Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Kreisverwaltung wird beauftragt, aufzuzeigen, wie hoch die zusätzlichen Aufwendungen für die Pensionen 2015 sein werden und wie die Verwaltung plant, diese im Kreishaushalt 2015 zu kompensieren.

2.         Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag das Finanzierungskonzept für die Pensionsrückstellungen bis 2025 vorzulegen und falls nicht vorhanden, ein Finanzierungskonzept zu erstellen.

 

Hierzu berichtet Landrat Pusch wie folgt:

 

In der Kreistagssitzung am 12.03.2015 habe ich darüber berichtet, dass im Jahresabschluss 2014 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 3,8 Mio. Euro bei den Pensions- und Beihilferückstellungen entstehen. Hiermit sind aber nicht - wie im Antrag der FW-Fraktion erwähnt - Einzahlungen des Kreises an die Rheinische Versorgungskasse verbunden. Es geht hier um aufwandswirksame Zuführungen in der Bilanzposition „Pensionsrückstellungen“. Eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung an die Versorgungskasse ergibt sich hieraus nicht.

 

Mit Bezug auf Ziffer 1 des Antrages weise ich auf den Haushaltsplan 2015 hin. Laut Vorbericht, Seite 32, sind für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen 1.426.000 € und für die Versorgungsempfänger nochmals 543.000 € veranschlagt, insgesamt also 1.969.000 €. Nach der aktuellen Hochrechnung der Versorgungskasse ist für 2015 mit einer Zuführung von 1.823.000 € zu rechnen. Der Haushaltsansatz 2015 wäre damit auskömmlich.

 

Die Höhe der tatsächlichen Zuführung für 2015 wird die Versorgungskasse voraussichtlich im Frühjahr 2016 mitteilen. So sind eventuelle Bestandsveränderungen, z.B. durch Zu- oder Abgänge oder Todesfälle, sowie noch nicht feststehende Anpassungen von Besoldungen und Versorgung in der Hochrechnung nicht enthalten.

 

Zu Ziffer 2 des Antrages, in dem die Vorlage bzw. Erstellung eines Finanzierungskonzeptes für die Pensionsrückstellungen bis 2025 beantragt wird, möchte ich folgendes ausführen:

 

Richtig ist, dass der Kreis Heinsberg, wie alle anderen Kommunen, grundsätzlich dafür Sorge tragen muss, dass auch die langfristigen Pensionsverpflichtungen finanziert werden können. Im Idealfall stehen den Pensionsrückstellungen in gleicher Höhe liquide Mittel oder langfristige Finanzanlagen gegenüber. Ein Blick in die festgestellten Abschlussbilanzen des Kreises zeigt, dass die Pensionsrückstellungen deutlich höher sind als die liquiden Mittel und langfristigen Finanzanlagen, die zusätzlich als Kapitalstock für Maßnahmen der Deponienachsorge dienen sollen.

 

Diese Schieflage betrifft aber nicht nur den Kreis Heinsberg. Die Mehrheit aller nordrhein-westfälischen Kommunen hat nicht die Mittel dafür, finanzielle Rücklagen für die Gesamthöhe der Pensionslasten zu bilden.

 

Der Kreis Heinsberg war in den letzten Jahren dennoch tätig und hat im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dem Aufbau eines Kapitalstocks begonnen. Zurzeit beträgt die Anlagesumme rund 10 Millionen €. Auch zukünftig werden wir diese Strategie fortsetzen, sofern es unsere Liquidität erlaubt.

 

Im Übrigen wird es nach einer Hochrechnung der Versorgungskasse bis zum Jahr 2024 stets eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen geben. Dieser Sachverhalt ist umlagerelevant und würde daher grundsätzlich zu Liquidität im Kreishaushalt führen. Die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen bis 2024 wäre demnach sichergestellt. Da die zehnjährige Vorausschau von der Versorgungskasse in jedem Jahr fortgeschrieben wird, erhalten wir regelmäßig aktuelle Daten und können die Situation jährlich neu bewerten. Auch achten wir darauf, dass Erfahrungswerte aus den zurückliegenden Jahresabschlüssen mit in die Haushaltsplanung einfließen.

 

Weiterhin kann aus der momentanen Personalstruktur in der Kreisverwaltung der Rückschluss gezogen werden, dass es kurz- oder mittelfristig nicht zu Finanzierungsengpässen kommen sollte. Die Anzahl der aktiven Beamtinnen und Beamten liegt deutlich über der Anzahl der Versorgungsempfänger.

 

Sondereffekte, wie sie nun im Jahresabschluss 2014 aufgetreten sind, können in einer Haushaltsplanung oder in einem Finanzierungskonzept nicht eingerechnet werden.

 

Aus den hier dargelegten Gründen hält die Verwaltung die Erstellung des von der FW-Fraktion beantragten Finanzierungskonzeptes für nicht zielführend.“

 

Stellvertretendes Kreisausschussmitglied Nelsbach erklärt Punkt 1 des Antrages aufgrund der Ausführungen als erledigt und bittet, die Abstimmung über Punkt 2 bis zur Sitzung des Kreistages zurückzustellen. Dem folgt der Kreisausschuss einvernehmlich.

 

 


Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der FW-Fraktion vom 22.03.2015 verwiesen.