Sitzung: 23.02.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0267/2016
Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 verwiesen.
In der Sitzung des Kreisausschusses führt Landrat Pusch aus wie folgt:
„Die Städteregion
hat fristwahrend (08.02.2016) Klage gegen die Erteilung einer Genehmigung zur
Wiederinbetriebnahme des Reaktors Tihange 2 eingereicht. Hierbei handelt es
sich um einen im Jahr 1983 in Betrieb genommenen und nach aktuellem Stand bis
2023 laufenden Reaktorblock, der aufgrund verschiedenster Vorfälle,
insbesondere erheblicher Rissbildungen im Reaktordruckbehälter, für anderthalb
Jahre bis Ende letzten Jahres außer Betrieb genommen werden musste.
Darüber hinaus
überlegt die Städteregion Aachen derzeit, auch eine Klage gegen den Betrieb der
Reaktoren im Allgemeinen bzw. eine genehmigte Laufzeitverlängerung zu erheben.
Die Laufzeit von Tihange 1 und 3 endet nach derzeitigem Stand im Jahr 2025.
Klagefristen sind hier nicht zu berücksichtigen. Gegen die Laufzeitverlängerung
des Reaktors Tihange 1, der ursprünglich Ende 2013 abgeschaltet werden sollte,
ist bereits eine Klage von Greenpeace Belgien anhängig.
Für den Kreis
Heinsberg bestehen folgende denkbare Alternativen:
- Lediglich
ideelle Beteiligung im Sinne einer öffentlichen Unterstützung der Klage in
den Medien
- Finanzielle
Unterstützung der Städteregion Aachen ohne eigene prozessuale Beteiligung
des Kreises
- Unmittelbare
Beteiligung an den Klageverfahren durch einen nach belgischem Recht
zulässigen Streitbeitritt als Mitkläger
Nach Auskunft der
Städteregion belaufen sich die Prozesskosten der beiden Verfahren auf jeweils
40.000,- €. Vorsorglich hat die Städteregion allerdings 100.000,- € eingeplant.
Einblick in die von der Städteregion im Vorfeld der Klageerhebung in Auftrag
gegebenen anwaltlichen Gutachten wurde noch nicht gewährt, so dass eine eigene
Meinungsbildung über das tatsächlich entstehende Prozesskostenrisiko bislang
nicht erfolgen konnte. Ebenso wenig können ohne nähere Kenntnis der
anwaltlichen Vorprüfung Aussagen zur Erfolgsaussicht der Klage getroffen
werden. Zur Vermeidung einer eigenen – mit Kosten verbundenen –Vorprüfung haben
allerdings erste Gespräche mit der Städteregion sowie dem Kreis Düren
stattgefunden. Dabei wurde Einvernehmen erzielt, dass im Vorfeld der
anstehenden zweiten Klage die interessierten Verwaltungen der Region gemeinsam
die Thematik erörtern, um auf dieser Grundlage dann eine Entscheidung über das
weitere Vorgehen zu treffen. Zugleich können in diesem Rahmen auch die
Bedingungen für den Beitritt zum bereits rechtshängigen Klageverfahren gegen
Tihange 2 geklärt werden.“
Nach den
Ausführungen und kurzer Diskussion einigen sich die Fraktionen auf
nachstehenden geänderten Beschlusswortlaut.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung unterstützt die Städteregion Aachen bei ihrem Klagevorhaben ideell. Eine weitere materielle Beteiligung wird noch geprüft.