Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


1.)                Der Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg mit der Bilanzsumme von 545.334.193,60 €.

 

2.)                Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises zum 31.12.2013 vorbehaltlos Entlastung.

 

 


1. stv. Landrat Paffen übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-      Gesamtbilanz,

-      Gesamtergebnisrechnung und

-      Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schöpgens aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wurde von Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Feststellung des Gesamtabschlusses 2013 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Den mit Datum vom 27.02.2015 aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses einschließlich Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang und –lagebericht sowie Beteiligungsbericht hat der Kreistag in der Sitzung am 12.03.2015 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, hierbei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat das Rechnungsprüfungsamt die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.

Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtlageberichtes erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 14.04.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.03.2015 der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH nach § 101 Abs. 8 GO NRW zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk übernommen.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.