Aufgrund des gemeinsamen Antrages der CDU- und der
FDP-Fraktion vom 17.02.2015 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 12.03.2015
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Landrat legt dem
Kreisausschuss dar, welche der konkreten Empfehlungen des Abschlussberichts der
KGSt bereits prioritär angegangen worden sind beziehungsweise aus welchen
Gründen die nicht angegangenen Empfehlungen zurückgestellt werden.“
Landrat Pusch teilt hierzu Folgendes mit:
„Bericht zur
Organisationsanalyse der Kreisverwaltung Heinsberg
Ich
möchte Ihnen im Folgenden einen Überblick über den laufenden Controllingprozess
geben. Dabei ist – in Übereinstimmung mit dem KGSt-Gutachten – zwischen verschiedenen
Komponenten des Controllings zu differenzieren. Einerseits soll sich das
Controlling mit den verwaltungsinternen Strukturen befassen und klären, ob bzw.
in welchen Bereichen Personalkosten reduziert werden können. Andererseits hat
die KGSt verschiedene Empfehlungen gegeben, wie sich innerhalb der Verwaltung
Abläufe optimieren lassen, ohne dass hiermit auch zwangsläufig
Personaleinsparungen verbunden wären. Schließlich hat der Kreistag unter
Bezugnahme auf das KGSt-Gutachten die Einführung einer strategischen
Zielplanung beschlossen, die im Wesentlichen eine Bewertung der vom Kreis
wahrgenommenen Aufgaben zum Gegenstand und damit unmittelbare Auswirkungen auf
die notwendige Personalausstattung des Kreises hat.
Die
Strategische Zielplanung wurde nach einer gemeinsamen Erörterung in der
Fraktionsrunde am 05.11.2014 zunächst mit dem Ziel zurückgestellt, die
Leitbildfortschreibung zu forcieren, um hieraus dann strategische Ziele
ableiten zu können. Ein Konzept zur Leitbildfortschreibung wurde vom Büro des
Landrates zwischenzeitlich erstellt. Der Vorschlag sah zunächst eine
inhaltliche Festlegung durch die von der Verwaltung unterstützte Politik vor.
Die Überarbeitung der bisherigen und der ggfs. neuen Handlungsfelder des
Leitbildes würden dann durch Projektgruppen (Vertreter der Politik und
entsprechend der Themenbereiche Vertreter der Verwaltung) begleitet werden. Die
von den Projektgruppen erstellten Texte wären anschließend an drei zu bildende
Arbeitsgruppen zur inhaltlichen Überarbeitung weiterzuleiten. Diese
Arbeitsgruppen sollten aus Unternehmen, Verwaltungsmitarbeitern des Kreises und
der Kommunen und den „Kreiskennern“ bestehen. Schließlich sollten die in den
Arbeitsgruppen abgestimmten Texte an eine Lenkungsgruppe, die sich aus
Vertretern der Kreistagsfraktionen zusammensetzt, übergeben werden. Aufgrund
der Komplexität einer solchen Vorgehensweise besteht allerdings noch
Abstimmungsbedarf.
Unabhängig
von der strategischen Zielplanung und den sich hieraus ergebenden möglichen
Auswirkungen auf die vorzuhaltenden Stellen hat die Verwaltung ein
formalisiertes System eingeführt, das zum Tragen kommt, wenn seitens der
Fachämter eine Stellennachbesetzung oder –aufstockung erbeten wird. Die
Besetzungen sind von den Amtsleitungen schriftlich zu beantragen und zu
begründen. Anschließend werden die Fallzahlen oder die gesetzlich eintretenden
Veränderungen seitens des Haupt- und Personalamtes geprüft. Gemeinsam mit den
betroffenen Amts- bzw. Sachgebietsleitungen werden sodann unter Einbeziehung
der jeweiligen Dezernatsleitung Alternativen erörtert. Dieses gestufte
Verfahren soll Personalmehrungen trotz eines Aufgabenzuwachses weitestgehend
reduzieren und die beteiligten Akteure hinsichtlich der zu erwartenden
Personalkosten sensibilisieren.
Durch
die sehr zurückhaltende Nachbesetzungspraxis konnten in den Jahren
2013 – 2015 insgesamt 2 Mio. € Personalkosten eingespart werden. Dabei wurden
immerhin 22 vakant gewordene Stellen, das entspricht 19 Vollzeitäquivalenten,
nicht erneut nachbesetzt. Insgesamt wurden seit dem Start der KGSt-Untersuchung
3 % Mitarbeiter eingespart. Dass sich dieser Umstand nicht in einer Reduzierung
der Stellenplanzahlen niederschlägt, ist allein auf z.T. erhebliche
Aufgabenzuwächse in verschiedensten anderen Bereichen der Kreisverwaltung
zurückzuführen.
Daneben
ist die Stellenausstattung der einzelnen Fachämter auch unabhängig von
konkreten Stellennachbesetzungen zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund hatte
die KGSt bereits seinerzeit nach dem Pareto-Prinzip (wenige Aufgaben machen einen
Großteil des Personalaufwandes aus) die 20 personalintensivsten
Aufgabenbereiche ausgewählt und anhand von Vergleichszahlen – soweit vorhanden
– geprüft, dabei aber keine konkreten Einsparungsmöglichkeiten aufzeigen
können. Gleichwohl sollen die Kernprozesse der Verwaltung, d.h. insbesondere
diejenigen Prozesse, die große Personal- oder Finanzressourcen in Anspruch
nehmen, noch näher beleuchtet werden.
Allerdings nimmt diese Aufgabe erhebliche Zeit in Anspruch, weil die
Abläufe und der Stellenbedarf von mannigfaltigen Parametern und
Einflussfaktoren bestimmt werden. Das sind z. B. der Organisationsgrad,
Qualität und Umfang der Aufgabenerledigung, Ausbildungsniveau, Grad der
Leistungsminderung, Fort- und Weiterbildungsaktivitäten, Erfahrungswissen, Grad
der Leistungsbereitschaft und des Leistungsvermögens der Mitarbeiter,
Führungsqualitäten, Arbeitsverteilung, Fehlzeiten, Motivationshemmnisse,
Arbeitsumfeld und die Kundengruppe, um nur einige Determinanten zu nennen. Eine
umfassende Prozessablaufanalyse ist der Verwaltung zusätzlich zum Tagesgeschäft
nur eingeschränkt möglich und bedarf der professionellen Unterstützung. Ich
hatte daher bereits in der letzten Sitzung der Fraktionsvorsitzenden die
Einstellung eines Controllers zur Diskussion gestellt, der die Einzelabläufe im
Verwaltungsbetrieb analysieren und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen
sollte. Dem Controller könnten dabei neben vielen anderen
Unterstützungsmaßnahmen auch detaillierte, d.h. bis in jede Einzelaufgabe
hineingehende, und vom Haupt- und Personalamt zum 01.01. eines jeden Jahres
aktualisierte Aufgabenverteilungspläne der Gesamtverwaltung zur Verfügung
gestellt werden.
Zusätzlich
hat die Verwaltung damit begonnen, produktorientierte Ziele und Kennzahlen auf
Grund der haushaltsrechtlichen Anforderungen zu entwickeln. Entsprechende Daten
können Sie dem Haushalt für das Jahr 2015 entnehmen. Hierbei handelt es sich um
den Beginn eines umfangreicheren Projektes, das allerdings davon abhängt, wie
sich die strategische Zielplanung sowie die Geschäftsablaufanalyse
weiterentwickeln wird. Dort, wo auch ohne diese Controlling-Bausteine eine
Erarbeitung der Ziele und Kennzahlen möglich ist, wird die Verwaltung dies auch
weiter vorantreiben.
Nach
der bereits im letzten Jahr durchgeführten organisatorischen Neuausrichtung mit
der Einführung eines Querschnitts- und Steuerungsdezernates und der Einrichtung
eines Büros des Landrates stehen auch in diesem Jahr umfangreiche
Organisationsänderungen an, die im Rahmen des Controllingprozesses angestoßen worden
sind. Die durch die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten im bislang dem
Haupt- und Personalamt zugeordneten Bürger-Service-Center entstandenen
Friktionen sollen im Wege einer Übernahme des BSC durch das Straßenverkehrsamt
abgebaut werden. Zudem werden künftig die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle
des Straßenverkehrsamtes denen des BSC einschließlich des geöffneten Samstags
angepasst. Damit kann das gesamte Angebot des publikumsträchtigsten Amtes
erstmals einheitlich vorgehalten werden. Eindeutige Bearbeitungswege bei
Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten werden sichergestellt, die
bisherigen Mehrfachzuständigkeiten zweier unterschiedlicher Ämter gleichzeitig
abgelöst. Die mit dieser Umorganisation verbundene Möglichkeit für das Straßenverkehrsamt,
auf einen größeren Personalpool zugreifen zu können, führt künftig insbesondere
in Ferienzeiten oder Fällen krankheitsbedingter Vakanzen zu einer deutlich
flexibleren Handhabung. Zugleich wird hierdurch verhindert, dass die
derzeitigen erheblichen Fehlzeiten im BSC durch Ersatzeinstellungen aufgefangen
werden müssen.
Neben
diesen allgemeinen Controllingmaßnahmen ist von der Verwaltung bereits der
größte Teil der Einzelempfehlungen der KGSt umgesetzt worden. Über Teile
hiervon hatte ich bereits in der Sitzung des Kreisausschusses vom 06.05.2014
berichtet. Gleichwohl möchte ich die weiteren Umsetzungsmaßnahmen an dieser
Stelle zur Abrundung des Bildes noch einmal erwähnen:
Das
Büro des Landrates wurde aus dem Haupt- und Personalamt herausgelöst und als
gebündelte Steuerungsunterstützung zum 01.06.2014 eingerichtet. Diese
Organisationseinheit wird die Fortschreibung des Leitbildes und die
Strategische Zielplanung federführend begleiten.
Die
Aufgaben und Rollen der Querschnittseinheiten als Serviceeinheiten wurden noch
einmal geschärft – wobei ich an dieser Stelle anmerken möchte, dass sich diese
Bereiche auch bereits in der Vergangenheit als Dienstleister für die
Gesamtverwaltung verstanden und entsprechend agiert haben.
Ein
dezentrales Controlling in den Fachdezernaten ist auch weiterhin nicht
beabsichtigt, da es mit erheblichem Personalaufwand verbunden wäre und
letztlich nur die Informationen bündeln würde, die vom zentralen Controlling
aus ohnehin erhoben werden müssen.
Der
Prozess zur flächendeckenden Aktualisierung von Stellen- und
Arbeitsplatzbeschreibungen wird kontinuierlich fortgeschrieben. Die
Stellenbewertungskommission des Kreises Heinsberg hat eine Geschäftsordnung
erlassen, damit ein einheitlicher Verfahrensstand mit regelmäßigen
Sachstandsinformationen gewährleistet ist.
Eine
zentrale Vergabestelle ist eingerichtet und in die Stabsstelle Recht- und
Kommunalaufsicht integriert worden.
Die
zentrale Vollstreckungsstelle wurde bereits zum 01.01.2014 erweitert. Nach dem
Auszug der WFG werden auch die Vollstreckungsangelegenheiten des Jugendamtes in
die zentrale Vollstreckungsstelle des Amtes 20 integriert, damit die
Beitreibung sämtlicher privat- und öffentlich-rechtlichen Forderungen
zentralisiert ist.
Das
zentrale Informations- und Kommunikationssystem „Collabo“ wird sukzessive
ergänzt und amtsspezifisch optimiert. Dieser Prozess wird kontinuierlich
fortgeführt. Hinsichtlich des Fortbildungsmanagements wird eine zentrale
Wissensdokumentation erfolgen.
Zur
Weiterentwicklung der Verwaltungskultur und des Führungsverständnisses wurden
umfangreiche und auf Kontinuität ausgerichtete Führungskräfteprogramme
aufgelegt. Die Resonanz der Führungs- und Nachwuchskräfte ist durchweg positiv.
Die Abkehr vom hierarchischen Führungsstil hin zu einem kooperativen wurde
angestoßen und zeigt sich im Tagesgeschäft immer deutlicher.
Ein
Raumkonzept ist ebenso erstellt bzw. aktualisiert worden wie der Entwurf eines
Personalentwicklungskonzeptes. Letzteres wird derzeit mit dem Personalrat und
der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Auch die IT wird derzeit einer
Überprüfung unterzogen. Entsprechend hat sich der Bauausschuss in der
vergangenen Woche etwa mit einer Neugestaltung der gesamten Telefonanlage im
Kreishaus befasst.
Diese und noch weitere Einzelmaßnahmen sind seit dem Abschlussbericht der KGSt in der Kreisverwaltung Heinsberg realisiert worden. Insgesamt betrachtet hat sich in der Kreisverwaltung seit dem Controllingbeschluss des Kreistages bereits viel getan. Meine Ausführungen zeigen aber auch noch verbleibende Handlungsbedarfe auf, die sukzessive abzuarbeiten sind. Dabei möchte ich nicht zuletzt mit Blick auf die kreisangehörigen Kommunen und den Diskussionen über den Kreishaushalt allerdings noch einmal deutlich machen, dass der Kreistag bei seiner Beschlussfassung über die Einführung eines Controllings und die Benennung einer Zielgröße die Notwendigkeit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben nicht ausgeklammert hat. Insbesondere in den letzten Jahren haben zahlreiche neue Aufgaben, die nicht zuletzt auch auf Wunsch der Kommunen vom Kreis übernommen worden sind, dazu geführt, dass Personal eingestellt werden musste. Beispielhaft erwähne ich nur die Übernahme kommunaler Bediensteter für das Jobcenter, die Übernahme von Aufgaben bzw. Projekten auf Wunsch der Kommunen wie etwa das Projekt velo+ oder die drastisch angestiegene Zahl von Rettungseinsätzen sowie vom Land vorgegebene technische Neuerungen, die im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung dazu geführt haben, dass die Krankenkassen nach aktuellem Stand die Einstellung weiterer 6 Leitstellen-Mitarbeiter mittragen werden. Auch die Kommunen profitieren hiervon unmittelbar, da sie z.B. im Bereich der Digitalfunkbetreuung keine eigenen Mitarbeiter einstellen müssen.“