Sitzung: 18.05.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0095/2015
Beschlussvorschlag:
Der
Satzungsänderung wird zugestimmt.
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die Neufassung der Satzung für das
Jugendamt des Kreises Heinsberg beschlossen. Aufgrund der Änderung des § 5
Erstes Gesetz zur Ausführung der
Kinder und Jugendhilfe NRW (1. AG-KJKG NRW) soll dem
Jugendhilfeausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem
Jugendamtselternbeirat als beratendes Mitglied angehören.
Von
daher ist § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern
1. „j) eine Vertreterin oder
ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat.“
2. Im letzten Satz wird
Buchstabe i) ersetzt durch Buchstabe j).
Die
Änderungssatzung ist als Anlage zu Tagesordnungspunkt 2 beigefügt.