Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt, die räumlichen Kapazitäten des Berufskollegs Erkelenz zunächst durch den Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf dem Schulgrundstück zu erweitern. 


Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Bezüglich des Berufskollegs Erkelenz kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass diese Schule im Hinblick auf die Schülerzahl deutliche räumliche Defizite aufweist. Für den Fall, dass sich der Schulträger für eine Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz entscheidet, enthält das Gutachten die Empfehlung, die Laufwege nicht zu erweitern und die Komplexität der Anlage nicht zu erhöhen, sondern im Gegenteil Übersichtlichkeit und Kompaktheit zu fördern. Dies würde mit sich bringen, dass jeder Gebäudeteil für sich einer baulichen Prüfung bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden solle.

 

Das Gutachterbüro weist in seinem Gutachten für diese Schule einen Fehlbestand von

 

·         14 Klassenräumen,

·         2 Differenzierungsräumen,

·         1 naturwissenschaftlichen Fachraum und

·         4 Büroräumen

 

aus. Aufgrund Platzmangels auf dem Schulgrundstück kommt eine Realisierung dieses Raumbedarfs in einem einzigen großen zusätzlichen Gebäude nicht in Betracht.

 

Vielmehr ist angedacht, zunächst einen (kleineren) Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf bisher freier Grundstücksfläche Richtung Krefelder Straße oder auf der Parkplatzfläche Gebäude Schulring zu realisieren und perspektivisch in einem zweiten Schritt einen bestehenden Gebäudeteil, der den schlechtesten baulichen und energetischen Zustand dieser Schule aufweist, ebenfalls durch einen (kleineren) Neubau zu ersetzen. Der Standort für das Gebäude wäre auf dem Gelände Westpromenade an der Krefelder Straße bzw. auf dem Parkplatz Am Schulring. Diese Vorgehensweise ist zwischen Verwaltung und Schulleitung vorabgestimmt.

 

Ein derartiger, stufenweiser Ausbau des Berufskollegs Erkelenz würde zudem ermöglichen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 21. April 2023 zu stellen. Vollumfänglich zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind nur getätigte förderfähige Ausgaben, die die Begünstigten bis zum 31. Juli 2026 bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch einen vollständigen Mittelabruf geltend machen. Die Umsetzung eines einzigen großen Neubaus ist innerhalb der vorstehenden Frist von vornherein nicht zu realisieren.

 

Hinsichtlich des im Kopf der Vorlage angegebenen Betrages wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um eine sehr grobe Kostenschätzung zzgl. Einrichtungskosten und Herrichten des Baufeldes handelt, die nur der ersten groben Orientierung dienen kann. Die Kostenschätzung beinhaltet nur Klassen, keine Fachräume mit technischen Sonderanforderungen.

 

Landrat Pusch weist in der Kreistagssitzung darauf hin, dass den Kreistagsmitgliedern folgende Informationen als Tischvorlage vorliegen:

 

„Wie in der Sitzung des Schulausschusses erläutert, hat das Amt für Gebäudewirtschaft die finanziellen Auswirkungen dahingehend korrigiert, dass im Falle einer Förderung rund 10 % (Planungskosten) bereits im Jahr 2024 anfallen, die dann im Jahr 2026 in Abzug gebracht werden können. Sollte keine Förderung bewilligt werden, wird die Maßnahme regulär im Rahmen der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre – Planung 2025, Ausführung 2026/27 – aufgenommen.

 

Nachdem noch Ende November kommuniziert wurde, dass die Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 21. April 2023 angesichts des Stichtages 31.07.2026 für den vollständigen Mittelabruf nur sehr zögerlich abgerufen würden, sind diese nunmehr nach Auskunft der Bezirksregierung vom 8. Dezember 2023 sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2023 – auch zur Überraschung des Ministeriums – zwischenzeitlich erschöpft. Hintergrund ist – so das Ministerium -, dass die Mittel im Windhundverfahren vergeben werden und ein großes Projekt alle noch vorhandenen Fördermittel binde.

 

Das Ministerium prüft aktuell, ob weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können, hierüber sollen die zuständigen Gremien Anfang des nächsten Jahres beraten.

 

Vorsorglich wurde die Maßnahme „Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz“ sowohl der Bezirksregierung als auch dem Ministerium am 8. bzw. 11. Dezember 2023 bereits vorab gemeldet. Hierbei wurde ausdrücklich auf die Dringlichkeit der Entscheidung hinsichtlich der Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel angesichts der knapp bemessenen Fristen in der Förderrichtlinie hingewiesen.

 

Die Frage, ob eine Förderung erfolgt oder nicht, hat keine Auswirkungen auf den grundsätzlichen Raumbedarf des Berufskollegs Erkelenz.“