Landrat Pusch berichtet wie folgt:

 

„Pensions- und Beihilferückstellungen

 

Ich möchte Sie heute über einen aktuellen Sachverhalt informieren, der den Jahresabschluss 2015 betrifft:

 

Von der Rheinischen Versorgungskasse Köln wurden diese Woche die aktuellen Zahlen zu den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Kreises Heinsberg zum Stichtag 31.12.2015 mitgeteilt. Die Verwaltung hat die Daten ausgewertet und errechnet, dass sich hieraus im Jahresabschluss 2015 Mehrbelastungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro ergeben. Hierbei handelt es sich nicht um einen Auszahlungsbetrag, sondern eine Belastung in der Ergebnisrechnung und Bilanz.

 

Im Haushaltsplan 2015 waren hierfür - auf der Grundlage entsprechender Vorausberechnungen der Versorgungskasse - Aufwendungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro veranschlagt. Dagegen ergibt sich aus der nun vorliegenden Bewertung der Versorgungskasse eine Gesamtbelastung von rund 4,9 Mio. Euro.

 

Ein wesentlicher Grund für die Mehrbelastungen ist die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Beihilferückstellungen. Der Beihilfebewertung liegen spezielle versicherungsmathematische Statistiken zugrunde. Aufgrund der altersbedingten Steigerung der Krankheitskosten und damit auch der Beihilfen hat die Versorgungskasse die statistischen Grundlagen angepasst. Alleine durch diese Umstellung treffen den Kreis im Jahresabschluss zusätzlich mehr als 1 Mio. Euro.

 

Ein weiterer Grund für die Mehrbelastungen sind die im Jahre 2015 eingetretenen Abweichungen von der Vorausberechnung der Pensionsrückstellungen. Die Versorgungskasse geht in der Vorausberechnung von verschiedenen statistischen Annahmen aus. Hierzu gehört beispielsweise die durchschnittliche Lebenserwartung, die aufgrund einer unterjährigen Anpassung der Sterbetafeln zu einer erheblichen Verschiebung zwischen Voraus- und Schlussberechnung führen kann. Zudem bleiben noch nicht in Kraft getretene Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in der Vorausberechnung unberücksichtigt.

 

Die hier dargestellte Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellung ist weder vorhersehbar noch planbar und vor diesem Hintergrund nicht auf den Kreis Heinsberg beschränkt. Aufgrund der vorgegebenen Bewertungssystematik sind daher alle Kommunen in NRW grundsätzlich hiervon betroffen. Je nach Personal- und Altersstruktur können die Effekte in den einzelnen Kreisen sowie bei den Städten und Gemeinden allerdings unterschiedlich sein.

 

Ob und in welcher Höhe zumindest ein Teil der Mehrbelastungen im Jahresabschluss 2015 durch Verbesserungen an anderer Stelle aufgefangen werden kann, ist derzeit nicht bezifferbar.“