Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    im Rahmen der Energiewende unter Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten und in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg (WFG) ein Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg zu erarbeiten sowie Bürger, Unternehmen, Energieversorger und Kommunen im Rahmen der Erarbeitung zu beteiligen.

 

2.    Das Energie- und Klimaschutzkonzept soll neben einer qualifizierten Bestandsaufnahme unter Einbeziehung bereits vorliegender kommunaler Konzepte Entwicklungs- und Maßnahmenperspektiven für eine künftige „Energie- und Klimaschutzregion Kreis Heinsberg“ aufzeigen. Der Beteiligungsprozess soll interkommunal wie interregional erfolgen.

 

 


 

Mit Schreiben vom 11.06.2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragt die CDU-Kreistagsfraktion nach § 5 der Geschäftsordnung, der Fachausschuss möge die Verwaltung beauftragen, im Rahmen der Energiewende unter Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten und in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg (WFG) ein Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes soll dabei unter Beteiligung der Bürger, Unternehmen, Energieversorger sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgen. Das v. g. Antragsschreiben der CDU-Kreistagsfraktion wurde mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr allen Kreistagsmitgliedern und den sachkundigen Ausschussmitgliedern zugesandt.

 

Ausschussmitglied Dahlmanns trägt zum Antrag der CDU-Kreistagsfraktion ergänzend vor, dass der Fachausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 07.03.2013 sich mit dem Thema Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Heinsberg befasst habe (TOP 4.4 der Niederschrift). Grundlage der Beratungen war seinerzeit ein gemeinsamer Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion GRÜNE. Dieser Antrag fand seinerzeit insbesondere deshalb keine mehrheitliche Zustimmung, weil seitens des Fachausschusses der Zeitpunkt für die Erarbeitung eines Klimaschutzplanes für den Kreis Heinsberg für verfrüht angesehen wurde. Insbesondere sind die für die Erarbeitung von kommunalen Klimaschutzkonzepten verbindlichen Anforderungen nach wie vor nicht bekannt, die nach dem Klimaschutzgesetz NRW von der Landesregierung durch Rechtsverordnung noch zu konkretisieren sind. Obwohl von der Landesregierung die Rechtsverordnung mit den Anforderungen zur Erarbeitung von kommunalen Klimaschutzkonzepten bis heute nicht erlassen worden ist, haben zwischenzeitlich 5 kreisangehörige Städte und Gemeinden (Gangelt, Geilenkirchen, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg) kommunale Klimaschutzkonzepte erarbeitet; für die Stadt Erkelenz ist ein Konzept in Arbeit. Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund der Tatsache, dass sich Bürger und Wirtschaft mit den Themen erneuerbare Energien und Energieeinsparung auseinandersetzen sowie sich zunehmend für die Belange des Klimaschutzes engagieren, ist es aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion angezeigt, nunmehr ein Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg erarbeiten zu lassen. Nicht zuletzt geht es darum, die Aufgabenbereiche Energiewende und Klimaschutz in den kommenden Jahren aktiv mit zu gestalten und eine bezahlbare Energieversorgung im Kreisgebiet sicherzustellen.

 

Ausschussmitglieder Horst und Schlüter verweisen auf den ersten gemeinsamen Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion GRÜNE zum Klimaschutzkonzept, der bereits im Jahr 2013 gestellt worden ist. Beide Kreistagsfraktionen werden sich dem jetzt eingereichten Antrag zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes nicht verschließen und diesem zustimmen.

 

Auf Nachfrage bzgl. der Beauftragung der Konzepterarbeitung und der Beantragung von Fördermitteln führt Dezernent Nießen aus, dass vergaberechtlich für die Vergabe von Planungsaufträgen die Einholung von mehreren Angeboten erforderlich sei. Bzgl. der Beantragung von Fördermitteln sind nach den geltenden Förderrichtlinien des Bundes die Anträge auf Förderung bis 31.03. eines jeden Jahres beim Projektträger Jülich einzureichen. Für den vom Kreis zu tragenden Eigenanteil sind vorsorglich Finanzmittel im Entwurf des Kreishaushalts 2016 eingeplant.

Zum Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 11.06.2015 ergeht nachfolgender Beschluss: