Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalholding in § 14 entsprechend der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt.

 

2)      Die Vertreter des Kreises Heinsberg in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderung kurzfristig bei der nächsten Gesellschafterversammlung zu beschließen.

 


 

3)      Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

4)      Herr Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat zuzustimmen.

 

 

Anlagen der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses:             

Anlage 1:             Entwurf des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages

Anlage 2:             Synopse des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages