Sitzung: 29.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0102/2013
Die Verwaltung des
Jugendamtes wird beauftragt, die Vorschläge der Nummern 1 bis 4 umzusetzen und
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines Finanzpools mit
den vier Stadtjugendämtern zu schließen.
Der Jugendhilfeausschuss ist zeitnah über die Umsetzung zu informieren.
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im
Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Durch das
Bundeskinderschutzgesetz wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG) eingeführt und Vorschriften des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geändert. Das KKG ist seit dem 01.01.2012 in
Kraft. In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07. März 2012 und 24.
Oktober 2012 hat die Verwaltung über das
Bundeskinderschutzgesetz berichtet. Nunmehr sind die als Anlage beigefügten
konzeptionellen Vorschläge erarbeitet worden.
Ausgehend von diesen
konzeptionellen Überlegungen spricht sich die Verwaltung für folgende
Umsetzungsschritte aus:
1. Bildung
eines Netzwerkes „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ auf der Ebene des
Kreisjugendamtsbezirks Heinsberg.
2. Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Frühe Hilfen und Kinderschutz“
auf Kreisebene unter Beteiligung der vier Stadtjugendämter.
3. Zur
Koordinierung der Aufgaben nach dem Bundeskinderschutzgesetz wird eine 0,5
Stelle „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ eingerichtet.
4. Zur
Information von werdenden Müttern/Vätern
und Eltern wird ein Beratungsangebot entwickelt (Flyer,
Informationsschriften, Schaffung eines Internet-Portals „Frühe Hilfen“).
Die
Koordinierungsstelle und die Honorare für die Familienhebammen werden aus den
Fördermitteln des Bundes zur Umsetzung der Initiative „Frühe Hilfen“ und
Haushaltsmitteln des Kreises finanziert. Die Förderrichtlinien sehen eine
Eigenbeteiligung von 20 % vor. Für das Jahr 2013 stehen folgende Fördermittel
des Bundes zur Verfügung:
Kreisjugendamt 33.717,00 Euro
Stadtjugendamt
Heinsberg 19.561,00 Euro
Stadtjugendamt
Hückelhoven 22.786,00
Euro
Stadtjugendamt
Geilenkirchen 11.239,00 Euro
Stadtjugendamt
Erkelenz 14.671,00 Euro
Gesamtbetrag 101.924,00
Euro.
Vorstellung der
Verwaltung und der 4 Stadtjugendämter ist, einen gemeinsamen Finanzpool zu
schaffen. Über die Bildung des Finanzpools und deren Verwendung wäre eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den vier beteiligten Jugendämtern zu
schließen.
Bei der Beantragung
der Fördermittel wurde erwähnt, dass die 5 Jugendämter im Kreis Heinsberg beim
Einsatz der Familienhebammen kooperieren wollen. Dies wurde von der
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen als der richtige Weg bezeichnet.
Die Jugendämter der
Städteregion Aachen beabsichtigen
ebenfalls, in dieser Weise zusammen zu arbeiten.