Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

 

„Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

 

Mit Verfügung vom 15.02.2016 hat die Bezirksregierung Köln die Haushaltssatzung des Kreises Heinsberg für das Haushaltsjahr 2016 ohne Einschränkungen genehmigt. Sie weist besonders darauf hin, dass den Kommunen gem. § 56 Abs. 2 Kreisordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Einwendungen wurden seitens der Kommunen nicht vorgetragen.

 

 

Bildungsoffensive gegen extreme Parteien

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat mit Beschluss vom 18.12.2008 die Umsetzung der politischen Bildungsoffensive beschlossen. Diese politische Bildungsoffensive wird durch das Amt für Bildung und Kultur koordiniert. In den vergangenen Jahren wurden die vom Kreistag jährlich zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von jeweils 25.000,00 € nahezu vollständig ausgeschöpft. Neben der Organisation von eigenen Aktivitäten und Maßnahmen (z. B. Studienfahrten, Zug der Erinnerung, VHS-Vorträge und -Seminare, Ausstellungen, Interkulturelle Konzerte, Moderatorenschulungen, Jugendamtsmaßnahmen) werden schwerpunktmäßig Aktivitäten und Projekte von z. B. Schulen oder Vereinen und Verbänden finanziell gefördert. Im laufenden Haushaltsjahr 2016 ist beabsichtigt, das Bündnis gegen Rechts durch die Beauftragung einer Honorarkraft zu unterstützen. Hierzu wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Abstimmungsgespräche zwischen dem Bündnis und Herrn Dez. Schneider geführt. Die Honorarkraft soll insbesondere auch mit den Schulen zusammenarbeiten. Die Kosten der Honorarkraft sollen aus dem Haushaltsansatz der politischen Bildungsoffensive des Kreises Heinsberg gedeckt werden.

 

 

Flüchtlingssituation

 

Die Notwendigkeit der Flüchtlingsunterbringung in kommunalen Notunterkünften besteht aufgrund des – sicherlich auch jahreszeitbedingt – reduzierten Flüchtlingszustroms sowie dem Aufbau landeseigener Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr in dem Maße, wie noch vor wenigen Monaten. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW damit begonnen, kommunale Notunterkünfte aufzulösen.

 

Von diesen Überlegungen nicht erfasst ist die Einrichtung in Wegberg-Petersholz, die als Zentrale Unterbringungseinrichtung längerfristig vom Land betrieben werden soll. Aktuell ist der Kreis allerdings noch insofern in den Betrieb eingebunden, als die baulichen Maßnahmen auch weiterhin über das Amt für Gebäudewirtschaft der Kreisverwaltung betreut werden. Ebenso erfolgen die Ersterfassung der ankommenden Flüchtlinge, die EDV-technische Betreuung sowie die medizinische Überwachung weiterhin durch kreiseigenes Personal. Wann eine vollständige Übernahme dieser Aufgaben durch das Land erfolgen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Hierüber werden derzeit Gespräche mit der Bezirksregierung geführt.

 

Die vom Kreis betriebene Unterkunft in Geilenkirchen-Niederheid ist nach aktuellem Planungsstand des Landes nicht als Dauereinrichtung vorgesehen. Mit Blick auf die überdurchschnittlich gute Eignung des Gebäudes als Erstaufnahmeeinrichtung und die entsprechenden umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen hat die Verwaltung dem Land allerdings vorgeschlagen, das Gebäude jedenfalls nicht kurzfristig aufzugeben. Primär sollten zunächst die im Rahmen der Daseinsvorsorge benötigten – und mittlerweile seit Monaten zweckwidrig genutzten – Gebäude wie z.B. Sporthallen freigegeben werden. Sofern keine anderslautende Verfügung der Bezirksregierung eingehen sollte wird der Kreis die Unterkunft in Niederheid damit noch bis voraussichtlich Ende dieses Jahres betreiben.

 

Die Gesamtaufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Notunterkünften des Kreises belaufen sich zum 19.02.2016 auf rund 2 Mio. €. Die bisherige Kostenerstattung des Landes beträgt entsprechend den eingereichten Mittelanforderungen des Kreises insgesamt ca. 977.000,- €. Zu Kürzungen der abgerechneten Beträge ist es dabei nicht gekommen, so dass unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen damit zu rechnen ist, dass die angekündigte Vollkostenerstattung tatsächlich zu 100 % realisiert wird.

 

Die städtischen bzw. gemeindlichen Notunterkünfte werden in Erkelenz Ende dieses Monats, in Heinsberg Ende März und in Gangelt voraussichtlich Ende April geschlossen. Mit Ausnahme der Einrichtungen des Kreises selbst werden im Kreisgebiet dann keine Notunterkünfte mehr betrieben. Allerdings setzt sich die Zuweisung von Asylsuchenden an die Kommunen unvermindert fort. Aktuell leben im Kreisgebiet insgesamt 3587 den Kommunen zugewiesene Flüchtlinge. Damit hat sich die Zahl der vom Ausländeramt des Kreises zu betreuenden Asylsuchenden in den letzten 20 Monaten mehr als ver-6-facht.