Sitzung: 24.09.2015 Kreistag
Landrat Pusch teilt
Folgendes mit:
„Flüchtlingsunterbringung
Nachdem
ich in der vergangenen Sitzung des Kreisausschusses bereits ausführlich über
die vom Kreis Heinsberg ergriffenen Maßnahmen zur Unterbringung von
Flüchtlingen in kreisgeführten Erstaufnahmeeinrichtungen berichtet habe, möchte
ich heute noch Folgendes ergänzen:
Die
Einrichtung in Geilenkirchen-Niederheid ist der Bezirksregierung Köln am
letzten Wo-chenende termingerecht betriebsbereit gemeldet worden. Sie steht für
die Unterbringung von insgesamt 200 Flüchtlingen zur Verfügung. Gestern Mittag
sind die ersten 26 Flüchtlinge angekommen. Im Laufe der vergangenen Nacht sind
weitere 99 Flüchtlinge eingetroffen. Diese wurden gestern bzw. heute von
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung registriert und
anschließend von niedergelassenen Ärzten sowie Ärzten des Gesundheitsamtes
untersucht. Ob bzw. wann das Land weitere Flüchtlinge zuweisen wird, ist
derzeit noch nicht bekannt. Entsprechende Mitteilungen erfolgen erfahrungsgemäß
sehr kurzfristig.
Die
Arbeiten in Wegberg-Petersholz liegen ebenfalls im Zeitplan. Da auch das Land
in der ehemaligen britischen Siedlung Gebäude für die Unterbringung von
Flüchtlingen herrichtet, sind allerdings noch grundlegende Fragen der
Aufgabenverteilung zu klären. Vor diesem Hintergrund werden Herr Dezernent
Schneider und ich morgen noch ein näheres Abstimmungsgespräch mit dem
Regierungsvizepräsidenten, Herrn Steitz, führen.
In organisatorischer
Hinsicht möchte ich darauf hinweisen, dass die Erledigung von
Amtshil-feersuchen ein sogenanntes Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt
und deshalb hier-über nicht in politischen Gremien zu entscheiden ist. Dies
bedeutet vor allen Dingen, dass auch größere Auftragsvergaben ihren Weg nicht
in die Fachausschüsse bzw. den Kreisaus-schuss finden werden. An dieser Stelle
möchte ich allerdings auch bereits erwähnen, dass die dem Kreis entstehenden
Kosten der Herrichtung und des Betriebs der Aufnahmeeinrichtungen
selbstverständlich in voller Höhe vom Land erstattet werden.“