Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2024 war den Erläuterungen zur Einladung der Sitzung beigefügt. Ausschussmitglied Dr. Grübener führt aus, dass seitens der Fraktion diverse Möglichkeiten gesehen werden, Änderungen mit dem Ziel einer Entlastung der Verkehrssituation herbeizuführen. Die Verwaltung wird gebeten, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und diese der Politik vorzustellen.


Für die Verwaltung führt Dezernentin Dr. Maurer wie folgt aus:

 

Die antragstellende Fraktion trägt vor, dass laut Auskunft der Schulleitung bereits Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen geführt worden seien, um Abhilfe zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass seitens der Schulleitung zu vorstehender Thematik bis jetzt nicht das Gespräch mit aktuell in Funktion von Amts- oder Dezernatsleitungen befindlichen Personen gesucht wurde. Auf Nachfrage bei beiden Schulleitungen der Berufskollegs in Geilenkirchen hat sich herausgestellt, dass seitens der Schulleiterin des BK EST jedenfalls vor einiger Zeit ein Gespräch mit der Bürgermeisterin der Stadt Geilenkirchen und dem dortigen kommunalen Ordnungsdienst stattgefunden hat. Inwiefern die Stadt daraufhin tätig geworden ist, entzieht sich der Kenntnis der hiesigen Verwaltung.

 

 

Die Schulleitung des BK EST bestätigte auf Nachfrage der Verwaltung, dass es insbesondere zu Stoßzeiten, wenn Schülerinnen und Schüler per Bus an der Haltestelle vor der Schule ankommen bzw. dort auf die Ankunft des Busses warten, zu mitunter problematischen Situationen kommt. Die bauliche Situation vor Ort ist dergestalt, dass zwischen der Straße Berliner Ring und dem Schulgebäude lediglich ein – im Verhältnis zur Anzahl an in Stoßzeiten hier verkehrenden Schülerinnen und Schülern – schmaler Gehweg existiert.

 

In den Pausenzeiten würden die Gehwege in der Nähe der Schule zudem von Schülergruppen „blockiert“. Schülerinnen und Schüler sowohl des Berufskollegs Wirtschaft als auch des Berufskollegs EST frequentierten – wiederum in Stoßzeiten vor bzw. nach dem Unterricht und in Pausenzeiten – sehr häufig den auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen Kiosk. Lediglich auf Höhe des Parkdecks befindet sich ein Fußgängerüberweg. Ein solcher auch auf Höhe des Kiosks fehlt jedoch, sodass Schülerinnen und Schüler oft unvermittelt die Straße überqueren, ohne auf den Verkehr zu achten.

 

Bauliche Maßnahmen des Kreises Heinsberg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kommen vorliegend aufgrund der Örtlichkeit (unmittelbare Nähe des Schulgebäudes zur Straße) sowie in Bezug auf eine mögliche Querungshilfe mangels Zuständigkeit nicht in Betracht. Bei der Straße Berliner Ring handelt es sich um die Landesstraße 42, die in die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers Land NRW, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (kurz Straßen.NRW), fällt. Auch eine restriktivere Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Fußgängerüberweg können mangels Zuständigkeit nicht vom Kreis Heinsberg umgesetzt werden.

 

Nachdem der Schulträger nunmehr über ein mögliches Gefahrenpotential im Bereich beider Berufskollegs Kenntnis erlangt hat, wird die Verwaltung Kontakt zur Stadt Geilenkirchen aufnehmen und anregen, sich mit dem Straßenbaulastträger bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Berufskollegs in Verbindung zu setzen.

 

Nach diesen Ausführungen stellt die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ihren Antrag zurück und bittet, über den aktuellen Sachstand in der kommenden Sitzung des Schulausschusses zu berichten.