Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag des Kreises Heinsberg stimmt der Gründung der "Projektgesellschaft TZJ GmbH" (nachfolgend "Projektgesellschaft") zu. Das Stammkapital der Projektgesellschaft beträgt 25.000,00 €. An diesem Stammkapital wird sich die TZJ mit 100 % beteiligen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügt.

 

2. Der Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahme abzugeben. Der Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt die vom Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der AGIT im Wege des Umlaufverfahrens am 19.03.2015 unter Gremienvorbehalt erteilte Zustimmung zur Gründung der Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ. Der Gremienvorbehalt wird hierdurch aufgehoben. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Ausgangs des kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW.

 

3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss der Bezirksregierung Köln als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich, unter Beachtung der sonstigen - insbesondere gemeindewirtschaftsrechtlichen - Vorschriften anzuzeigen. Darüber hinaus beauftragt und ermächtigt der Kreistag die Verwaltung zur erleichterten Durchführung dieses Anzeigeverfahrens den Beschluss und das Anzeigeverfahren über die Federführung des Kreises Düren an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten bzw. anzuzeigen, ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Heinsberg für die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern.

 


Die TZJ betreibt ein multifunktionales Technologiezentrum in Jülich, insbesondere für innovative Unternehmen und Existenzgründer. Dies umfasst den Bau, die An- und Vermietung geeigneter Räumlichkeiten, den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen und -räumen sowie das Angebot von Beratungs-, technischen und sonstigen Dienstleistungen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an Gesellschaften, die unter anderem den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an innovativen Unternehmen sowie die Betreuung und die Beratung dieser Unternehmen betreiben.

 

Am Stammkapital der TZJ sind folgende Gesellschafter beteiligt:

Stadt Jülich                                                                                                                          28 %

AGIT GmbH                                                                                                                         13 %

Kreis Düren                                                                                                                         10 %

Forschungszentrum Jülich                                                                                               5 %

H. Lamers GmbH & Co. KG                                                                                              5 %

RWE Power AG                                                                                                                    5 %

Enrichment Technology                                                                                                    5 %

Zuckerfabrik Jülich                                                                                                              5 %

Sparkasse Düren                                                                                                                 8 %

Aachener Bank                                                                                                                     8 %

Deutsche Bank                                                                                                                     8 %

 

Am Stammkapital der AGIT sind folgende Gesellschafter beteiligt:

Industrie-und Handelskammer zu Aachen                                                              12,95 %

Handwerkskammer Aachen                                                                                             4,27 %

Stadt Aachen                                                                                                                        29,86 %

StädteRegion Aachen                                                                                                       15,38 %

Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH                        1,60 %

Kreis Düren                                                                                                                             8,54 %

Kreis Heinsberg                                                                                                                     4,27 %

Kreis Euskirchen                                                                                                                    4,27 %

Sparkasse Aachen                                                                                                              14,38 %

Sparkasse Düren                                                                                                                   2,07 %

Kreissparkasse Euskirchen                                                                                                1,11 %

Kreissparkasse Heinsberg                                                                                                 1,20 %

Fachhochschule Aachen                                                                                                    0,09 %

 

Seit September 2010 ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Mieter im Technologiezentrum Jülich und betreibt seit Juli 2011 mit seinem „Institut für Solarforschung“ im angrenzenden Gewerbegebiet Königskamp den „Solarturm“ zu Forschungs- und Entwicklungszwecken.

 

Das DLR benötigt zu Forschungszwecken weitere Hallenflächen, die jedoch derzeit im TZJ nicht zur Verfügung stehen. Nach zahlreichen Gesprächen plant die TZJ - insbesondere auch im Hinblick auf eine festere Bindung des DLR an den Standort Jülich - eine Testanlage (MHLS) für das DLR zu errichten. In dieser möchte das DLR einen „Modularen Hochleistungsstrahler“ („künstliche Sonne“) aufbauen, der eine weltweit einzigartige Strahlungskonzentration mittels elektrischer Lampen ermöglicht. Hiermit möchte das DLR Tests und Qualifizierungen von Komponenten der konzentrierten Solartechnik durchführen. Mit der künstlichen Sonne können Experimente unabhängig von der Tageszeit und den Wetterbedingungen ermöglicht und die Forscher in die Lage versetzt werden, die Geschwindigkeit bei der Entwicklung neuer Solartechnologien zu erhöhen.

 

Die TZJ hat der Verwaltung die nachstehende Skizze zur Verdeutlichung des Projektes zur Verfügung gestellt:

 

 

          

Das zu bebauende Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe des TZJ und des „Solarturms“.

 

Zu diesem Zweck soll eine Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ zum Bau und anschließender Vermietung eines „Modularen Hochleistungsstrahler (MHLS)-Gebäudes“ gegründet werden. Die Projektgesellschaft ist damit wirtschaftlich autark und abgesehen vom einzuzahlenden Stammkapital durch die TZJ mit keinem finanziellen Mehraufwand verbunden. Die gesamten Kosten werden vom DLR im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags übernommen, der auch die möglichen finanziellen Aufwendungen nach Ablauf der Mietdauer berücksichtigt.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Gesellschaftsvertrag zudem die Möglichkeit beinhalten soll, dass das DLR der Projektgesellschaft zukünftig als Gesellschafter beitreten könnte.

 

Der Kreis Heinsberg ist an der TZJ mittelbar über die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) beteiligt. Der Gesellschaftsanteil der AGIT an der TZJ beträgt 13 %. Der Gesellschaftsanteil des Kreises Heinsberg an der AGIT beträgt 4,27 %.

 

Der Kreis Heinsberg als Gesellschafter der AGIT unterstützt die Absicht der TZJ, die Projektgesellschaft zu gründen, die es ermöglicht den Standort Jülich weiter als den Forschungsstandort in Sachen Solarkraftwerke ("Forschungsplattform Standort Jülich") sowie die Kooperation mit dem DLR weiter zu stärken. Der Kreis Heinsberg möchte sich an diesem zukunftsorientierten Projekt beteiligen, welches im politischen, gesellschaftlichen und wirt-schaftlichen Interesse der Region steht.

 

Die nichtwirtschaftliche Betätigung im Wege der Gründung der Projektgesellschaft ist gemäß § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW geboten und zulässig. Sie steht nach Art und  Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Kreises Heinsberg. Der Unternehmensgegenstand ist die Vermietung und Verwaltung von Gewerbe-immobilien im Zusammenhang mit der Förderung des Technologiestandorts Jülich, einschließlich Planung, Errichtung, Erwerb und Anmieten etwaiger hierzu erforderlicher Immobilien und Anlagen, sowie die Durchführung sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung der technologischen Entwicklung der Region Jülich. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Einzelheiten hierzu sowie die rechtliche Ausgestaltung der Projektgesellschaft sind in dem als der Einladung zur Kreisausschusssitzung Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf dokumentiert.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 115 Abs. 2 i. V. m. § 108 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW) hat der Kreis Heinsberg diesen Beschluss binnen einer bestimmten Frist der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) anzuzeigen. Zur erleichterten Durchführung dieses Anzeigeverfahrens ist es sinnvoll, dass der Kreis Heinsberg den Beschluss und das Anzeigeverfahren einheitlich über die Federführung des Kreises Düren an die Bezirksregierung Köln weiterleitet bzw. anzeigt, ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Heinsberg für die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern.

 

Sollten aus redaktionellen oder gemeindewirtschaftsrechtlichen Gründen Gesellschafts-vertragsänderungen vorgenommen werden, so ist dieser Gesellschaftsvertragsentwurf Gegenstand der Beschlussfassung.

 

Landrat Pusch führt zu der im Kreisausschuss aufgeworfenen Frage, weshalb eigens eine neue Projektgesellschaft gegründet wird, Folgendes aus:

 

„Bei dem gewählten Modell handelt es sich um ein modifiziertes Mietmodell, wonach die Eigentümer- und Vermieterposition von einer gesondert zu gründenden Projektgesellschaft als Tochtergesellschaft der TZJ eingenommen wird.

 

Grundsätzlich wäre es zwar möglich, das Projekt auch durch die TZJ selbst zu initiieren. In Abwägung unterschiedlicher Aspekte hat man sich in den Gremien der TZJ jedoch für das o.g. Modell entschieden.

 

Nachfolgende Punkte waren hierfür maßgebend:

- Abtrennung in den Bereichen Planung und Bau

- Abtrennung im Bereich Finanzierung

- Abtrennung im wirtschaftlichen Bereich; hier: (Miet-) Einnahmen und Ausgaben

 

Es ist zunehmend Praxis für ein solch großes Projekt eine eigene Projektgesellschaft zu gründen, um die genannten Bereiche besser gestalten und abwickeln zu können.

 

Zudem ist hierdurch die Haftung stärker begrenzt: Eine Projekt-GmbH haftet mit ihrem Stammkapital (25.000,00 €), die darüber stehende Muttergesellschaft wird nicht weiter in Haftung genommen - gleichwohl anzumerken ist, dass dieses Risiko gering erscheint, da das Projekt auskömmlich finanziert und durch die zukünftigen Mieteinnahmen gedeckt wird.“