schutz der freilebenden Katzen im Kreis Heinsberg, den praktischen und finanziellen Herausforderungen und den Schwierigkeiten, Hindernissen und neben den zu verzeichnenden Erfolgen auch von teils vergeblichen Mühen und Anstrengungen, das Leben von schwer erkrankten und leidenden Katzen und Kitten zu retten.

 

Nach einer vertiefenden Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten stellte die Verwaltung die für machbar gehaltenen Regelungen im Rahmen einer Katzenschutzverordnung zur Ergänzung des Engagements der ehrenamtlichen Maßnahmen der Vereine und sonstigen Privatpersonen dar. Dabei wurde verdeutlicht, dass durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Kreisebene auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes der Fokus der Regelungen auf die Halterinnen und Halter als Adressaten von Geboten und Verboten liegt.

 

Durch die Rechtsverordnung können demnach die Katzenhalter/innen verpflichtet werden, ihre Katzen mit einem unkontrollierten Auslauf, sog. Freigängerkatzen, zu kennzeichnen und zu registrieren, sodass die Halterdaten festgestellt werden können. Ein unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen kann verboten werden bzw. es wird bei dieser Haltungsform mit Auslauf ein Kastrationsgebot festgelegt. Die Katzenhalter/innen sind im Übrigen dem Kreis und den Städten/Gemeinden gegenüber zu Auskünften über ihre Katzen und zur Duldung von Grundstücksbetretungsrechten der Behörden verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Katzenschutzverordnung können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die Städte und Gemeinden bleiben bei freilebenden Katzen als zuständige Fundbehörden und darüber hinaus auch als allgemeine Ordnungsbehörden weiterhin für freilebende Katzen zuständig und können im Bedarfsfall nach § 27 Ordnungsbehördengesetz NRW ebenfalls Katzenkastrationsverordnungen mit eigener Zielsetzung erlassen.

 

Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass durch eine Katzenschutzverordnung die bereits laufenden Bemühungen der Katzenfreundinnen/-freunde zur Dezimierung der Anzahl von freilebenden Katzen ergänzt werden können. So wird die Fortpflanzungskette von freilebenden unkastrierten Katzen durch weitere bislang noch unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaltungen unterbrochen bzw. nicht weiter befeuert und bei einer Befolgung des Kastrationsgebotes werden durch entlaufene bzw. später ausgesetzte Katzen keine neuen Populationen angelegt. Außerdem wird das Risiko bei Haltern von weiblichen bislang noch unkastrierten Katzen, unerwünschte Kitten als Nachkommen ihrer Katze zu erhalten, ausgeschlossen. Entlaufene oder gar ausgesetzte Katzen können nach einer Kennzeichnung mit Registrierung schnell zugeordnet und den Haltern ohne längere Verweilzeiten in Tierheimen wieder zugeführt werden.

Die Vereinsvertretungen wurden ergänzend über die bestehenden Möglichkeiten und Modalitäten einer Landesförderung für Kastrationsmaßnahmen informiert.

 

Die Gesprächsteilnehmer/innen unterstrichen die Bedeutung von Informationskampagnen und besonderen Schwerpunktaktionen mit Kennzeichnungs-/Registrierungsmöglichkeiten gekoppelt mit Katzenkastrationen. Das Problembewusstsein der privaten Katzenhalter/innen sowie auch der breiten Öffentlichkeit für das Leiden der freilebenden, aber oftmals kaum wahrnehmbaren Katzen müsse dringend auf diesen und ähnlichen Wegen entwickelt und geschärft werden. Es könne auch überlegt werden, ggfs. an den Schulen geeignete pädagogische Projekte in die Bildungsarbeit einzubauen.

 

Die Verwaltung wird nunmehr den Entwurf einer Katzenschutzverordnung für den Kreis Heinsberg erarbeiten und es ist vorgesehen, kurz vor Beginn der politischen Beratungen im Februar 2024 den Gesprächskreis zu einem zweiten Austauschtreffen einzuladen, um letzte konkretere Abklärungen und Abstimmungen herbeizuführen.“