Sitzung: 03.11.2015 Kreisausschuss
Vorlage: 0206/2015
Landrat
Pusch beantwortet die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte
Anfrage wie folgt:
„Einleitend
weise ich darauf hin, dass die mit Flüchtlingsangelegenheiten befassten
Mitarbeiter nur eingeschränkt Zeit finden, ihren eigentlichen Aufgaben
ordnungsgemäß nachzukommen. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass mangels
personeller Kapazitäten keine umfassenden Berechnungen vorgenommen werden
können, zumal diese für die tägliche Flüchtlingsarbeit keinerlei Mehrwert
bieten und angesichts der Kostenerstattungszusage des Landes ohnehin
größtenteils rein theoretischer Natur wären.
Frage
1: Handelt es sich – wie in der Presse zu lesen war – bei der vom Kreis zu
leistenden Unterbringung in den genannten verschiedenen Einrichtungen nur um
eine – einer ZUE vergleichbaren – vorübergehende Unterbringung für die Dauer
der ersten Phase des Asylprüfungsverfahrens oder sollen vor allem in
Wegberg-Petersholz darüber hinaus dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten
geschaffen werden? Auf welche Verweildauer hat sich die Kreisverwaltung
eingerichtet?
1. Die vom Kreis Heinsberg sanierten
Gebäude in Wegberg-Petersholz dienen ausschließlich der vorübergehenden
Unterbringung von Flüchtlingen. Üblicherweise werden diese Flüchtlinge
innerhalb von wenigen Wochen auf die Kommunen, auch außerhalb des
Kreisgebietes, z.T. auch außerhalb des Bundeslandes verteilt.
Frage
2: Nach den Presseberichten sind bereits rund 330 Plätze in Wegberg und mehr
als 400 im übrigen Kreisgebiet geschaffen worden; wie viele Plätze sollen
ungeachtet der bereits genannten Zahlen ggf. noch eingerichtet werden? Nach den
letzten Auskünften im Kreisausschuss waren keine weiteren Kapazitäten
vorgesehen. Werden weitere Standorte in Betracht gezogen?
2. Wie viele Plätze noch hergerichtet
werden sollen entscheidet das Land NRW. Der Kreis wird lediglich im Wege der
Amtshilfe tätig. In welchem Umfang künftig neue Amtshilfeersuchen an den Kreis
herangetragen werden, entzieht sich meiner Kenntnis und wird wie gehabt
situationsabhängig sein.
Frage
3 und 4: Wie hoch sind die bislang entstandenen Kosten – einschließlich der
kalkulatorischen Aufwendungen für den Einsatz von Mitarbeitern des Kreises –
für den Kreis und in welchem Umfang sind bereits Erstattungen von Bund/Land
erfolgt?
Auf
welche Höhe müsste sich die Erstattung pro Person in etwa belaufen, um eine
Kostendeckung zu erzielen und damit keine zusätzlichen Belastungen für die
kommunalen Haushalte zu bewirken?
3./4. Wie eingangs erwähnt sind die mir zur
Verfügung stehenden personellen Ressourcen durch die Erarbeitung praktischer
Lösungsansätze gebunden und zeitlich nicht in der Lage, parallel theoretische Rechenspiele
zu betreiben. Eine Kostenerstattung des Landes ist bislang nicht erfolgt, es
wurde seitens des Kreises allerdings auch noch kein Erstattungsantrag gestellt.
Frage
5: Das DRK und die Johanniter-Unfall-Hilfe werden bzw. sollen die Betreuung der
Flüchtlinge in den vom Kreis betriebenen Einrichtungen übernehmen. Sollen beide
die Betreuung dauerhaft übernehmen? Wenn ja, wie werden die Aufträge vergeben
und welche vertraglichen Regelungen gerade hinsichtlich der Finanzierung werden
angestrebt?
5. Da die Johanniter-Unfall-Hilfe
unmittelbar vom Land beauftragt worden ist, erübrigen sich Ausführungen zur
dortigen Auftragsvergabe. Das DRK wurde vom Kreis angesichts des extrem
kurzfristigen Amtshilfeersuchens des Landes im Einklang mit den geltenden vergaberechtlichen
Vorschriften ohne öffentliche Ausschreibung beauftragt. Ob eine dauerhafte
Betreuung erfolgen soll, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Die
bisherigen Amtshilfeersuchen des Landes sind auf sechs Monate befristet.
Frage
6: Wie wirken sich die Mehraufwendungen auf die Haushaltsplanung 2016 aus?
6. Im Haushalt für das Jahr 2016 werden
2,2 Mio € veranschlagt.“