Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer – wie bisher – mindestens 80%igen Förderung durch das Land im Jahr 2016 am Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte zu realisieren.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 78.400,00 € (80%ige Landesförderung in Höhe von ca. 62.700,00 € und in Höhe des 20%igen Eigenanteils von ca. 15.700,00 €) sind im Haushalt 2016 bereitzustellen. 


Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“. Dieses vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegte Landesprogramm soll vorrangig jungen Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren zugutekommen. Das Land stellt den Kommunen, die sich an diesem Programm beteiligen, jährlich einen Betrag in Höhe von 4,40 € pro Kind/Jugendlichen in der genannten Altersgruppe zur Verfügung. Der Kreis hat einen Eigenanteil in Höhe von 20 % pro Kind/Jugendlichen, dies entspricht 1,10 €, einzubringen. Im laufenden Jahr wurden 22  Projekte bewilligt. Der Projektrahmen für das Jahr 2015 umfasst Theater- und Zirkusprojekte, Graffiti- und Kunstprojekte, Projekte in Kooperation mit dem BEGAS HAUS, Museum für Kunst und Regionalgeschichte, sowie der Anton-Heinen-Volkshochschule. Voraussichtlich werden ca. 430 Kinder und Jugendliche an dem Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ im Kreis Heinsberg teilnehmen. Da das Landesprogramm sehr gut angenommen wird und geeignet ist, Kinder und Jugendliche für die Kultur zu begeistern, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2016 fortzuführen.