Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Abrechnung der Jugendamtsumlage, der Umlage für das Kreisgymnasium Heinsberg und der Umlage für die Kreismusikschule in Bezug auf das Haushaltsjahr 2014. 


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung eine differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg und die Kreismusikschule in Erkelenz. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt. Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der betroffenen Städte und Gemeinden erhoben. Die ungedeckten Kosten für das Kreisgymnasium werden von den Städten und Gemeinden entsprechend dem Schüleranteil umgelegt. Das gleiche gilt für die Kreismusikschule.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So konnten - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Diese Verfahrensweise soll auch für das Haushaltsjahr 2014 angewandt werden.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Entscheidung des Kreistages, dass die differenzierten Umlagen abgerechnet werden.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2014 hat die Verwaltung für die jeweiligen Umlagen die Differenzen zwischen Plan und Ist ermittelt.

 

Die Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Umlage für

Plan

Ist

Differenz

Jugendamt

20.734.580,69 €

21.320.664,15 €

- 586.083,46 €

Kreisgymnasium

670.314,04 €

488.665,35 €

+ 181.648,69 €

Kreismusikschule

496.790,51 €

390.307,31 €

+ 106.483,20 €

umlagerelevant*:    + 105.532,47 €

 

*für Schüler, die nicht aus umlagezahlenden Kommunen kommen, erfolgt keine Abrechnung in der differenzierten Kreisumlage

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass der Kreis differenzierte Umlagen erhoben hat, die im Bereich des Jugendamtes hinter den Ist-Aufwendungen zurückbleiben (Fehlbetrag) und im Bereich des Kreisgymnasiums und der Kreismusikschule über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (erzielte Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2014 alle Umlagen abzurechnen und die Beträge im Bereich des Jugendamts von den betroffenen Städte und Gemeinden nachzufordern und im Bereich des Kreisgymnasiums und der Kreismusikschule zu erstatten.

 

Bei allen Umlagen liegen Abrechnungsbeträge vor, die eine Forderung gegenüber bzw. Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Die Stadt Heinsberg beispielsweise zahlt aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg in gleichem Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Würde es nicht zur Anwendung der hier vorgeschlagenen Abrechnung kommen, würde der Überschuss zum Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen; entsprechendes gilt für den entstandenen Fehlbetrag im Bereich des Jugendamtes.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2014 stehen. Die Verwaltung wird den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 am 24.09.2015 in den Kreistag einbringen.