Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für den Rettungsdienst wird beschlossen. 


Der Kreis Heinsberg ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfall-rettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) Träger des Rettungs-dienstes und verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. 

Zur Festschreibung des  Umfangs der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung stellen die Rettungsdienstträger Bedarfspläne auf. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Heinsberg 2015 wurde vom Kreistag in der Sitzung vom 07.05.2015 beschlossen.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes haben die Rettungsdienstträger gemäß § 15 RettG NRW zu tragen, wobei diese durch Benutzungsgebühren gedeckt werden. Durch die Neufassung des RettG NRW ist es nunmehr zulässig, auch Fehleinsätze als ansatzfähige Kosten aufzunehmen. Von dieser Möglichkeit wurde in der hier vorliegenden Gebührensatzung Gebrauch gemacht. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Basis des jeweils geltenden Bedarfsplanes.

Grundlage der derzeitigen Gebührenerhebung im Rettungsdienst des Kreises Heinsberg ist die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 14.03.2013 beschlossene und seit 01.04.2013 gültige Gebührensatzung.

 

Die Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gGmbH wurde mit der Kalkulation des neuen Gebührentarifes sowie mit den Verhandlungen mit den Krankenkassen beauftragt. Die Krankenkassen sind vorab über die geplante Gebührenerhöhung und die Änderung der Satzung informiert worden.

 

Nach Prüfung der den Krankenkassen vorgelegten Gebührenkalkulation hat am 02.06.2015 ein abschließendes Erörterungsgespräch der Verwaltung mit den Kostenträgern stattgefunden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kostenträger des Rettungsdienstes der vorgesehenen Gebührenerhöhung zum 01.07.2015 zustimmen. Ursprünglich war vorgesehen, die Gebührenanpassung bereits zum 01.06.2015 vorzunehmen. Da seitens der Krankenkassen jedoch die abschließende Prüfung der in Rede stehenden Gebührenkalkulation bis zur letzten Sitzungsperiode der politischen Gremien des Kreises noch nicht vorgenommen war, wurde vereinbart, die Gebührenanpassung um einen Monat zu verschieben. Auf die Niederschrift der Kreisausschusssitzung vom 28.04.2015 (TOP 6) wird hingewiesen.

 

Zur Ermittlung des Gebührentarifes ab Juli 2015 wurden die Gesamtkosten des Rettungsdienstes einschließlich der Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung gemäß Rettungsdienstbedarfsplan 2015, die erheblichen Einfluss auf die Personalkosten hat, für die Monate 07/2015 bis 06/2016 ermittelt und mit einer Prognose zur Entwicklung der Einsatzzahlen abgeglichen.

 

Dabei wurden die Haushaltsplanungen der RD HS und des Kreises Heinsberg zugrunde gelegt. Für 2015 hat die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats der RD HS dem Wirtschaftsplan der RD HS in seiner Sitzung am 18.12.2014 zugestimmt; der Haushalt des Kreises Heinsberg wurde in der Kreistagssitzung vom 18.12.2014 verabschiedet.

 

Folgende Kostenstruktur des Rettungsdienstes einschließlich des auf den Rettungsdienst entfallenen Anteils der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst liegt der Kalkulation zugrunde:

 

Planung 2013/2014

Planung 2015

Personalaufwand

6.980.492,00 €

9.747.878,00  €

Sach- und Dienstleistungen

2.787.355,00 €

3.329.478,00  €

Abschreibungen etc.

962.456,00 €

942.783,00  €

Sonst. ordentl. Aufwand

488.651,00 €

261.634,00  €

Int. Aufwand

763.348,00 €

467.785,00  €

GESAMT

11.982.302,00 €

14.749.558,00  €

 

Unter Berücksichtigung der Einsatzprognose sind für den kostendeckenden Betrieb des Rettungsdienstes einschließlich der Leitstellenanteile folgende Gebührensätze geplant:

 

Gebührenposition

bis 31.05.2015

ab 01.07.2015

Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bei Notfalleinsätzen (Rettungswagen)

378,00 €

432,00  €

Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bei Krankentransporten (Krankentransportwagen)

198,00 €

210,00  €

Inanspruchnahme eines Notarzteinsatzfahrzeuges

255,00 €

296,00  €

Inanspruchnahme eines Notarztes

277,00 €

287,00  €

 

 

Neben dieser Anpassung des Gebührentarifes sollen textliche Änderungen der Gebührensatzung vorgenommen werden:

 

Auf den der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlage beigefügten Entwurf der Gebührensatzung sowie die Synopse, die die entsprechenden Änderungen gegenüber stellt, wird hingewiesen.