Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

 

a)      „Ich möchte Ihnen eine kurze Information zur Vorgehensweise bei Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geben:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 02.03.2015 beschlossen, im Rahmen des U3-Ausbaus Kreismittel von ca. 402.000 € zur Verfügung zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht klar, ob Investitionen im Kindergartenbereich durch das Kommunalinvestitions-förderungsgesetz gefördert werden könnten.

 

Mittlerweile steht fest, dass dies grundsätzlich möglich ist.

 

Die Verwaltung des Jugendamts hat daher dem Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, die vom Jugendhilfeausschuss ausgesprochene Bereitstellung von Kreismittel „ruhend zu stellen“ und zeitnah Anträge nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu stellen. Dieser Empfehlung ist der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2015 gefolgt.

Durch diese Vorgehensweise kann der Einsatz von Kreismittel in erheblicher Höhe vermieden werden.

 

In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerei konnten nunmehr Einzelheiten geklärt werden. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich, sondern die Projekte sind der Bezirksregierung zu melden. Die Voraussetzungen für eine Förderung, hierzu zählen Maßnahmebeginn, Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit und eine Vermeidung der Doppelförderung, werden bei der Planung beachtet.

 

Dem Kreistag soll am 03.03.2016 eine Projektliste vorgestellt werden.

 

Damit die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder weiter planen können und in keinen  zeitlichen Verzug geraten, ist vorgesehen, ihnen vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistages zuzusichern, dass sie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bzw. wenn der Kreistag andere Prioritäten setzt, die bereitgestellten Kreismittel erhalten.

 

Darüber hinaus wird geprüft, welche weiteren Baumaßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert werden können.

 

 

 

b)      Zu den Unterlagen vor Ihnen:

 

Wie Sie sicher schon gesehen haben, liegt auf Ihren Tischen die aktuelle Ausgabe des Heimatkalenders des Kreises Heinsberg sowie das Hörbuch „Das Beste aus dem Selfkant“.

 

Das Hörbuch ist das akustische Ergebnis eines Krimischreibkurses an der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg. Es enthält Kurzkrimis, die die Kursteilnehmer seit 2009 in insgesamt drei Büchern herausgegeben haben. Der Erlös der Bücher und des Hörbuches kommt dem Hospiz in Erkelenz zugute.

 

Zusätzlich erhalten sie alle das Buch „VON DER PREUSSISCHEN OBRIGKEIT ZUR BÜRGERLICHEN SELBSTVERWALTUNG – 200 JAHRE RHEINISCHE UND WESTFÄLISCHE KREISE“, herausgegeben vom Landkreistag NRW.

 

Die dazugehörige Ausstellung „200 Jahre Kreise im Rheinland und in Westfalen“, bestehend aus etwa 30 Roll-Ups, können Sie in der Zeit vom 16. Februar 2016 bis zum 24. März 2016 im Foyer unseres Kreishauses vor den Sitzungssälen besuchen.“