Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Der Kreistag erklärt sein Einverständnis zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Landes NRW und zur Verwendung der bewilligten Fördermittel in Höhe von 5.288.515,19 €.


Ausgangslage:

 

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet stellt der Bund im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen“ nach Art. 104 b Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz insgesamt 3,5 Mrd. € zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verfügung. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) ist am 30.06.2015 in Kraft getreten und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) mit Wirkung vom 08.10.2015 vom Land umgesetzt. Danach erhalten die Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen für Investitionen in den Jahren 2015 bis 2018 pauschale Mittel in Höhe von rd. 1,126 Mrd. € (rd. 32 %). Dem Deutschen Landkreistag, der sich zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden vor dem Hintergrund der Bindung kommunaler Kapazitäten in Folge der Flüchtlingsunterbringung in Berlin für eine Verlängerung der Laufzeit des KInvFG eingesetzt hatte, ist vom Bundesfinanzministerium mitgeteilt worden, dass dem Anliegen voraussichtlich entsprochen wird. Die Laufzeit soll um zwei Jahre verlängert werden. Die Förderbereiche nach § 3 des Bundesgesetzes beziehen sich auf Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (u.a. Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, Städtebau, energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen und Luftreinhaltung) sowie Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (u.a. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur).

 

Erfreulicherweise hat sich auf NRW-Ebene als Verteilungsschlüssel das Verhältnis der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Gebietskörperschaften der Jahre 2011 bis 2015 durchgesetzt. Demnach erhält der Kreis Heinsberg Mittel i.H.v. insgesamt rd. 5,3 Mio. €. Die Förderempfänger haben für die einzelnen Maßnahmen mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten zu erbringen. Dieser beläuft sich für den Kreis Heinsberg auf rd. 529 T€.

 


Maßnahmen:

 

Die Verwaltung hat bei der Prüfung der Verwendungsmöglichkeiten besonders das Ziel verfolgt, Maßnahmen am konkreten Bedarf auszurichten. Sofern diese aufgrund des Bedarfes ohnehin in den nächsten Jahren realisiert werden müssen und nach dem KInvFG förderfähig sind, soll mit dieser Vorgehensweise eine Entlastung des Kreishaushaltes erreicht werden.

 

Demnach schlägt die Verwaltung die in der Anlage, beigefügt der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 23.02.2016, aufgeführten Maßnahmen vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit zur Umsetzung vor. Es entfällt ein Betrag von rd. 2,5 Mio. € auf den Förderbereich „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“. Aufgrund des hohen Bedarfes steht der Kindergartenbereich an erster Stelle der Liste. Bereits der Jugendhilfeausschuss des Kreises hatte in seiner letzten Sitzung am 07.12.2015 die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem KInvFG vorzubereiten und die Bereitstellung von Kreismitteln zunächst ruhend zu stellen. Mit den hier enthaltenen Investitionszuschüssen an die Träger der Einrichtungen können 140 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Ebenso kann die räumliche Situation und die Innenausstattung einzelner Einrichtungen verbessert werden. Des Weiteren ist ein Betrag i.H.v. rd. 2,3 Mio. € für Hochbaumaßnahmen vorgesehen, wovon eine Fördersumme i.H.v. rd. 1,67 Mio. € auf den Neubau der Kreisleitstelle (Bereich Feuerschutz), rd. 470 T€ für die energetische Sanierung der Klassenräume im Kellergeschoss des Hauptgebäudes des Berufskollegs in Erkelenz und rd. 200 T€ auf die Umrüstung der Beleuchtungstechnik im Gebäude der Kreisverwaltung auf energieeffiziente LED-Technik entfallen. Die übrigen Fördermittel im Rahmen der Bewilligungssumme (rd. 440 T€) entfallen auf Lärmsanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen. Dabei ist vorgesehen, in Ortsdurchfahrten die vorhandene Straßendecke durch eine lärmmindernde Splittmastixdecke zu ersetzen. Die Auswahl der Streckenabschnitte erfolgte nach dem Maßstab, dass hier ohnehin in absehbarer Zeit eine Deckensanierung aufgrund der schadhaften Oberfläche durchzuführen wäre.

 

Da nach jetzigem Stand die förderfähigen Kosten teils auf vorläufigen Kalkulationen beruhen und die Maßnahmenliste vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit aufgestellt wurde, können sich gegebenenfalls noch Änderungen der verfügbaren Fördersumme ergeben. Es soll daher zunächst eine Mittelreserve verbleiben, um eventuelle Kostenänderungen aufzufangen. Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, eine Reserveliste mit potenziellen Maßnahmen zu beschließen, um kurzfristig auf Veränderungen der verfügbaren Fördersumme reagieren zu können.

 

Im Kreishaushalt 2016 wurden zur Umsetzung des KInvFG pauschale Haushaltsansätze gebildet. Für Lärmsanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen wurden 58.500 € unter der Produktgruppe 1201 als Ertrag und Einzahlung veranschlagt. Sofern sich im Haushaltsjahr 2016 Mehrbedarfe im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ergeben sollten, können diese im Rahmen der bestehenden Deckungsvermerke abgewickelt werden.