Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Landrat Pusch berichtet wie folgt:

 

„Sachstand Systemische Schulbegleitung

 

Durch Beschluss des Kreistages vom 13.09.2022 wurde die Verwaltung des Kreises bekanntermaßen beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinierungsstelle mit zwei Verwaltungskräften zur Projektkonzeptionierung, -koordinierung und -begleitung der systemischen Schulbegleitung beim Amt für Schule, Kultur und Sport, Schulamt für den Kreis Heinsberg, einzurichten. Wie berichtet, konnten diese Stellen im März bzw. August 2023 besetzt werden. In Abstimmung mit Kommunen, Schulen, Schulträgern, Schulaufsicht und der Fachberatung Inklusion unter Einbeziehung von Jugendamt und Amt für Soziales wurde ein Konzept zur Einführung der systemischen Schulbegleitung an der Erich-Kästner-Schule Wegberg/Merbeck, GGS Am Burgberg Wassenberg sowie GGS Frelenberg erarbeitet. Geplanter Starttermin für das Projekt ist der Schuljahresbeginn 2024/25. Vorgesehen im Rahmen des Modellprojektes ist eine einjährige Laufzeit mit einjähriger Verlängerungsoption. Das Projekt ist so geplant, dass bei Zugrundelegung der Inklusionspauschale der vergangenen Jahre eine vollständige Finanzierung einschließlich der Overheadkosten über die Inklusionspauschale möglich ist, ohne weitere – eigene – Mittel hierfür einzusetzen.

 

Nachdem die Landesregierung im vergangenen Jahr zunächst angekündigt hatte, ab 2024 neben den Mitteln für den inklusionsbedingten Belastungsausgleich keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Förderung der schulischen Inklusion bereitzustellen, erfolgte im September 2023 die Klarstellung durch das Land, dass auch weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt würden.

 

Die Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion wurde am 8. Januar 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 9. Januar 2024 in Kraft getreten. Während frühere Fassungen der Verordnung die Höhe der Inklusionspauschale gleich für mehrere Jahre regelte, trifft die aktuell gültige Verordnung jedoch lediglich eine Regelung für das Schuljahr 2023/24. Damit besteht Rechtsunsicherheit, ob bzw. in welcher Höhe Landesmittel auch künftig bereitgestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist somit ungeklärt, ob für das Schuljahr 2024/25 eine Inklusionspauschale durch das Land zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion überhaupt zur Verfügung gestellt werden wird. Im „worst case“, d. h. für den Fall einer Kürzung/Streichung der Mittel, wäre das Projekt dann für die Mindestvertragslaufzeit über die Jugendamtsumlage zu finanzieren.

 

Da die Inklusionspauschale zur Mitfinanzierung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal der Kommunen dient und der Kreis selbst nicht Träger einer GL-Schule ist, kann er die Organisation und Beschaffung von Personal zum Einsatz in Projekten der infrastrukturellen Schulbegleitung nur im Einvernehmen mit den kommunalen Schulträgern übernehmen. Die Bürgermeister im Kreisjugendamtsbezirk wurden vor diesem Hintergrund über das Finanzierungsrisiko in Form eines möglichen Wegfalls bzw. einer Kürzung der Inklusionspauschale informiert.

 

Das Thema der zwingenden Notwendigkeit einer Verstetigung der Inklusionspauschale ist beim Landkreistag platziert. Auch andere Kommunen sind mit der Thematik konfrontiert, allerdings unterscheidet sich die Sachlage teilweise insoweit, als dort eigene Mittel für die Projekte der infrastrukturellen Schulbegleitung bereitgestellt werden.

 

Für das Schuljahr 2023/24 hat der Kreis Heinsberg eine Inklusionspauschale in Höhe von rd. 678.000 Euro vom Land erhalten; mit einem Betrag in Höhe von rd. 100.000 Euro werden hiervon Stellenanteile in der Schulpsychologie und im Jugendamt finanziert. Eine zweckentsprechende Verwendungsmöglichkeit darüber hinaus außerhalb der Infrastrukturmodelle für Schulbegleitung ist nicht ersichtlich.

 

Mit Blick darauf, dass der „Aufschrei“ bei Kommunen, Schulen und Elternverbänden nach Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung zur Kürzung bzw. Streichung der Mittel im letzten Jahr sehr groß war, wird diesseits davon ausgegangen, dass die Mittel auf Landesebene zumindest nicht kurzfristig erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Da für den Fall, dass auch weiterhin nur jährlich Mittel durch das Land bereitgestellt werden, schlussendlich mangels Finanzierungssicherheit nie mit dem Projekt begonnen werden könnte, soll in Abstimmung mit den Kreisjugendamtskommunen gleichwohl wie geplant zum Schuljahr 2024/25 mit dem Projekt gestartet werden. Hierfür spricht auch, dass anderenfalls alle Mittel aus der Inklusionspauschale, die über die vom Land anerkannten Anteile für Schulpsychologie und Jugendamt hinausgehen (aktuell wären das rd. 578.000 Euro), mangels zweckentsprechender Verwendung auch künftig jeweils zurückgezahlt werden müssten.“