Sitzung: 28.04.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0062/2015/1
Beschlussvorschlag:
Der Förderantrag “Entwicklung altengerechter Quartiere
in NRW“ der Stadt Geilenkirchen wird an die zuständige Bezirksregierung
Düsseldorf weitergeleitet.
Das Land NRW fördert aus Mitteln des Landeshaushalts Maßnahmen und Projekte im Themenbereich Alter und Pflege.
Die Förderangebote sollen künftig nach § 19 Alten- und Pflegegesetz NRW in einem Landesförderplan gebündelt werden. Innerhalb dieses Förderplanes wird gemäß den Zielsetzungen des Alten- und Pflegegesetzes und des Landeshaushaltes der Quartiersentwicklung sowie der Förderung entsprechender Prozesse und Maßnahmen in den Kommunen eine zentrale Bedeutung zukommen.
Der Landesförderplan wird derzeit erarbeitet und soll noch in diesem Jahr nach Abschluss des bereits begonnenen Beteiligungsprozesses veröffentlicht werden. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Landkreistag NRW über das Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW informiert.
Unter Quartier wird dabei entsprechend der Definition im Masterplan „Altengerechte Quartiere.NRW“ der Ort verstanden, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also als der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten.
Das Förderangebot zielt auf die altengerechte Entwicklung von 53 Quartieren in NRW, wobei grundsätzlich nur ein Antrag pro Kreis gestellt werden kann. Bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist der Antrag über den Kreis zu stellen. Dieser entscheidet bei mehreren Interessenten/innen, welcher Antrag zur Förderung eingereicht wird.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von jährlich 40.000 €, die wie folgt zu verwenden sind:
- 30.000 € für 1Vollzeitstelle (mind. EG 10 – bei Teilzeitstelle anteilige Kürzung)
- 4.500 € für Sachausgaben
- 5.500 € für teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltungen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre, so dass eine Gesamtfördersumme von 120.000 € zum Tragen kommen kann.
Grundlage für die Auswahl des Quartiers muss eine Analyse seiner Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur sein, die eine Darstellung der bisher ungedeckten Bedarfe an Infrastrukturangeboten einschließt und die Notwendigkeit für die Schaffung eines demografiefesten Quartiers im Sinne des Masterplans „Altengerechte Quartiere.NRW“ begründet. Der Zuwendungsempfänger benennt das Quartier, in dem der Entwicklungsprozess durchgeführt werden soll.
Zielsetzungen für den Entwicklungsprozess sind insbesondere:
- eine partizipative Sozialraumplanung,
- der Aufbau von Versorgungsnetzwerken,
- die Initiierung altengerechter Bau- und Wohnobjekte,
- der Aufbau und die Stärkung von Nachbarschaftshilfen und –initiativen,
- die Initiierung wohnungsnaher Entlastungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
- eine ganzheitliche Ausrichtung der sozialen wie pflegerischen Infrastruktur und die Schaffung zielgruppen-spezifischer Zugänge zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten,
- die Initiierung von Engagementmöglichkeiten sowie
- die Initiierung von teilhabeorientierten und gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Zur Umsetzung der Quartierentwicklung muss für den Förderzeitraum eine Person beschäftigt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sozialraumgestaltung/Quartiers-entwicklung verfügt.
Die Stelle muss ausschließlich für die Entwicklung des konkret benannten Quartiers zur Verfügung stehen und darf nur insoweit in übergreifende kommunale Prozesse einbezogen werden, wie dies zur erfolgreichen Umsetzung und lokalen Einbindung der konkreten Quartiersgestaltung erforderlich ist.
Die Projektdurchführung kann auf einen lokal bereits tätigen kommunalen oder freien Träger übertragen werden, wenn die Einbindung in die kommunalen Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse im Rahmen der Übertragungsvereinbarung sichergestellt ist und die Steuerungsmöglichkeit des Zuwendungsempfängers gewahrt bleibt.
Die Verwaltung hat am 12. Januar 2015 alle kreisangehörigen Kommunen mit der Bitte um Prüfung, inwieweit die Beantragung dieser Fördermittel für sie in Frage kommt, angeschrieben.
Bis zum 27.03.2015 sind drei Anträge durch folgende Bürgermeister beim Kreis Heinsberg zur Entscheidung vorgelegt worden:
- Bürgermeister Wegberg
- Bürgermeister Hückelhoven
- Bürgermeister Geilenkirchen
Die
Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die nachstehend skizzierten
Förderanträge vor folgendem Hintergrund
zu treffen:
Durch
das Förderprogramm wird erstmalig die finanzielle Ausgangsbasis als
Voraussetzung dafür geschaffen, dass im Kreisgebiet ein über 3 Jahre
angelegter, kontinuierlicher Quartiersentwicklungsprozess unter der Maßgabe
einer Anteilsfinanzierung der Personal- und Sachkosten in einem
Quartier/Sozialraum einer kreisangehörigen Kommune stattfinden kann. Insofern
kommt diesem „Pilotprojekt“ eine herausragende Bedeutung für zukünftige
Maßnahmen und Vorgehensweisen zu. Dies gilt insbesondere für die inhaltliche
Ausgestaltung der Anforderungen, die aus der Umsetzung des erst im Oktober 2014
in Kraft getretenen Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen resultieren.
Auch in der fachlichen Diskussion von Sozialplanungsansätzen kristallisiert
sich immer deutlicher heraus, dass von den Kommunen eine
Sozial- und Finanzplanung als integrierter Prozess zu organisieren sei
(Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., DV 08/11).
Im
Kontext der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sollte ein wesentliches
Auswahlkriterium bei der Entscheidung sein, dass hierdurch eindeutig die
Stärkung der kommunalen Verantwortung erfolgt, damit der Kreis und die
kreisangehörigen Kommunen in ihrer Steuerfähigkeit gestärkt und deren
Gestaltungsfähigkeit sukzessive zurückgewonnen werden. Im Hinblick auf die zu
treffende Entscheidung über den vom Kreis Heinsberg weiterzuleitenden Antrag
ist davon auszugehen, dass die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf
insbesondere darauf achten wird, dass dieses Kriterium erfüllt ist. Aus dieser
Perspektive wäre bei der anstehenden Entscheidung zu beachten, dass den hieraus
erwachsenden Ansprüchen Rechnung zu tragen ist.
Es
wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und
Soziales am 13.04.2015 beigefügten Anlagen verwiesen:
Anlage 1 Richtlinien zum Förderangebot
„Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ des Ministeriums für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Anlage 2 Zusammenfassende Darstellung zu
den eingereichten Anträgen
Anlage 3 Karte Geilenkirchen
Anlage 4 Karte Hückelhoven
Anlage 5 Karte Wegberg
Die
Verwaltung hatte die Antragsteller eingeladen, ihren Antrag in der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.04.2015
vorzustellen und kurz zu erläutern. Gegenüber der Verwaltung hat die
Stadt Wegberg per Email vom 30.03.2015 erklärt, dass sie auf einen persönlichen
Vortrag in der Sitzung verzichtet.
Nach
den erfolgten Antragsvorstellungen hat die Verwaltung in der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu diesen Stellung genommen.