Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt, das vorbeschriebene Bauvorhaben jenseits der Bauchemer Gracht auf dem kreiseigenen Gelände der Sporthallen umzusetzen.


 


In der Sitzung des Schulausschusses am 04.12.2023 wurde über die Fördermöglichkeiten auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 21. April 2023 informiert und sowohl ein Beschluss zur Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz als auch zur Erweiterung der bestehenden CNC-Werkstatt am Berufskolleg Erkelenz einschließlich der Anschaffung einer 5-Achs-CNC-Simultanfräsmaschine gefasst. Beide Förderanträge für das Berufskolleg Erkelenz wurden zwischenzeitlich nach Maßgabe dieser Richtlinie gestellt.

 

Nunmehr hat auch die Schulleiterin des Berufskollegs Ernährung, Sozialwesen, Technik eine Projektskizze erstellt zur Generierung von Fördermitteln im Rahmen der o.a. genannten Förderrichtline.

 

Auch wenn, wie in der Sitzung des Kreistages am 19.12.2023 zu TOP 9 berichtet, noch nicht feststeht, ob weitere Fördermittel in diesem Programm verfügbar sind, können Anträge nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium weiterhin gestellt werden.

 

Beabsichtigt ist die Errichtung einer Bauhalle für das Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik (BK EST). Mit dem Neubau und der Ausstattung einer Bauhalle für die fachpraktische Bauausbildung soll das vollzeitschulische Bildungsangebot des BK EST insbesondere in den berufsvorbereitenden Klassen erweitert und auf zukünftige, durch den Strukturwandel neu entstehende Qualifizierungsbedarfe ausgerichtet, die beruflichen Bildungschancen für junge Menschen im Kreis Heinsberg verbessert und ihr Interesse an einer innovativen Berufsausbildung und/oder Studium im Berufsfeld der Bautechnik gestärkt werden.

 

Aktuell bietet das BK EST folgende vollzeitschulischen Bildungsgänge in der Bautechnik an:

-     Ausbildungsvorbereitung im Schwerpunkt Holz- und Bautechnik mit möglichem Erwerb des ersten Schulabschlusses, Anlage A

-     1-jährige Berufsfachschule Bautechnik mit dem Erwerb des erweiterten ersten Schul-abschlusses, Anlage B1

-     2-jährige BFS Bautechnik (FHR) mit Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschul-reife, Anlage C2

 

Fachpraktische Ausbildungsinhalte in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen können nur in schulischen Praktika oder im Fachpraxisunterricht im Berufskolleg vermittelt werden. Die Möglichkeit, diese fachpraktischen Ausbildungsinhalte wie in den dualen Berufen Straßen-bauer/in, Maurer/in, Bauzeichner/in, Tief- und Hochbaufacharbeiter/in oder Kanalbauer/in in Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung zu vermitteln, besteht hier nicht. Auch die in die-sen vollzeitschulischen Bildungsgängen zu absolvierenden Praktika sind aufgrund ihrer Länge nicht oder nur wenig geeignet, einen vertieften Einblick in die Praxis zu geben.

 

Die Bildungsgänge Ausbildungsvorbereitung und 1-jährige Berufsfachschule dienen v. a. dazu, Schülerinnen und Schüler auf eine anschließende duale Ausbildung vorzubereiten. Die Ausbil-dungsbetriebe in der Baubranche sind dringend auf Fachkräftenachwuchs angewiesen. Eine stärker an der Berufspraxis ausgerichtet schulische Ausbildung würde die Ausbildungsbereit-schaft und -chancen der Absolventinnen und Absolventen des BK EST deutlich verbessern.

 

In der 2-jährigen Berufsfachschule mit Fachhochschulreife (FHR) streben die meisten Schüle-rinnen und Schüler anschließend ein (duales) Studium der Bautechnik an. Auch hier würde eine stärker praxisorientierte Ausbildung die Attraktivität des Bildungsangebots steigern, insbesondere wenn der Fokus verstärkt auf klima- und ressourcenschonendes Bauen gelegt wird.

 

Zukünftig wäre mit einer Bauhalle auch eine Erweiterung des Bildungsangebots denkbar:

 

-       Aufnahme des Berufsfelds Bautechnik in die internationalen Förderklassen (Anlage A)

Aktuell werden die Schülerinnen und Schüler der internationalen Förderklassen in den Berufsfeldern Hauswirtschaft und Metalltechnik beschult. Die Ausweitung des Angebotes auf Bautechnik ist bislang in Ermangelung der räumlichen Kapazitäten nicht möglich. Mit einer Bauhalle könnte(n) auch hier verstärkt auf eine Ausbildung in den Bauberufen vorbereitet und die Interessen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.

 

-     Einführung einer vollzeitschulischen Berufsfachschule Bautechnik (Anlage B2)

Bisher bietet das BK EST diese Schulform zum Erwerb eines mittleren Schulabschlusses (ggf. mit Qualifikationsvermerk) in den Schwerpunkten Metall- und Elektrotechnik an. Absolventinnen und Absolventen aus dieser Schulform setzen ihren Bildungsweg in der 2-jährigen Berufsfachschule mit Fachhochschulreife fort. Durch die Bauhalle könnte dieses Angebot auf den Schwerpunkt Bautechnik ausgeweitet werden, sodass die Bil-dungschancen für Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss bis hin zum Erwerb einer Studienqualifikation zur Aufnahme eines Studiums im Bereich Bautechnik gesteigert werden könnten.

 

Jenseits der Bauchemer Gracht steht auf dem kreiseigenen Gelände der Sporthallen ein bebaubares Grundstück zur Verfügung, auf dem eine Bauhalle mit folgenden Funktionen realisiert werden könnte:

 

-       Freie Flächen für Betonbau, Bewehren, Dämmen/Abdichten, Estrich, Holzbau, Mauern, Schalen/Formenbau, Trockenbau, Fliesenlegertätigkeiten, Pflastertätigkeiten …

-       Lagerflächen

-       Lehrkräftebüro

-       Umkleiden und Sanitärbereich

-       Unterweisungsraum.

 

Geplant ist die Errichtung einer Bauhalle in einer Größe von ca. 420 m² Bruttogrundfläche (BGF) bzw. ca. 2.310 m³ Bruttorauminhalt (BRI). Die Baukosten einschließlich Ingenieurleistungen werden ca. 1.647.000 €, die Einrichtungskosten ca. 145.000 € betragen.

 

Derzeit steht für praktische Übungen in den vollzeitschulischen Bildungsgängen im Baubereich nur das sogenannte „Baulabor“ im Keller des D-Trakts zur Verfügung. Die bestehende Ausstat-tung wird zwar anlassbezogen für Untersuchung von Festigkeit und Zusammensetzung von Baustoffen genutzt, wird den dargestellten Bedarfen jedoch nicht gerecht. Das „Baulabor“ könnte im Anschluss an einen Neubau als Theorieunterrichtsraum genutzt werden und würde so den laut Schulentwicklungsgutachten festgestellten Bedarf an Klassenräumen reduzieren.

 

Eine mögliche Förderung wird in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.

 

Sollten keine Fördermittel für die Maßnahme bewilligt werden, wird diese regulär im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen ist mit Blick auf die sehr kurz bemessenen Ausführungsfristen im Rahmen der Förderrichtlinie die Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung, Technische Gebäudeausstattung und Statik für die Leistungsphasen 1 – 3 kurzfristig erforderlich, denn vollumfänglich zuwendungsfähig nach der Förderrichtlinie sind nur getätigte förderfähige Ausgaben, die die Begünstigten bis zum 31. Juli 2026 bei der bewilligenden Stelle durch einen vollständigen Mittelabruf geltend machen. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Umsetzung der Maßnahme im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.02.2024 beschließen zu lassen.

Die Schulleiterin, Oberstudiendirektorin Drechsler, wird für die Beantwortung von Fragen in der Sitzung des Schulausschusses zur Verfügung stehen.

Allgemeiner Vertreter Schneider befürwortet aus Sicht der Verwaltung die Realisierung dieser baulichen Maßnahme. Die unübliche Vorgehensweise der Verwaltung sei dem Umstand geschuldet, dass man derzeit noch nicht absehen könne, ob für diese Maßnahme Fördermittel gewährt werden, da diese derzeit durch ein Großprojekt gebunden seien. Man stehe in einem engen Austausch mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.  Wenn Fördermittel fließen, müssen die baulichen Maßnahmen bis zum 31.07.2026 abgerechnet sein. Daher sei kurzfristig die Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 erforderlich. Falls zum Abschluss der Planungsleistungen noch keine Entscheidung über die Fördermittel getroffen sei, werde die Verwaltung die Politik im Hinblick auf eine Finanzierung der Bauhalle aus Eigenmitteln beteiligen.

Ausschussmitglied Thomas Jansen, Schulausschuss, sowie die Ausschussmitglieder Spinrath und Dr. Wagner, Bauausschuss, unterstützen die Baumaßnahme und die damit verbundene Erweiterung des Ausbildungsangebotes. Dr Wagner erklärt, dass er sich der Stimme enthalten werde, um die FDP-Fraktion in die Entscheidungsfindung einzubinden und hierüber im Kreisausschuss abzustimmen.