Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:
Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg wird beauftragt, das vorliegende Konzept gemeinsam mit den drei Berufskollegs in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg sowie den im Konzept genannten weiteren Partnern umzusetzen. Der Aufwand wird in Höhe von 15.000,00 € für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßig bei Produkt 05080200, Kommunales Integrationszentrum, im Haushalt 2015 und 32.000,00 € in den Folgejahren bereitgestellt. 


In den letzten zwei Jahren ist die Zahl der im Kreis Heinsberg aus dem Ausland neu ankommenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen stetig gestiegen, wobei diese Entwicklung aller Voraussicht nach auch weiter anhalten wird.

 

Um diese Kinder zu beschulen, werden in NRW an den Berufskollegs Internationale Förderklassen (IFK) eingerichtet, die im Gegensatz zu den Regelklassen u. a. einen Schwerpunkt in der Vermittlung der deutschen Sprache – mit und ohne Alphabetisierung – haben.

 

Der Weg zur Bildung einer IFK – auch an einem Berufskolleg – ist durch die Bezirksregierung nach Aussage der unteren Schulaufsicht verbindlich vorgegeben. Die untere Schulaufsicht erfasst den Bedarf zur Einrichtung, holt das Einverständnis des Schulträgers ein und informiert die obere Schulaufsicht zur weiteren Veranlassung. Die Personalausstattung ist dabei Aufgabe des Landes. Derzeit wird den jeweiligen Schulen hierfür ein Stellenanteil von 0,5 Lehrerstellen pro Klasse zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Die Schulleitungen der drei in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Berufskollegs haben gemeinsam eine Konzeption „Fremde willkommen heißen – Integration fördern“ zur Beschulung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den drei Berufskollegs des Kreises Heinsberg erstellt. Eine Ausfertigung des Konzeptes ist den Erläuterungen als Anlage beigefügt. Die Umsetzung dieses Konzeptes bedingt die Einbindung und die Kooperation verschiedener Akteure und Einrichtungen, z. B. Kommunales Integrationszentrum (KI), Schulamt, Anton-Heinen-Volkshochschule (VHS), Schulpsychologische Beratungsstelle, Jugendamt, Arbeitsagentur, Ausländeramt, Sozialämter, Migrationsfachdienst. Der Einsatz der VHS-Kursleiter (Honorarkräfte) hängt im konkreten Einzelfall von der personellen Verfügbarkeit ab. Mit dem Ziel, die Beschulung der noch schulpflichtigen Jugendlichen in einer Internationalen Förderklasse oder unmittelbar in einer Regelklasse an den drei Berufskollegs zu optimieren, haben bereits mehrere Abstimmungsgespräche stattgefunden.

 

Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Projektes kommt neben den Berufskollegs dem KI zu. Die Aufgaben eines KI sind gemäß Erlasslage mit Ausnahme der Schulberatung struktureller Art. Darüber hinaus ist eine Einzelberatung/-betreuung nicht vorgesehen.

 

 

Im Rahmen der Schulberatung übernehmen die im KI tätigen Lehrkräfte u. a. die Klärung vorhandener Sprachkenntnisse sowie der vorhandenen Abschlüsse und ggf. weitere Aufgaben.

 

Andere im Konzept genannte Aufgaben müssten von den zuständigen o. g. Fachstellen übernommen werden. Deren Zusammenarbeit könnte vom KI koordiniert werden. Zusätzliche 2,75 Stellen für die allgemeine Schulsozialarbeit an den Berufskollegs wurden bereits zur Verfügung gestellt. Der vom Kreis Heinsberg hierfür aufzubringende Eigenanteil beträgt rund 71.000 € jährlich. In welchem Umfang die Schulsozialarbeiter/innen in diesem Projekt konkret tätig sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Die Umsetzung des Projektes würde für den Kreis Heinsberg nicht unerhebliche Kosten verursachen. Bei angenommenen drei parallel laufenden Internationalen Förderklassen pro Jahr im „Vollausbau“ wären dies nach einer ersten Grobschätzung für die

 

- Unterrichtsdurchführung                                                                                    ca. 25.000,00 €,

- Dolmetscherdienste                                                                                              ca. 2.000,00 €,

- sächliche Kosten                                                                                                   ca. 5.000,00 €,

                                                                                                                             _____________

 

mithin insgesamt                                                                                                   ca. 32.000,00 €.

 

Unberücksichtigt dabei sind eventuelle Kostenbeteiligungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. der örtlichen Sozialhilfeträger.

 

Aus Sicht der unteren Schulaufsicht soll das Konzept der Berufskollegs gemeinsam mit den im Entwurf vorliegenden Konzepten der Primar- und Sekundarstufe I im Sinne einer Bildungskette weiterentwickelt werden. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden.