Das stellvertretende sachkundige Schulausschussmitglied Bernd Broszeit sowie das beratende Mitglied nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit der Satzung des Kreisjugendamtes Andreas Kreder werden durch den Vorsitzenden des Schulausschusses sowie die stv. Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses verpflichtet. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Sitzungsniederschriften des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses beigefügt.