Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

„Flüchtlingsunterbringung

 

Nachdem ich in der vergangenen Sitzung des Kreisausschusses bereits ausführlich über die vom Kreis Heinsberg ergriffenen Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen in kreisgeführten Erstaufnahmeeinrichtungen berichtet habe, möchte ich heute noch Folgendes ergänzen:

 

Die Einrichtung in Geilenkirchen-Niederheid ist der Bezirksregierung Köln am letzten Wo-chenende termingerecht betriebsbereit gemeldet worden. Sie steht für die Unterbringung von insgesamt 200 Flüchtlingen zur Verfügung. Gestern Mittag sind die ersten 26 Flüchtlinge angekommen. Im Laufe der vergangenen Nacht sind weitere 99 Flüchtlinge eingetroffen. Diese wurden gestern bzw. heute von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung registriert und anschließend von niedergelassenen Ärzten sowie Ärzten des Gesundheitsamtes untersucht. Ob bzw. wann das Land weitere Flüchtlinge zuweisen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Entsprechende Mitteilungen erfolgen erfahrungsgemäß sehr kurzfristig.

 

Die Arbeiten in Wegberg-Petersholz liegen ebenfalls im Zeitplan. Da auch das Land in der ehemaligen britischen Siedlung Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichtet, sind allerdings noch grundlegende Fragen der Aufgabenverteilung zu klären. Vor diesem Hintergrund werden Herr Dezernent Schneider und ich morgen noch ein näheres Abstimmungsgespräch mit dem Regierungsvizepräsidenten, Herrn Steitz, führen.

 

In organisatorischer Hinsicht möchte ich darauf hinweisen, dass die Erledigung von Amtshil-feersuchen ein sogenanntes Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt und deshalb hier-über nicht in politischen Gremien zu entscheiden ist. Dies bedeutet vor allen Dingen, dass auch größere Auftragsvergaben ihren Weg nicht in die Fachausschüsse bzw. den Kreisaus-schuss finden werden. An dieser Stelle möchte ich allerdings auch bereits erwähnen, dass die dem Kreis entstehenden Kosten der Herrichtung und des Betriebs der Aufnahmeeinrichtungen selbstverständlich in voller Höhe vom Land erstattet werden.“