Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 32, Enthaltungen: 0

Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der Fraktionen SPD und FDP vom 01.06.2015 verwiesen.

 

Zu diesem Punkt führt Landrat Pusch in der Kreisausschusssitzung wie folgt aus:

 

„Am 10.09.2009 ist erstmalig ein Taxigutachten in Auftrag gegeben worden. Im Zeitraum davor erfolgte die Erteilung von Taxikonzessionen, die Festlegung des Taxitarifes und die grundsätzliche Orientierung aufgrund der Fachkenntnisse und Erfahrungen im Sachgebiet, die von einem regelmäßigen Austausch mit Aufsichtsbehörden und in enger Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen, aber auch durch zahlreiche Gespräche mit der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. sowie mit den Unternehmern selbst, geprägt war. Das vorliegende Gutachten aus dem Jahre 2011 bestätigt die über Jahre und Jahrzehnte erfolgte Arbeit und hat keine gravierenden Fehlentwicklungen oder strategischen Fehler aufgezeigt. Die wenigen konkreten Handlungsempfehlungen, in vereinzelten Städten die Zahl der Taxen geringfügig zu erhöhen sowie eine Unterversorgung der Unternehmen von etwa 10% durch eine Tarifanpassung auszugleichen, wurden umgesetzt. Daher ist die Verwaltung der Ansicht, dass der bisherige Weg, sich im ständigen, aber auch kritischen Dialog mit Unternehmen wie aber auch der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. ein Bild der Branche zu machen, weiterhin richtig und sinnvoll ist.

 

Angesichts von zu erwartenden Kosten in Höhe von etwa 25.000 – 30.000,- EUR ist es reiflich zu überlegen, ob nun tatsächlich ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird, oder ob es besser ist, zumindest noch etwa 3-4 Jahre zu warten, bis sich auch die aktuellen Themen wie der zum 01.01.2015 eingeführte Mindestlohn oder die ab November 2016 zu erwartenden verstärkten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen mit fiskalischem Hintergrund für die Taxi-Branche gefestigt haben.

 

Zur näheren Erläuterung der beiden oben genannten Zuschläge wird auf die Ausführungen in den Vorlagen zu den Kreisauschusssitzungen vom 09.12.2014 und 03.03.2015 verwiesen. Da auch in der öffentlichen Debatte dieser Zuschlag nicht immer richtig eingeordnet wurde, soll hier nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Menschen mit Handicap, die aus dem Rollstuhl in ein Taxi umsteigen und den Rollstuhl im Kofferraum mitführen, keinen besonderen Zuschlag entrichten müssen. Bei den betreffenden Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um besonders umgebaute Spezialfahrzeuge, in denen der behinderte Fahrgast in seinem Rollstuhl sitzend besonders gesichert befördert werden kann.

Zur Kartenzahlung ist anzumerken, dass diese besondere Gebühr entgegen dem Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. als „Kann“-Gebühr eingeführt wurde. Zum einen besteht hier durch den Kunden Verhandlungsspielraum bzw. der Unternehmer kann sogar gänzlich darauf verzichten. Zum anderen ist es ist für den Taxiunternehmer – im Gegensatz zum Einzelhandel – nicht möglich, die Kosten für die Miete des Zahlungsterminals oder den zeitlichen Mehraufwand bei der Benutzung dieser Geräte in irgendeiner Form eigenständig in seinem Produktpreis einzurechnen; das lässt der Taxentarif nicht zu.“

 

Die Fraktionen SPD und FDP beantragen mit Schreiben vom 01.06.2015 folgenden Beschluss zu fassen:

Das Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Kreis Heinsberg von März 2011 wird fortgeschrieben. Besonders berücksichtigt werden

1.         Analyse der Auswirkungen und mögliche Alternativen zum bislang erhobenen Zuschlag für sitzend beförderte Menschen mit Handicap (z.B. Rollstuhlfahrer/-innen) und

2.      die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung (z.B. Kartenzahlung).“

 

Der Antrag der Fraktionen SPD und FDP wird in der Sitzung des Kreistages abgelehnt.