Sitzung: 12.11.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0223/2015
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur
weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
|
Entwurf der Haushaltssatzung
2016 |
|
§
1 §
2 §
3 §
4 §
5 |
Ergebnisplan a)
Gesamtbetrag der Erträge b)
Gesamtbetrag der Aufwendungen Finanzplan a)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit b)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit c)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit d)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit e)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit f)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag
der Kredite Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen Verringerung
der Ausgleichsrücklage Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung |
304.338.397 € 307.328.344 € 291.755.288 € 291.870.464 € 9.115.952 € 18.741.626 € 7.686.674 € 1.917.500 € 7.674.674 € 5.188.000 € 2.989.947 € 15.000.000 € |
§
6 |
Hebesatz der Kreisumlage a) allgemeine Kreisumlage b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten c)
Mehrbedarf zu den Kosten
des Kreisgymnasiums Heinsberg Gemeinde
Gangelt Stadt
Geilenkirchen Stadt
Heinsberg Stadt
Hückelhoven Gemeinde
Selfkant Gemeinde
Waldfeucht Stadt
Wassenberg d) Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule Stadt
Erkelenz Gemeinde
Gangelt Stadt
Geilenkirchen Stadt
Heinsberg Stadt
Hückelhoven Stadt
Übach-Palenberg Gemeinde
Waldfeucht Stadt
Wassenberg Stadt
Wegberg e) Mehrbedarf zu den Kosten der Mercator-/ Don-Bosco-Schule (inklusive Umlagenanteil für 2015) Stadt Erkelenz Gemeinde Gangelt Stadt Geilenkirchen Stadt Heinsberg Stadt Hückelhoven Gemeinde Selfkant Stadt Übach-Palenberg Gemeinde Waldfeucht Stadt Wassenberg |
40,992 % 20,218 % 0,079 % 0,012 % 0,420 % 0,002 % 0,288 % 0,864 % 0,089 % 0,418 % 0,030 % 0,024 % 0,012 % 0,145 % 0,126 % 0,004 % 0,139 % 0,222 % 0,012 % 0,477 % 0,664 % 0,730 % 0,024 % 1,247 % 0,382 % 0,917 % 0,646 % |
§ 7 Die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8 Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k.
w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellen bei Freiwerden nicht mehr besetzt
werden.
Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.)
bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur entsprechend der durch den
Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.
Wird einer Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit
höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann sie/er mit Rückwirkung von höchstens
drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit während dieser
Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes
tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen wird,
besetzbar war.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der
Modellrechnung zum GFG 2016 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v. 300.062.169 €
ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die
Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 37.184.636 € hinzugerechnet und die
Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v.
695.277 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v.
336.551.528 €. Für die Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Rheinland
gilt bereits ein festgesetzter Hebesatz von 16,75 v. H..
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 2.989.947 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurde den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung ausgehändigt.
Die nachfolgend benannten Anlagen 1 bis 6 sind der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügt.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2016 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 28.09.2015 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2016 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2016 beigefügt.
Daraufhin wurde den Bürgermeistern mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 01.10.2015 das Ergebnis des gemeinsamen Erörterungstermins vom 30.09.2015 mitgeteilt. In dem Termin wurde eine Einigung darüber erzielt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit einer allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 123 Mio. € aufgestellt wird.
Mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 26.10.2015 hat der Kreis die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die Änderungen in Zusammenhang mit der am 22.10.2015 veröffentlichten Modellrechnung zum GFG 2016 informiert und die entsprechenden Eckdaten zum Kreishaushalt 2016 aktualisiert. Aufgrund der unwesentlichen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich ist der Ansatz für die allgemeine Kreisumlage unverändert bei 123 Mio. € geblieben.
Bis zum Ablauf der Frist am
30.10.2015 wurden keine Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem als Anlage
4 beigefügten Schreiben vom 05.10.2015 teilt die Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeister im Kreis Heinsberg mit, dass sie faktisch von einem hergestellten
Benehmen zum Kreishaushalt 2016 ausgeht. Mit den in den Anlagen 5 und 6
beigefügten Schreiben der Stadt Heinsberg und der Stadt Hückelhoven vom
14.10.2015 teilen diese mit, dass für sie das Benehmen als hergestellt gilt.
Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Die Reden von Landrat Pusch und Kämmerer Schöpgens zur Einbringung des Haushalts sind als Anlagen beigefügt.