Sitzung: 27.02.2024 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Landrat
Pusch berichtet wie folgt:
„Sachstand
Systemische Schulbegleitung
Durch
Beschluss des Kreistages vom 13.09.2022 wurde die Verwaltung des Kreises
bekanntermaßen beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Koordinierungsstelle mit zwei Verwaltungskräften zur Projektkonzeptionierung,
-koordinierung und -begleitung der systemischen Schulbegleitung beim Amt für
Schule, Kultur und Sport, Schulamt für den Kreis Heinsberg, einzurichten. Wie
berichtet, konnten diese Stellen im März bzw. August 2023 besetzt werden. In
Abstimmung mit Kommunen, Schulen, Schulträgern, Schulaufsicht und der
Fachberatung Inklusion unter Einbeziehung von Jugendamt und Amt für Soziales
wurde ein Konzept zur Einführung der systemischen Schulbegleitung an der
Erich-Kästner-Schule Wegberg/Merbeck, GGS Am Burgberg Wassenberg sowie GGS
Frelenberg erarbeitet. Geplanter Starttermin für das Projekt ist der
Schuljahresbeginn 2024/25. Vorgesehen im Rahmen des Modellprojektes ist eine
einjährige Laufzeit mit einjähriger Verlängerungsoption. Das Projekt ist so
geplant, dass bei Zugrundelegung der Inklusionspauschale der vergangenen Jahre
eine vollständige Finanzierung einschließlich der Overheadkosten über die
Inklusionspauschale möglich ist, ohne weitere – eigene – Mittel hierfür
einzusetzen.
Nachdem
die Landesregierung im vergangenen Jahr zunächst angekündigt hatte, ab 2024
neben den Mitteln für den inklusionsbedingten Belastungsausgleich keine
weiteren finanziellen Mittel mehr zur Förderung der schulischen Inklusion
bereitzustellen, erfolgte im September 2023 die Klarstellung durch das Land,
dass auch weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt würden.
Die
Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
wurde am 8. Januar 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 9.
Januar 2024 in Kraft getreten. Während frühere Fassungen der Verordnung die
Höhe der Inklusionspauschale gleich für mehrere Jahre regelte, trifft die
aktuell gültige Verordnung jedoch lediglich eine Regelung für das Schuljahr
2023/24. Damit besteht Rechtsunsicherheit, ob bzw. in welcher Höhe Landesmittel
auch künftig bereitgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist somit ungeklärt,
ob für das Schuljahr 2024/25 eine Inklusionspauschale durch das Land zur
Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion überhaupt
zur Verfügung gestellt werden wird. Im „worst case“, d. h. für den Fall einer
Kürzung/Streichung der Mittel, wäre das Projekt dann für die
Mindestvertragslaufzeit über die Jugendamtsumlage zu finanzieren.
Da
die Inklusionspauschale zur Mitfinanzierung der Schulen des Gemeinsamen Lernens
durch nicht-lehrendes Personal der Kommunen dient und der Kreis selbst nicht
Träger einer GL-Schule ist, kann er die Organisation und Beschaffung von
Personal zum Einsatz in Projekten der infrastrukturellen Schulbegleitung nur im
Einvernehmen mit den kommunalen Schulträgern übernehmen. Die Bürgermeister im
Kreisjugendamtsbezirk wurden vor diesem Hintergrund über das
Finanzierungsrisiko in Form eines möglichen Wegfalls bzw. einer Kürzung der
Inklusionspauschale informiert.
Das
Thema der zwingenden Notwendigkeit einer Verstetigung der Inklusionspauschale
ist beim Landkreistag platziert. Auch andere Kommunen sind mit der Thematik
konfrontiert, allerdings unterscheidet sich die Sachlage teilweise insoweit,
als dort eigene Mittel für die Projekte der infrastrukturellen Schulbegleitung
bereitgestellt werden.
Für
das Schuljahr 2023/24 hat der Kreis Heinsberg eine Inklusionspauschale in Höhe
von rd. 678.000 Euro vom Land erhalten; mit einem Betrag in Höhe von rd.
100.000 Euro werden hiervon Stellenanteile in der Schulpsychologie und im
Jugendamt finanziert. Eine zweckentsprechende Verwendungsmöglichkeit darüber
hinaus außerhalb der Infrastrukturmodelle für Schulbegleitung ist nicht
ersichtlich.
Mit
Blick darauf, dass der „Aufschrei“ bei Kommunen, Schulen und Elternverbänden
nach Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung zur Kürzung bzw. Streichung
der Mittel im letzten Jahr sehr groß war, wird diesseits davon ausgegangen,
dass die Mittel auf Landesebene zumindest nicht kurzfristig erneut auf den
Prüfstand gestellt werden.
Da
für den Fall, dass auch weiterhin nur jährlich Mittel durch das Land
bereitgestellt werden, schlussendlich mangels Finanzierungssicherheit nie
mit dem Projekt begonnen werden könnte, soll in Abstimmung mit den
Kreisjugendamtskommunen gleichwohl wie geplant zum Schuljahr 2024/25 mit dem
Projekt gestartet werden. Hierfür spricht auch, dass anderenfalls alle Mittel
aus der Inklusionspauschale, die über die vom Land anerkannten Anteile für
Schulpsychologie und Jugendamt hinausgehen (aktuell wären das rd. 578.000
Euro), mangels zweckentsprechender Verwendung auch künftig jeweils
zurückgezahlt werden müssten.“