Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:

 

 

 

 

Entwurf der

Haushaltssatzung 2016

 

§ 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

§ 3

 

§ 4

 

§ 5

 

 

Ergebnisplan

a) Gesamtbetrag der Erträge

b) Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

Finanzplan

a) Gesamtbetrag  der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

 

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

Gesamtbetrag der Kredite

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verringerung der Ausgleichsrücklage

 

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

304.338.397 €

307.328.344 €

 

 

291.755.288 €

291.870.464 €

 

9.115.952 €

18.741.626 €

 

7.686.674 €

1.917.500 €

 

7.674.674 €

 

5.188.000 €

 

2.989.947 €

 

15.000.000 €

 

 

 

§ 6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                              

 

Hebesatz der Kreisumlage

 

a)       allgemeine Kreisumlage

 

b)       Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten

 

c)        Mehrbedarf zu den Kosten des Kreisgymnasiums

                  Heinsberg

 

                  Gemeinde Gangelt

                  Stadt Geilenkirchen

                  Stadt Heinsberg

                  Stadt Hückelhoven

                  Gemeinde Selfkant

                  Gemeinde Waldfeucht

                  Stadt Wassenberg

 

d)       Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule

 

                  Stadt Erkelenz

                  Gemeinde Gangelt

                  Stadt Geilenkirchen

                  Stadt Heinsberg

                  Stadt Hückelhoven

                  Stadt Übach-Palenberg

                  Gemeinde Waldfeucht

                  Stadt Wassenberg

                  Stadt Wegberg  

 

e)       Mehrbedarf zu den Kosten der Mercator-/

Don-Bosco-Schule (inklusive Umlagenanteil für 2015)

 

Stadt Erkelenz

Gemeinde Gangelt

Stadt Geilenkirchen

Stadt Heinsberg

Stadt Hückelhoven

Gemeinde Selfkant

Stadt Übach-Palenberg

Gemeinde Waldfeucht

Stadt Wassenberg

 

 

 

 

 

40,992 %

 

20,218 %

 

 

 

 

0,079 %

0,012 %

0,420 %

0,002 %

0,288 %

0,864 %

0,089 %

 

 

 

0,418 %

0,030 %

0,024 %

0,012 %

0,145 %

0,126 %

0,004 %

0,139 %

0,222 %

 

 

 

 

0,012 %

0,477 %

0,664 %

0,730 %

0,024 %

1,247 %

0,382 %

0,917 %

0,646 %

 

 

 

§ 7          Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.


 

§ 8          Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k. w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellen bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.

               

Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur entsprechend der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.

 

Wird einer Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann sie/er mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen wird, besetzbar war.

 

 

Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2016 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 300.062.169 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 37.184.636 € hinzugerechnet und die Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v. 695.277 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v. 336.551.528 €. Für die Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Rheinland gilt bereits ein festgesetzter Hebesatz von 16,75 v. H..

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 2.989.947 € vorgesehen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurde den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung ausgehändigt.

 

Die nachfolgend benannten Anlagen 1 bis 6 sind der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügt.

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2016 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 28.09.2015 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2016 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2016 beigefügt.

 

Daraufhin wurde den Bürgermeistern mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 01.10.2015 das Ergebnis des gemeinsamen Erörterungstermins vom 30.09.2015 mitgeteilt. In dem Termin wurde eine Einigung darüber erzielt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit einer allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 123 Mio. € aufgestellt wird.

 

Mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 26.10.2015 hat der Kreis die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die Änderungen in Zusammenhang mit der am 22.10.2015 veröffentlichten Modellrechnung zum GFG 2016 informiert und die entsprechenden Eckdaten zum Kreishaushalt 2016 aktualisiert. Aufgrund der unwesentlichen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich ist der Ansatz für die allgemeine Kreisumlage unverändert bei 123 Mio. € geblieben.

 

Bis zum Ablauf der Frist am 30.10.2015 wurden keine Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 05.10.2015 teilt die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg mit, dass sie faktisch von einem hergestellten Benehmen zum Kreishaushalt 2016 ausgeht. Mit den in den Anlagen 5 und 6 beigefügten Schreiben der Stadt Heinsberg und der Stadt Hückelhoven vom 14.10.2015 teilen diese mit, dass für sie das Benehmen als hergestellt gilt. Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.

 

Die Reden von Landrat Pusch und Kämmerer Schöpgens zur Einbringung des Haushalts sind als Anlagen beigefügt.