Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der „Konzeption mittelfristige Beheizungskonzepte – Liegenschaften Kreis Heinsberg“ die Heizungsanlagen in den kreiseigenen Liegenschaften im Jahr 2024 und den Folgejahren zu ertüchtigen und die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen.

 

2. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises stimmt der Bauausschuss der Auftragsvergabe für die Planungsleistungen zur Erneuerung der Heizungsanlagen in den kreiseigenen Liegenschaften an das Ingenieurbüro RKS Consult GmbH, Erkelenz, zu.


 


Die Verwaltung plant mittelfristig die Ertüchtigung bestehender Heizungsanlagen in den kreiseigenen Liegenschaften. Dies soll unter der Maßgabe einer Reduzierung von fossilen Energieträgern geschehen und von einem Ingenieurbüro begleitet werden. In der letzten Sitzung am 17.08.2024 (TOP 2) wurde dem Bauausschuss die Machbarkeitsstudie über die Umstellung von Wärmeversorgungsanlagen auf Wärmepumpe bzw. Hybridheizung am Beispiel von zwei Liegenschaften des Kreises, dem VHS-Gebäude und dem Kreisgymnasium vorgestellt. Die Langfassung der Studie „Konzeption mittelfristige Beheizungskonzepte – Liegenschaften Kreis Heinsberg“ wurde dem Bauausschuss mit der Niederschrift der Sitzung zur Verfügung gestellt. Mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Ingenieurbüro RKS Consult GmbH, Erkelenz beauftragt. Finanziert wurde die Studie aus den Kompensationsleistungen der sogenannten Billigkeitsrichtlinie 2. Hierzu wird auf die Niederschrift der Sitzung vom 17.08.2023 verwiesen.

 

Bereits in diesem Jahr sind Haushaltsmittel für die Erneuerungen der Steuerung der Heizungsanlagen in der Rurtal-Schule und der Kesselanlage im Haus der Musik eingeplant. Die Erkenntnisse der Studie sollen bei der Planung der beiden Maßnahmen als Grundlage dienen. Aufgrund der erbrachten Vorleistungen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie, beabsichtigt die Verwaltung das Ingenieurbüro RKS Consult GmbH, Erkelenz, mit den entsprechenden Planungsleistungen zu beauftragen. RKS ist in der Lage, die Erkenntnisse aus der Studie (Leistungsphase 1:  Grundlagenermittlung   2 % und Leistungsphase 2: Vorplanung 9 % HOAI) aufbauend für die Planungen der Anlagen einzusetzen. Die Verwaltung beabsichtigt, in den folgenden 10 – 12 Jahren die Machbarkeitsstudie sukzessive umzusetzen. Nach heutigem Stand ist insgesamt von Investitionskosten in Höhe von 4.375.569 € netto auszugehen. Diese Investitionskosten ließen sich unter Berücksichtigung möglicher Förderungen (Stand: August 2023) um rund 30 % reduzieren.  Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist ausschließlich außerhalb der Heizperiode möglich. Die Verwaltung wird hierzu dem Bauausschuss im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Prioritätenliste vorlegen.

Ausschussvorsitzender Peters informiert, dass in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 17.08.2023 die Machbarkeitsstudie über die Umstellung von Wärmeversorgungsanlagen auf Wärmepumpen bzw. Hybridheizung für alle kreiseigenen Liegenschaften durch die Herren Jost und Krichel, RKS Consult GmbH, vorgestellt wurde. Die Langfassung der Studie wurde der Niederschrift der Sitzung beigefügt.

Es wurde vereinbart, mögliche Fragen hierzu in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu beantworten. Die Verwaltung habe daher in Vorbereitung der heutigen Sitzung die Ausschussmitglieder angeschrieben und zur Vorbereitung der Antworten um mögliche Fragen gebeten. Es seien keine Fragen eingegangen.

Allgemeiner Vertreter Schneider führt aus, dass die Verwaltung beabsichtige, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie in die Thematik unter Begleitung eines Fachplaners tiefer einzusteigen und eine Priorisierung der Maßnahmen in Kombination mit sofortigen Maßnahmen vornehme. Ein wesentliches Argument werde dabei die CO² Bepreisung darstellen. Wo es möglich sei, werden Förderanträge für Einzelmaßnahmen gestellt. Die Verwaltung werde dem Bauausschuss im Laufe des Jahres eine Prioritätenliste mit Kostenschätzung über die beabsichtigten Maßnahmen vorlegen und beabsichtigt sodann antragsgemäß vorzugehen.