Landrat Pusch beantwortet die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage wie folgt:

 

„Einleitend weise ich darauf hin, dass die mit Flüchtlingsangelegenheiten befassten Mitarbeiter nur eingeschränkt Zeit finden, ihren eigentlichen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass mangels personeller Kapazitäten keine umfassenden Berechnungen vorgenommen werden können, zumal diese für die tägliche Flüchtlingsarbeit keinerlei Mehrwert bieten und angesichts der Kostenerstattungszusage des Landes ohnehin größtenteils rein theoretischer Natur wären.

 

 

Frage 1: Handelt es sich – wie in der Presse zu lesen war – bei der vom Kreis zu leistenden Unterbringung in den genannten verschiedenen Einrichtungen nur um eine – einer ZUE vergleichbaren – vorübergehende Unterbringung für die Dauer der ersten Phase des Asylprüfungsverfahrens oder sollen vor allem in Wegberg-Petersholz darüber hinaus dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden? Auf welche Verweildauer hat sich die Kreisverwaltung eingerichtet?

1.         Die vom Kreis Heinsberg sanierten Gebäude in Wegberg-Petersholz dienen ausschließlich der vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen. Üblicherweise werden diese Flüchtlinge innerhalb von wenigen Wochen auf die Kommunen, auch außerhalb des Kreisgebietes, z.T. auch außerhalb des Bundeslandes verteilt.

 

Frage 2: Nach den Presseberichten sind bereits rund 330 Plätze in Wegberg und mehr als 400 im übrigen Kreisgebiet geschaffen worden; wie viele Plätze sollen ungeachtet der bereits genannten Zahlen ggf. noch eingerichtet werden? Nach den letzten Auskünften im Kreisausschuss waren keine weiteren Kapazitäten vorgesehen. Werden weitere Standorte in Betracht gezogen?

2.         Wie viele Plätze noch hergerichtet werden sollen entscheidet das Land NRW. Der Kreis wird lediglich im Wege der Amtshilfe tätig. In welchem Umfang künftig neue Amtshilfeersuchen an den Kreis herangetragen werden, entzieht sich meiner Kenntnis und wird wie gehabt situationsabhängig sein.

 

Frage 3 und 4: Wie hoch sind die bislang entstandenen Kosten – einschließlich der kalkulatorischen Aufwendungen für den Einsatz von Mitarbeitern des Kreises – für den Kreis und in welchem Umfang sind bereits Erstattungen von Bund/Land erfolgt?

Auf welche Höhe müsste sich die Erstattung pro Person in etwa belaufen, um eine Kostendeckung zu erzielen und damit keine zusätzlichen Belastungen für die kommunalen Haushalte zu bewirken?

3./4.     Wie eingangs erwähnt sind die mir zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen durch die Erarbeitung praktischer Lösungsansätze gebunden und zeitlich nicht in der Lage, parallel theoretische Rechenspiele zu betreiben. Eine Kostenerstattung des Landes ist bislang nicht erfolgt, es wurde seitens des Kreises allerdings auch noch kein Erstattungsantrag gestellt.

 

Frage 5: Das DRK und die Johanniter-Unfall-Hilfe werden bzw. sollen die Betreuung der Flüchtlinge in den vom Kreis betriebenen Einrichtungen übernehmen. Sollen beide die Betreuung dauerhaft übernehmen? Wenn ja, wie werden die Aufträge vergeben und welche vertraglichen Regelungen gerade hinsichtlich der Finanzierung werden angestrebt?

5.         Da die Johanniter-Unfall-Hilfe unmittelbar vom Land beauftragt worden ist, erübrigen sich Ausführungen zur dortigen Auftragsvergabe. Das DRK wurde vom Kreis angesichts des extrem kurzfristigen Amtshilfeersuchens des Landes im Einklang mit den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften ohne öffentliche Ausschreibung beauftragt. Ob eine dauerhafte Betreuung erfolgen soll, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Die bisherigen Amtshilfeersuchen des Landes sind auf sechs Monate befristet.

 

Frage 6: Wie wirken sich die Mehraufwendungen auf die Haushaltsplanung 2016 aus?

6.         Im Haushalt für das Jahr 2016 werden 2,2 Mio € veranschlagt.“