Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Das Netzwerk „Frühe Hilfen“ wird weiterentwickelt und der Familienhebammendienst im Kreis Heinsberg wird fortgeführt vorbehaltlich der weiteren finanziellen Förderung durch den Bund bzw. das Land Nordrhein-Westfalen.


I. Allgemeines

 

Die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ unterstützt die Bundesländer, Städte, Gemeinden und Kreise in ihrem Engagement für die „Frühen Hilfen“. Die Bundesinitiative ist bis zum 31.12.2015 befristet.  Mit den Mitteln der Bundesinitiative sollen regionale Netzwerke „Frühe Hilfen“ gestärkt und der Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement wird dabei berücksichtigt. Die Fördermittel werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt und über die Länder vergeben. Nach Ablauf der vierjährigen Befristung wird der Bund einen Fonds einrichten, der die Finanzierung ab 2016 sicherstellen soll. Die Ausgestaltung des Fonds soll auf Grundlage der Erkenntnisse der Bundesinitiative erfolgen.

 

Rechtliche Grundlage der Bundesinitiative ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Teil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darin enthalten ist die Bundesinitiative Frühe Hilfen (§ 3 Abs. 4 KKG). Die Ausgestaltung der Bundesinitiative wurde in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Nach Artikel 10 dieser Vereinbarung „erstellen die Länder ein länderspezifisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der kommunalen Gegebenheiten“. Dieses liegt für NRW seit April 2014 vor.

Nach den Fördergrundsätzen ist für den Auf- und Ausbau des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ und des Familienhebammendienstes bis zum 31.12.2015 ein Kreistagsbeschluss zu fassen.


 

II. Fachbereiche der Förderung

 

1. Netzwerk Frühe Hilfen

Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung arbeiten mit Familienhebammen und Ehrenamtlichen zusammen. Sie informieren sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum und klären strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung zur frühzeitigen Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Dabei sollen die Beteiligten auf vorhandene Strukturen zurückgreifen und die Grundsätze für die verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Organisiert wird das Netzwerk von einer Netzwerkkoordination.

 

2. Familienhebammendienst

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Sie sind für Familien wichtige Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen. Bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes gehen sie in die Familien und unterstützen diese bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort psychosoziale Unterstützung. Sie geben Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei werden alle Familienmitglieder eingebunden. Rund um die Geburt sind Familien erfahrungsgemäß eher bereit, Hilfen anzunehmen. Aus diesem Grund können die Familienhebammen leichter Zugänge zu weiteren Hilfen schaffen bzw. Familien für die Annahme von Hilfen motivieren.

 

3. Ehrenamtliche Strukturen

Auch die hauptamtliche Fachbegleitung von Ehrenamtlich kann durch die Bundesinitiative unterstützt werden. Ehrenamtliche leisten alltagspraktische Unterstützung und helfen den Familien, ihr eigenes soziales Netzwerk zu erweitern. Ziel der Bundesinitiative ist es auch, Erkenntnisse zu Qualitätsstandards für den Einsatz Ehrenamtlicher im Bereich der Frühen Hilfen zu gewinnen.

 

 

III. Bisherige Umsetzung im Kreis Heinsberg

Im Kreis Heinsberg haben die vier Stadtjugendämter und das Kreisjugendamt die Fördermittel aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ zusammengeführt, um einen Synergieeffekt zu erreichen. Zusätzlich wurde eine Kooperation mit dem Kreisgesundheitsamt vereinbart. Deshalb konnte im Kreisjugendamt eine Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ für den gesamten Kreis Heinsberg eingerichtet werden. Der Familienhebammendienst ist seit dem 01.04.2014 bereits erfolgreich im Kreis Heinsberg tätig.