Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage von § 16a SGB II und §§ 10, 11 Abs. 5 SGB XII mit dem SKF/M Erkelenz, Region Heinsberg e. V. entsprechend §§ 75 ff. SGB XII eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 sowie eine diesbezügliche Vergütungsvereinbarung abzuschließen.

 

Die kreisseitige Vergütung der Personal- und Sachkosten umfasst die Höhe der Differenz zwischen den Kosten gemäß Finanzierungsplan des SKF/M und der Landesförderung gem. Zuwendungsbescheid des LVR vom 05.12.2023.

 

Sofern die Landesförderung gekürzt oder erhöht wird oder vollständig entfällt, ist über die Höhe der Vergütung für die kommenden Haushaltsjahre neu zu beschließen.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages (nicht öffentliche Sitzung vom 08.09.2020; TOP 21; Vorlage 0135/2020) wurde zunächst mit Wirkung vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2022 mit dem SKF/M e. V. Erkelenz, Region Heinsberg, eine Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarung zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung“ abgeschlossen.