Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0227/2015
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt
und Verkehr nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie "Lückenschluss
Linnich – Baal" (3. Untersuchungsteil) zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und
Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 auf Grund der
Anträge der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.02.2011 und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 25.02.2011
empfohlen, zusammen mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem
Kreis Düren eine Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der Schienenverbindung
von Linnich an die Haupteisenbahnstrecke Aachen – Mönchengladbach im Kreis
Heinsberg erarbeiten zu lassen.
Aus diesem Grunde wurde im 4.
Quartal 2011 gemeinsam mit dem Kreis Düren und dem NVR vereinbart, ein
Gutachten für eine Neubewertung dieser Maßnahme mit den Varianten Linnich –
Baal und Linnich – Brachelen/Lindern erstellen zu lassen. Insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche spätere Förderfähigkeit des Vorhabens sollten im
Rahmen dieses Gutachtens alle erforderlichen Daten erarbeitet werden. Die
Potentialabschätzung beinhaltet u. a. die Prüfung der Trassenvarianten mit
Gegenüberstellung der vorhandenen Potentiale sowie eine Auswahl der
Vorzugsvariante mit entsprechender Begründung sowie die Erstellung eines
Betriebskonzeptes mit Abschätzung des Fahrgastpotentials für die
Vorzugsvariante.
Der 1. Teil der
Machbarkeitsstudie des Büros BVS Rödel und Pachan, Kamp-Lintfort, wurden von
Herrn Pachan in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am
07.03.2013 (TOP 1 der Niederschrift) den Ausschussmitgliedern vorgestellt und
erläutert. Die bewertete Streckenverbindung von Linnich aus in Richtung Nordost nach Hückelhoven-Baal wirkt sich auf Grund der guten
Anschlusssituation sowohl in Richtung Mönchengladbach - Düsseldorf als auch in
Richtung Aachen grundsätzlich positiv auf das Fahrgastpotential aus. Der
2. Untersuchungsteil bewertet die Unterschiede der betrachteten Varianten
Linnich – Baal oder bis Hückelhoven Zentrum oder bis Hückelhoven-Ratheim in
Bezug auf das Verhältnis zwischen Kosten und Fahrgastpotentialen. Der
3. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie prüft die alternative
Erschließung Hückelhovens über eine Verlängerung der RB 33 Wesel -
Mönchengladbach potential- wie kostenseitig. Die DB Netz AG hat in einer
ergänzenden Betriebsprogrammstudie die Durchbindung der RB 33 ab dem Jahr
2020 grundsätzlich geprüft.
Ohne den Ergebnissen vorgreifen
zu wollen, kann bei den schon vorliegenden Prognosezahlen von einer echten
Chance zur Verbindung bestehender Schienennetze mit entsprechend positiven
Auswirkungen ausgegangen werden. Inwiefern diese Prognose jedoch letztendlich
eine Wiedererrichtung der Strecke begründen kann, ist von weiterführenden
Untersuchungen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, den Infrastrukturaufwand
und weiteren externen Effekten (z. B. Güterverkehr) sowie von der
Finanzierbarkeit durch den Aufgabenträger NVR abhängig.
In der Sitzung gibt
Kreisangestellter Dick zunächst in einer Präsentation, die der Niederschrift
als Anlage beigefügt ist, einen Gesamtüberblick zu den einzelnen Abschnitten
der Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss Linnich bis Baal und Weiterführung
nach Hückelhoven. Insbesondere geht er in seinem Vortrag auf die einzelnen
aufeinander aufbauenden Untersuchungsteile des Gesamtgutachtens ein, die von
den beteiligten Akteuren NVR, VRR, Kreise Düren und Heinsberg, Städte Linnich
und Hückelhoven sowie der DB Netz AG grundsätzlich mitgetragen werden.
Aufbauend auf der ersten Untersuchung bzgl. des „idealen“ Anschlusspunktes für
den Lückenschluss der „Rurtalbahn“ an die Hauptbahnstrecke, wurde in einem
zweiten Untersuchungsteil die Möglichkeit der Vernetzung der vorhandenen
Eisenbahninfrastruktur bis Hückelhoven-Ratheim untersucht. Der dritte
Untersuchungsteil betrachtet die aufgedeckten Fahrgastpotenziale in Richtung
Mönchengladbach und Düsseldorf, die durch eine Direktverbindung zu bedienen
wären. Das prognostizierte Fahrgastaufkommen für eine direkte Verbindung
Mönchengladbach – Hückelhoven-Baal (Güterbahnhof) – Hückelhoven-Ratheim mit
6.440 Fahrgästen/Werktag liegt dabei deutlich höher als das der Verbindung
Linnich – Hückelhoven-Ratheim mit 3.150 Fahrgästen/Werktag.
Bei Realisierung beider
v. g. Varianten (Linnich bis Hückelhoven-Baal sowie Hückelhoven-Ratheim
bis Mönchengladbach) würde allerdings Baal einen weiteren SPNV-Haltepunkt
erhalten. Nachteilig für die weniger ausgeprägte Verbindung von Linnich bis
Hückelhoven ist jedoch, dass keine direkte Verbindung im Schienenverkehr
realisiert werden kann. Im Ergebnis wären bei zwei Haltepunkten der
Bedienungsaufwand höher, die Investitionskosten vergleichbar und diese Option
würde zur Entlastung im vorhandenen SPNV-Angebot führen. Daher wird diese
Variante mit zwei SPNV-Haltepunkten von den Gutachtern empfohlen sowie die
Realisierung des Anschlusses von Linnich bis Hückelhoven-Baal (Bahnhof) über
die sog. „180°-Variante“ (Streckenführung parallel zur
Hauptstrecke).
Nachdem der Ausschussvorsitzende
Herrn Dick für den Kurzvortrag zu den Ergebnissen der bisherigen
Untersuchungsteile zum Lückenschluss Linnich-Baal und der Weiterführung der
Bahnstrecke gedankt hat, trägt er vor, dass in dieser Sache ein
Koordinierungsgespräch mit dem Kreis Düren geplant sei. Vorgesehen ist, dass
die für den ÖPNV zuständigen Fachausschüsse der Kreise Düren und Heinsberg im
1. Quartal 2016 in einer gemeinsamen Sitzung das Projekt beraten und das
weitere Vorgehen abstimmen werden, um diesem Vorhaben auch ein größeres Gewicht
zu geben.
Ausschussmitglied Horst spricht
sich grundsätzlich für das Vorhaben zum SPNV-Lückenschluss aus. Er
unterstreicht dabei, dass ein Lückenschluss bis Baal und eine Weiterführung der
der Bahnstrecke bis Hückelhoven allerdings zu wenig sei. Aus seiner Sicht wäre
eine Streckenführung über Hückelhoven bis Ratheim wichtig und sollte uneingeschränkt
das gemeinsame Ziel sein. Darüber hinaus plädiert er - entgegen dem Gutachter –
dafür, eine Lösung mit nur einem Bahnhof in Baal anzustreben; keine Lösung sei
es, zwei Bahnhöfe / SPNV-Haltestellen und zweimal Umsteigen der Fahrgäste am
Standort Baal anzustreben. Des Weiteren sei auch der jetzige Turmbahnhof in
Baal völlig unzureichend und keine zufriedenstellende Option; besser wäre es,
diesen abzureißen und einen neuen zu bauen.
Ausschussmitglied Dahlmanns sieht
das Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung grundsätzlich positiv und spricht
sich für eine weitestgehende Unterstützung der Maßnahme aus. Was den Standort
des Bahnhofes Baal betrifft, wird sich ein realisierbarer Lösungsansatz in
Abstimmung mit den Akteuren finden. Wichtig sei es zum jetzigen Zeitpunkt, das
Projekt Lückenschluss Linnich-Baal und Weiterführung der Bahnstrecke in
Konkurrenz zu den anderen landesweiten Projekten gut zu positionieren.
Für Ausschussmitglied Philipp
stehen die Bedürfnisse der Nutzer der Bahn, insbesondere der Berufspendler im
Vordergrund. Er führt aus, dass eine Streckenführung von Baal bis
Hückelhoven-Ratheim längst überfällig sei. Auch ist der gegenwärtige Zustand
des Bahnhofes in Baal extrem schlecht. Die jetzige isolierte Lage des Bahnhofes
Baal stellt seit langen schon einen sozialen Brennpunkt dar; unschwer zu
erkennen am zunehmenden Vandalismus auf dem Bahnhofsgelände. Eine zentrale Lage
des Bahnhofes Baal wäre hier wünschenswert und als Ziel anzustreben.
Ausschussmitglied Krekels
befürwortet die durch die Studie geschaffene gute Ausgangslage im Wettbewerb zu
den anderen Projekten. Allerdings darf auch bei diesem Vorhaben der Aspekt der Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Fokus geraten.
Dezernent Nießen führt hiernach
aus, dass seitens der Verwaltung frühzeitig die Anregung eines neuen Standortes
für den Bahnhof Baal in die Beratungen eingebracht worden ist. Diese Anregung
wurde jedoch durch den NVR mit dem Hinweis auf die fortgeschrittene Planung und
die Priorität des „RRX-Projektes“ (RheinRuhrExpress) des Landes NRW keine
Chance zur Umsetzung eingeräumt. Der RE 4 soll im Rahmen des RRX-Projektes
mit denselben Fahrzeugen bereits schon im Jahr 2020 in Betrieb gehen. Bis dahin
müssen die Bahnsteige an der Strecke mit entsprechenden Längen und Höhen barrierefrei
hergerichtet sein; dieses gelte auch für den Bahnhof Baal. Letztendlich sei
auch hier die Finanzierbarkeit der Infrastrukturmaßnahme das entscheidende
Kriterium. Der stufenweise Ausbau des Vorhabens könnte zielführend sein.