Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:
Die Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird wie folgt geändert (Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht):

 

„2.1        Für Kurse und Arbeitsgemeinschaften beträgt das Entgelt 1,95 € je Unterrichts-stunde…        

 

2.2          Für Vorträge wird ein Regelentgelt von 3,50 € erhoben.

 

 

4.            Diese Entgeltordnung tritt mit Beginn des Arbeitsjahres 2015/2016 in Kraft.“


 


Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg erhebt – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – für Weiterbildungsmaßnahmen von den Teilnehmenden ein Entgelt. Die Höhe des Entgeltes wird in der Entgeltordnung festgelegt. Mit Blick auf die Finanzsituation des Kreises und der Städte und Gemeinden sowie das im Vergleich insgesamt niedrige Niveau des von der hiesigen Volkshochschule erhobenen Entgeltes (siehe Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des VHS Kuratoriums) sollte ab Weiterbildungsjahr 2015/2016 eine Entgeltanpassung vorgenommen werden.

 

Die Entgelte der Volkshochschule des Kreises Heinsberg haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

ab 2001/2002                    1,28 € (2,50 DM)

ab 2002/2003                    1,30 €

ab 2004/2005                    1,40 €

ab 2006/2007                    1,50 €

ab 2009/2010                    1,60 €

ab 2011/2012                    1,70 €

seit 2013/2014  1,80 €

 

Es erscheint angemessen, sinnvoll und notwendig, das Regelentgelt ab dem Weiterbildungsjahr 2015/2016 um 0,15 € auf 1,95 €/Unterrichtsstunde zu erhöhen.

 

Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Volkshochschulen der Region und des Landes niedrige und damit bürger- und kundenfreundliche Entgelte erheben.

 

Auf der Basis der derzeitigen Belegungszahlen und Programmstruktur wird von Gesamt­mehreinnahmen für den Kreis von ca. 45.000,00 € pro Haushaltsjahr ausgegangen.

 

Für Vorträge wird derzeit ein Entgelt von 3,00 € erhoben. Die letzte Erhöhung (von 2,70 € auf 3,00 €) fand mit Wirkung vom Weiterbildungsjahr 2007/2008 statt.

 

Es erscheint sinnvoll, ab 2015/2016 das Entgelt für Vorträge von 3,00 € auf 3,50 € zu erhöhen. Prognostizierte Mehreinnahmen: ca. 600,00 € pro Jahr.