Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 6, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

a)      Die von den Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 27 c LG vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu den Landschaftsplänen II/4 und III/8 werden entsprechend den in den vorliegenden Synopsen gemachten Beschlussvorschlägen behandelt und beschlossen.

 

b)        Die Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ werden in der jeweils im Entwurf vorliegenden Fassung gemäß § 16 Abs. 2 LG i. V. m. den §§ 5 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Buchstabe f KrO als Satzung beschlossen.

 

 


Die Aufstellung des Landschaftsplans (LP) II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 13.05.1993 beschlossen. In der Folge wurde das LP-Verfahren II/4 aus verschiedenen Gründen zurückgestellt. Die Aufstellung des LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 18.09.2008.

 

Um die landschaftsplanerische Zielsetzung in der Ruraue mit den Belangen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und der Erholungsnutzung abzustimmen, hat der Kreistag im Jahre 2009 beschlossen, die LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ gemeinsam zu erarbeiten und dabei eine partizipative und kooperative, durch Einbindung wichtiger Interessengruppen gekennzeichnete Planung umzusetzen. Aus diesem Grund ist dem eigentlichen LP-Verfahren eine Vorstudie (2009 - 2011) vorangestellt worden, welche dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 18.07.2011 vorgestellt wurde.

 

Mit der Ausarbeitung der Vorstudie sowie der LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ wurde das Planungsbüro Grontmij GmbH, Koblenz – Zweigstelle Mönchengladbach, beauftragt.

 

Um bereits in den Vorentwurfsstadien der Landschaftsplanung nach Möglichkeit Konsens mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange zu erlangen, wurden bereits sehr frühzeitig Gespräche mit Vertretern der betroffenen Städte und Gemeinden, der Landwirtschaftskammer NRW, des Landwirtschaftsverbandes, des Forstes, des Naturschutzes sowie der Unteren Jagdbehörde geführt. Ebenso fanden Beratungen in den landschaftsplanbegleitenden Arbeitsgruppen des Landschaftsbeirats sowie des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Kreises statt. So wurde bereits im Vorfeld wesentlichen Belangen der vorgenannten Stellen – insbesondere der Landwirtschaft – Rechnung getragen, indem die Naturschutzgebietskulisse auf notwendige Kernflächen reduziert und umfangreiche Ausnahmen festgesetzt wurden.

Die nach § 27 b des Landschaftsgesetzes (LG) NRW vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 08.06.2013 für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ am 19.06.2013 in Wassenberg und am 24.06.2013 in Heinsberg sowie für den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ am 20.06.2013 in Hückelhoven und am 25.06.2013 in Heinsberg.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27 a LG wurde für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ in der Zeit vom 21.06.2013 bis 21.10.2013 durchgeführt.

 

Die erarbeiteten Landschaftsplanentwürfe wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 27.11.2014 durch das Planungsbüro Grontmij detailliert vorgestellt und nach eingehender Beratung vom Fachausschuss beschlossen. Änderungswünsche ergaben sich nicht, so dass der Kreistag in seiner Sitzung am 18.12.2014 die öffentliche Auslegung der aufgrund der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Landschaftsplanentwürfe gemäß § 27 c LG beschlossen hat. Diese erfolgte nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 17.02.2015 bis 20.03.2015.

 

Insbesondere wegen der bereits im Vorfeld geführten intensiven Abstimmungen gingen im Rahmen der Offenlage weniger Anregungen und Bedenken ein als noch zur frühzeitigen Beteiligung. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden durch die Verwaltung überprüft, abgewogen und - soweit fachlich vertretbar - auch berücksichtigt. Die auf dieser Grundlage überarbeiteten Entwürfe wurden in der Arbeitsgruppe des Landschaftsbeirats am 30.09.2015 zustimmend zur Kenntnis genommen und in der Sitzung der vom Umwelt- und Verkehrsausschuss gebildeten Arbeitsgruppe am 01.10.2015 ebenso wie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken einvernehmlich erörtert.

 

Diesen Erläuterungen sind

·      die im Einzelnen von den Trägern öffentlicher Belange sowie von den Bürgern vorgebrachten Anregungen und Bedenken, die hierzu abgegebenen Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung in Form einer Synopse

sowie

·      ein entsprechend dem Beschlussvorschlag überarbeiteter Landschaftsplanentwurf in Text und Karte sowie der Umweltbericht

jeweils für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ auf einer CD-ROM als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr beigefügt.

 

Inhaltliche Änderungen, die nach der Offenlage vorgenommen wurden, sind im Text der Landschaftspläne und in den Umweltberichten gelb hinterlegt sowie in der Karte rot eingekreist.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nunmehr über die eingegangenen Anregungen und Bedenken zu entscheiden und der Satzungsbeschluss gemäß § 16 Abs. 2 LG i. V. m. den §§ 5 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung (KrO) zu fassen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2015 berichtete Landrat Pusch, dass am Vortag der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt eine Anregung von Herrn Roland Hermans mit Bitte um Berücksichtigung in der Kreisausschusssitzung eingegangen ist. Er wies darauf hin, dass diese Stellungnahme bereits rechtzeitig im Rahmen der Offenlage der Entwürfe vorgebracht und bei der Abwägung durch die Verwaltung berücksichtigt worden ist, sodass durch das Schreiben nichts Neues vorliege.

 

1. stv. Landrat Paffen nimmt wegen Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.