Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

a)      Die von den Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 27 c LG vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu den Landschaftsplänen II/4 und III/8 werden entsprechend den in den vorliegenden Synopsen gemachten Beschlussvorschlägen behandelt und beschlossen.

 

b)        Die Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ werden in der jeweils im Entwurf vorliegenden Fassung gemäß § 16 Abs. 2 LG i. V. m. den §§ 5 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Buchstabe f KrO als Satzung beschlossen.

 

 


Die Aufstellung des Landschaftsplans (LP) II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 13.05.1993 beschlossen. In der Folge wurde das LP-Verfahren II/4 aus verschiedenen Gründen zurückgestellt. Die Aufstellung des LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 18.09.2008.

 

Um die landschaftsplanerische Zielsetzung in der Ruraue mit den Belangen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und der Erholungsnutzung abzustimmen, hat der Kreistag im Jahre 2009 beschlossen, die LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ gemeinsam zu erarbeiten und dabei eine partizipative und kooperative, durch Einbindung wichtiger Interessengruppen gekennzeichnete Planung umzusetzen. Aus diesem Grund ist dem eigentlichen LP-Verfahren eine Vorstudie (2009 - 2011) vorangestellt worden, welche dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 18.07.2011 vorgestellt wurde.

 

Mit der Ausarbeitung der Vorstudie sowie der LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ wurde das Planungsbüro Grontmij GmbH, Koblenz – Zweigstelle Mönchengladbach, beauftragt.

 

Um bereits in den Vorentwurfsstadien der Landschaftsplanung nach Möglichkeit Konsens mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange zu erlangen, wurden bereits sehr frühzeitig Gespräche mit Vertretern der betroffenen Städte und Gemeinden, der Landwirtschaftskammer NRW, des Landwirtschaftsverbandes, des Forstes, des Naturschutzes sowie der Unteren Jagdbehörde geführt. Ebenso fanden Beratungen in den landschaftsplanbegleitenden Arbeitsgruppen des Landschaftsbeirats sowie des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Kreises statt. So wurde bereits im Vorfeld wesentlichen Belangen der vorgenannten Stellen – insbesondere der Landwirtschaft – Rechnung getragen, indem die Naturschutzgebietskulisse auf notwendige Kernflächen reduziert und umfangreiche Ausnahmen festgesetzt wurden.

Die nach § 27 b des Landschaftsgesetzes (LG) NRW vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 08.06.2013 für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ am 19.06.2013 in Wassenberg und am 24.06.2013 in Heinsberg sowie für den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ am 20.06.2013 in Hückelhoven und am 25.06.2013 in Heinsberg.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27 a LG wurde für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ in der Zeit vom 21.06.2013 bis 21.10.2013 durchgeführt.

 

Die erarbeiteten Landschaftsplanentwürfe wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 27.11.2014 durch das Planungsbüro Grontmij detailliert vorgestellt und nach eingehender Beratung vom Fachausschuss beschlossen. Änderungswünsche ergaben sich nicht, so dass der Kreistag in seiner Sitzung am 18.12.2014 die öffentliche Auslegung der aufgrund der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Landschaftsplanentwürfe gemäß § 27 c LG beschlossen hat. Diese erfolgte nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 17.02.2015 bis 20.03.2015.

 

Insbesondere wegen der bereits im Vorfeld geführten intensiven Abstimmungen gingen im Rahmen der Offenlage weniger Anregungen und Bedenken ein als noch zur frühzeitigen Beteiligung. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden durch die Verwaltung überprüft, abgewogen und - soweit fachlich vertretbar - auch berücksichtigt. Die auf dieser Grundlage überarbeiteten Entwürfe wurden in der Arbeitsgruppe des Landschaftsbeirats am 30.09.2015 zustimmend zur Kenntnis genommen und in der Sitzung der vom Umwelt- und Verkehrsausschuss gebildeten Arbeitsgruppe am 01.10.2015 ebenso wie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken einvernehmlich erörtert.

 

Mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr wurden allen Kreistagsmitgliedern und Mitgliedern des Fachausschusses eine CD-ROM zu den Landschaftsplänen II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ zugesandt. Auf dieser befinden sich

·      die im Einzelnen von den Trägern öffentlicher Belange sowie von den Bürgern vorgebrachten Anregungen und Bedenken, die hierzu abgegebenen Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung in Form einer Synopse

sowie

·      ein entsprechend dem Beschlussvorschlag jeweils überarbeiteter Landschaftsplanentwurf in Text und Karte sowie der Umweltbericht.

 

Inhaltliche Änderungen, die nach der Offenlage vorgenommen wurden, sind im Text der Landschaftspläne und in den Umweltberichten gelb hinterlegt sowie in der Karte rot eingekreist.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Bedenken zu entscheiden und der Satzungsbeschluss gemäß § 16 Abs. 2 LG i. V. m. den §§ 5 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung (KrO) zu fassen.

 

Ausschussvorsitzender Jansen führt zu diesem Tagesordnungspunkt einleitend aus, dass es in diesen Planverfahren insbesondere darum ging, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander abzuwägen. Auch die Politik war gefordert, verträgliche Lösungen zu den divergierenden Interessen mit zu gestalten. Schließlich sei es nach vielen Beratungsrunden in den landschaftsplanbegleitenden Arbeitsgruppen, dem Landschaftsbeirat sowie im Ausschuss für Umwelt und Verkehr gelungen, mit den nunmehr vorliegenden Landschaftsplanentwürfen unter Beachtung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung zu finden. Auch habe die Verwaltung in dieser Sache sehr viel Flexibilität gezeigt. So hat der Kreis beispielsweise größere landwirtschaftlich genutzte Flächen erworben, um durch Flächentausch geeignete zusammenhängende Flächenareale in den Naturschutzgebieten naturschutzfachlich entwickeln zu können.

 

Nachfolgend stellt Frau Dipl.-Ing. Hainz vom Planungsbüro Grontmij GmbH den Mitgliedern des Fachausschusses die aufgrund der Offenlage geänderten Entwürfe der Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ in einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende sich bei Frau Dipl.-Ing. Hainz für die Zusammenfassung der eingereichten Einwände und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die überarbeiteten Landschaftsplanentwürfe bedankt hat, findet die Beratung zu den aktuellen Landschaftsplanentwürfen statt.

Ausschussmitglied Horst trägt vor, dass er den vorliegenden Landschaftsplanentwürfen nicht zustimmen werde. Er begründet seine Position damit, dass nach seiner Ansicht die im Verfahren verbliebene Schutzgebietskulisse im Vergleich zu den im Regionalplan ausgewiesenen Bereichen zum Schutz der Natur (BSN-Flächen) überproportional reduziert worden ist und damit der mit der Ausweisung der Schutzgebiete verfolgte Zweck nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden kann.

Ausschussmitglied Dahlmanns führt aus, dass die Landschaftsplanentwürfe in einem sehr transparenten Verfahren erarbeitet worden sind und von allen Stellen darauf geachtet wurde, keinen der von den Landschaftsplänen Betroffenen unverhältnismäßig zu belasten. Er sieht in den Landschaftsplanentwürfen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den nachvollziehbaren Interessen der von den Landschaftsplänen Betroffenen und den hiermit verfolgten naturschutzfachlichen Zielsetzungen. Mit den vorliegenden Landschaftsplanentwürfen habe man soviel Naturschutz wie möglich und sowenig Einschränkungen für die Betroffenen wie nötig realisiert.

Ausschussmitglied Kurth sieht in den Landschaftsplanentwürfen eine ausgewogene und zielführende Grundlage, um den Landschaftsschutz entlang der Rurniederung zu festigen und zu verbessern.