Anfragen

 

11.1:            Anfrage gem. § 12 der GeschO der SPD-Fraktion betr. „Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichtes der KGSt“

 

Hierzu berichtet Landrat Pusch Folgendes:

 

Frage 1:

 

„Hält die Verwaltung das in dem Kreistagsbeschluss vom 05.07.2012 festgelegte Ziel, bis zum 31.12.2017 mindestens fünf Prozent der Mitarbeiterkapazität zu reduzieren, noch für erreichbar?

 

Die in der Anfrage genannten fünf Prozent sind eine Zielgröße, die unter der Annahme eines gleichbleibenden Aufgabenumfangs definiert worden ist. Dies ist wiederholt in der Diskussion um die Einführung eines Controllings klargestellt worden. Die Frage ist daher dahingehend zu konkretisieren, ob eine Reduzierung der damaligen Mitarbeiterkapazität ohne Berücksichtigung zwischenzeitlich notwendig gewordener Neueinstellungen zur Abdeckung neuer Aufgaben weiterhin bis Ende 2017 in Höhe von fünf Prozent erreichbar ist.

 

In der letzten Kreisausschusssitzung hatte ich bereits mitgeteilt, dass im Bereich der Altaufgaben, also derjenigen, die schon zu Beginn des Controllingprozesses in der Kreisverwaltung zu erledigen waren, 19 Vollzeitäquivalente eingespart werden konnten. Dies entspricht 3 % des Mitarbeiterbestandes von Anfang 2013. Damit ist bereits vor der Halbzeit das Ziel deutlich mehr als zur Hälfte erreicht. Mit Blick darauf, dass in den kommenden Monaten mit Unterstützung eines professionellen Controllers noch tiefergehende Prozessanalysen stattfinden sollen, gehe ich davon aus, dass noch zusätzliches Einsparpotenzial aufgedeckt werden kann. Die Erreichung des angepeilten Ziels halte ich daher auch weiterhin für realistisch.

 

 

Frage 2:

 

Von welcher Veränderung in der Mitarbeiterkapazität geht die Verwaltung – auch unter Berücksichtigung der angeführten Übernahme zusätzlicher Aufgaben – bis zum 31.12.2017 (auf der Basis des 31.12.2012) nunmehr aus?

 

Eine Beantwortung dieser Frage ist der Verwaltung mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht möglich. Zusätzliche Aufgaben sind von der Verwaltung anlässlich gesetzlicher Neuregelungen oder aufgrund freiwilliger Beschlüsse der Kreispolitik zu übernehmen. Auf beides hat die Kreisverwaltung keinen oder allenfalls einen begrenzten Einfluss. Darüber hinaus lässt sich in vielen Aufgabenbereichen der Verwaltung nur sehr schwer vorhersagen, in welchem Umfang sich Fallzahlen entwickeln. Bestes Beispiel hierfür ist die drastische Steigerung der von der Leitstelle zu bearbeitenden Einsätze, die sich aktuell in der Anerkennung zusätzlicher Disponentenstellen durch die Krankenkassen niederschlägt. Mangels Vorhersehbarkeit und Beeinflussbarkeit dieser Gesamtumstände fiele eine Prognose der künftigen Gesamtmitarbeiterkapazität in den Bereich der Spekulation.“

 

 

11.2:            Anfrage gem. § 12 der GeschO der Fraktionen SPD und DIE GRÜNEN betr. „Schulsozialarbeit“

 

Hierzu berichtet Landrat Pusch Folgendes:

 

Frage 1:

 

„In welchen Kommunen des Kreises werden Schulsozialarbeiter/innen eingestellt, in welchem Umfang und ab wann?

 

Stadt/Gemeinde

 

 

 

Stadt Erkelenz

 3 Stellen, ab 01.08.2015, zunächst befristet bis 31.12.2017

 

 

Gemeinde Gangelt Gemeinde       Selfkant

25 Std. (64 %) schnellstmöglich; Schulzweckverband Gangelt-Selfkant

 

 

Stadt Heinsberg

2 Stellen, beginnend mit dem Schuljahr 2015/16

 

 

Stadt Hückelhoven

2 Stellen, ab 01.08.2015

 

 

Gemeinde Waldfeucht

10 Stunden, schnellstmöglich

 

 

Stadt Wassenberg

0,5 Stelle, schnellstmöglich

 

 

Stadt Wegberg                       hat noch keine Entscheidung getroffen.

 

 

Frage 2:

 

In welchen Kommunen des Kreises werden keine Schulsozialarbeiter/innen eingestellt?

 

Stadt Geilenkirchen

Stadt Übach-Palenberg

 

 

Frage 3:

 

Wie beabsichtigt die Verwaltung, im Sinne der Ausgleichsfunktion des Kreises die entstandenen Lücken zu schließen?

 

Ein Tätigwerden des Kreises ist im Einvernehmen mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen an deren Schulen nicht beabsichtigt. Damit würde eine kommunalspezifische Aufgabe über die Kreisumlage durch die anderen kreisangehörigen Kommunen finanziert.“

 

Zum Ende des öffentlichen Teils ergreift Landrat Pusch das Wort und würdigt Herrn stellvertretenden Landrat Tholen als langjähriges Kreistagsmitglied. Die Rede ist als Anlage beigefügt. Stellvertretender Landrat Tholen dankt sowohl dem Landrat für die lobenden Worte sowie dem Kreistag für die stets von gegenseitigem Respekt geprägte Debattenkultur.