Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie "Lückenschluss Linnich – Baal" (3. Untersuchungsteil) zur Kenntnis.

 


Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 auf Grund der Anträge der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.02.2011 und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 25.02.2011 empfohlen, zusammen mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Kreis Düren eine Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der Schienenverbindung von Linnich an die Haupteisenbahnstrecke Aachen – Mönchengladbach im Kreis Heinsberg erarbeiten zu lassen.

 

Aus diesem Grunde wurde im 4. Quartal 2011 gemeinsam mit dem Kreis Düren und dem NVR vereinbart, ein Gutachten für eine Neubewertung dieser Maßnahme mit den Varianten Linnich – Baal und Linnich – Brachelen/Lindern erstellen zu lassen. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche spätere Förderfähigkeit des Vorhabens sollten im Rahmen dieses Gutachtens alle erforderlichen Daten erarbeitet werden. Die Potentialabschätzung beinhaltet u. a. die Prüfung der Trassenvarianten mit Gegenüberstellung der vorhandenen Potentiale sowie eine Auswahl der Vorzugsvariante mit entsprechender Begründung sowie die Erstellung eines Betriebskonzeptes mit Abschätzung des Fahrgastpotentials für die Vorzugsvariante.

 

Der 1. Teil der Machbarkeitsstudie des Büros BVS Rödel und Pachan, Kamp-Lintfort, wurden von Herrn Pachan in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 07.03.2013 (TOP 1 der Niederschrift) den Ausschussmitgliedern vorgestellt und erläutert. Die bewertete Streckenverbindung von Linnich aus in Richtung Nordost nach Hückelhoven-Baal wirkt sich auf Grund der guten Anschlusssituation sowohl in Richtung Mönchengladbach - Düsseldorf als auch in Richtung Aachen grundsätzlich positiv auf das Fahrgastpotential aus. Der 2. Untersuchungsteil bewertet die Unterschiede der betrachteten Varianten Linnich – Baal oder bis Hückelhoven Zentrum oder bis Hückelhoven-Ratheim in Bezug auf das Verhältnis zwischen Kosten und Fahrgastpotentialen. Der 3. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie prüft die alternative Erschließung Hückelhovens über eine Verlängerung der RB 33 Wesel - Mönchengladbach potential- wie kostenseitig. Die DB Netz AG hat in einer ergänzenden Betriebsprogrammstudie die Durchbindung der RB 33 ab dem Jahr 2020 grundsätzlich geprüft.

Ohne den Ergebnissen vorgreifen zu wollen, kann bei den schon vorliegenden Prognosezahlen von einer echten Chance zur Verbindung bestehender Schienennetze mit entsprechend positiven Auswirkungen ausgegangen werden. Inwiefern diese Prognose jedoch letztendlich eine Wiedererrichtung der Strecke begründen kann, ist von weiterführenden Untersuchungen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, den Infrastrukturaufwand und weiteren externen Effekten (z. B. Güterverkehr) sowie von der Finanzierbarkeit durch den Aufgabenträger NVR abhängig.

 

In der Sitzung gibt Kreisangestellter Dick zunächst in einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, einen Gesamtüberblick zu den einzelnen Abschnitten der Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss Linnich bis Baal und Weiterführung nach Hückelhoven. Insbesondere geht er in seinem Vortrag auf die einzelnen aufeinander aufbauenden Untersuchungsteile des Gesamtgutachtens ein, die von den beteiligten Akteuren NVR, VRR, Kreise Düren und Heinsberg, Städte Linnich und Hückelhoven sowie der DB Netz AG grundsätzlich mitgetragen werden. Aufbauend auf der ersten Untersuchung bzgl. des „idealen“ Anschlusspunktes für den Lückenschluss der „Rurtalbahn“ an die Hauptbahnstrecke, wurde in einem zweiten Untersuchungsteil die Möglichkeit der Vernetzung der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur bis Hückelhoven-Ratheim untersucht. Der dritte Untersuchungsteil betrachtet die aufgedeckten Fahrgastpotenziale in Richtung Mönchengladbach und Düsseldorf, die durch eine Direktverbindung zu bedienen wären. Das prognostizierte Fahrgastaufkommen für eine direkte Verbindung Mönchengladbach – Hückelhoven-Baal (Güterbahnhof) – Hückelhoven-Ratheim mit 6.440 Fahrgästen/Werktag liegt dabei deutlich höher als das der Verbindung Linnich – Hückelhoven-Ratheim mit 3.150 Fahrgästen/Werktag.

Bei Realisierung beider v. g. Varianten (Linnich bis Hückelhoven-Baal sowie Hückelhoven-Ratheim bis Mönchengladbach) würde allerdings Baal einen weiteren SPNV-Haltepunkt erhalten. Nachteilig für die weniger ausgeprägte Verbindung von Linnich bis Hückelhoven ist jedoch, dass keine direkte Verbindung im Schienenverkehr realisiert werden kann. Im Ergebnis wären bei zwei Haltepunkten der Bedienungsaufwand höher, die Investitionskosten vergleichbar und diese Option würde zur Entlastung im vorhandenen SPNV-Angebot führen. Daher wird diese Variante mit zwei SPNV-Haltepunkten von den Gutachtern empfohlen sowie die Realisierung des Anschlusses von Linnich bis Hückelhoven-Baal (Bahnhof) über die sog. „180°-Variante“ (Streckenführung parallel zur Hauptstrecke). 

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende Herrn Dick für den Kurzvortrag zu den Ergebnissen der bisherigen Untersuchungsteile zum Lückenschluss Linnich-Baal und der Weiterführung der Bahnstrecke gedankt hat, trägt er vor, dass in dieser Sache ein Koordinierungsgespräch mit dem Kreis Düren geplant sei. Vorgesehen ist, dass die für den ÖPNV zuständigen Fachausschüsse der Kreise Düren und Heinsberg im 1. Quartal 2016 in einer gemeinsamen Sitzung das Projekt beraten und das weitere Vorgehen abstimmen werden, um diesem Vorhaben auch ein größeres Gewicht zu geben.

 

Ausschussmitglied Horst spricht sich grundsätzlich für das Vorhaben zum SPNV-Lückenschluss aus. Er unterstreicht dabei, dass ein Lückenschluss bis Baal und eine Weiterführung der der Bahnstrecke bis Hückelhoven allerdings zu wenig sei. Aus seiner Sicht wäre eine Streckenführung über Hückelhoven bis Ratheim wichtig und sollte uneingeschränkt das gemeinsame Ziel sein. Darüber hinaus plädiert er - entgegen dem Gutachter – dafür, eine Lösung mit nur einem Bahnhof in Baal anzustreben; keine Lösung sei es, zwei Bahnhöfe / SPNV-Haltestellen und zweimal Umsteigen der Fahrgäste am Standort Baal anzustreben. Des Weiteren sei auch der jetzige Turmbahnhof in Baal völlig unzureichend und keine zufriedenstellende Option; besser wäre es, diesen abzureißen und einen neuen zu bauen.

Ausschussmitglied Dahlmanns sieht das Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung grundsätzlich positiv und spricht sich für eine weitestgehende Unterstützung der Maßnahme aus. Was den Standort des Bahnhofes Baal betrifft, wird sich ein realisierbarer Lösungsansatz in Abstimmung mit den Akteuren finden. Wichtig sei es zum jetzigen Zeitpunkt, das Projekt Lückenschluss Linnich-Baal und Weiterführung der Bahnstrecke in Konkurrenz zu den anderen landesweiten Projekten gut zu positionieren.

Für Ausschussmitglied Philipp stehen die Bedürfnisse der Nutzer der Bahn, insbesondere der Berufspendler im Vordergrund. Er führt aus, dass eine Streckenführung von Baal bis Hückelhoven-Ratheim längst überfällig sei. Auch ist der gegenwärtige Zustand des Bahnhofes in Baal extrem schlecht. Die jetzige isolierte Lage des Bahnhofes Baal stellt seit langen schon einen sozialen Brennpunkt dar; unschwer zu erkennen am zunehmenden Vandalismus auf dem Bahnhofsgelände. Eine zentrale Lage des Bahnhofes Baal wäre hier wünschenswert und als Ziel anzustreben.

Ausschussmitglied Krekels befürwortet die durch die Studie geschaffene gute Ausgangslage im Wettbewerb zu den anderen Projekten. Allerdings darf auch bei diesem Vorhaben der Aspekt der Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Fokus geraten.

Dezernent Nießen führt hiernach aus, dass seitens der Verwaltung frühzeitig die Anregung eines neuen Standortes für den Bahnhof Baal in die Beratungen eingebracht worden ist. Diese Anregung wurde jedoch durch den NVR mit dem Hinweis auf die fortgeschrittene Planung und die Priorität des „RRX-Projektes“ (RheinRuhrExpress) des Landes NRW keine Chance zur Umsetzung eingeräumt. Der RE 4 soll im Rahmen des RRX-Projektes mit denselben Fahrzeugen bereits schon im Jahr 2020 in Betrieb gehen. Bis dahin müssen die Bahnsteige an der Strecke mit entsprechenden Längen und Höhen barrierefrei hergerichtet sein; dieses gelte auch für den Bahnhof Baal. Letztendlich sei auch hier die Finanzierbarkeit der Infrastrukturmaßnahme das entscheidende Kriterium. Der stufenweise Ausbau des Vorhabens könnte zielführend sein.