Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügten Antrag der FW-Fraktion vom 21.08.2015 verwiesen.
Landrat Pusch führt dazu wie folgt aus:
„Zu dem Inhalt des
Antrags, in dem die Erstellung eines Schutz- und Verhaltenskonzeptes gefordert
wird, ist zu sagen, dass für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in
Wegberg Petersholz bereits Sicherheitsvorkehrungen bestehen, da circa 130
Flüchtlinge schon hier untergebracht sind.
Ich möchte darauf
hinweisen, dass es sich bei der ZUE um eine Einrichtung des Landes handelt und
hierfür – wenn notwendig – ein
Landeskonzept erforderlich ist. Im Übrigen gibt es für den Betrieb von
Notunterkünften für die Unterbringung von Asylsuchenden detaillierte
Informationen, die von der landesweit zuständigen Bezirksregierung Arnsberg in
Form eines Handouts erstellt wurden.
Vor einer Belegung
des Standortes Wegberg-Petersholz im Rahmen der Amtshilfe durch den Kreis
Heinsberg hat der Kreis bereits zusammen mit der Polizei im Vorfeld das Gelände
hinsichtlich Sicherheit und Brandschutz besichtigt. Kommt es nun zu einer
Belegung in Petersholz durch den Kreis, wird das bestehende Sicherheitskonzept,
sowohl der Sicherheitsservice als auch die Betreuung der Flüchtlinge durch die
Johanniter, erweitert.
Laut Erlass des
Landesministeriums für Inneres und Kommunales vom 14.09.2015 an die
Kreispolizeibehörden ist grundsätzlich „im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften
nicht zwingend mit einer signifikant höheren Einsatzbelastung zu rechnen“.
Dennoch könne eine verstärkte polizeiliche Präsenz sowohl bei den Flüchtlingen
als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen
dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken und ein
Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Dies geschieht im Kreis Heinsberg bereits
seit längerer Zeit in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den beteiligten
Behörden und Institutionen.“
Nach den Ausführungen des Landrates erklärt FW-Fraktionsvorsitzender Schreinemacher den Antrag für vorübergehend als erledigt und beantragt, diesen zurückzustellen.