Sitzung: 25.06.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0094/2015/1
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung einer 0,75 Schulsozialarbeiterstelle für das Kreisgymnasium Heinsberg wird unter folgendem Vorbehalt zugestimmt: Kreismittel werden für den gesamten Förderzeitraum (2015 – 2017) nur in Höhe von 40 % bereitgestellt. Dieses gilt auch für den Fall, falls der Fördersatz des Landes reduziert werden sollte.
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 12. März 2015 die Weiterführung der
Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen beschlossen.
Das
Kreisgymnasium hat am 23.01.2015 einen Antrag auf Schulsozialarbeit für das
Kreisgymnasium gestellt, der zum
Zeitpunkt der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses
und des Kreistages noch nicht prüffähig war. Der Antrag wurde mit der Einladung
zur Jugendhilfeausschuss-Sitzung versandt.
Die
Schulleiterin, Frau Krewald, hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses den
Antrag näher begründet und ein Konzept
vorgestellt.
Die
Schulsozialarbeit wird aus 60 % Landesmittel und 40 % Kreismittel finanziert.