Nachtrag: 10.03.2016

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

1.        Die Kreise Düren und Heinsberg stellen fest, dass zwischen den Hauptbahnlinien Köln – Aachen im Süden und Düsseldorf – Aachen im Norden, insbesondere unter Beachtung der Pendlerverflechtung der Gebietskörperschaften, einem Netzschluss zwischen den Kreisen Düren und Heinsberg aus regionaler wie interkommunaler Sicht eine hohe Bedeutung zukommt.

 

2.        Die positiven Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie rechtfertigen aus Sicht der Kreise Düren und Heinsberg sowohl den Lückenschluss RB 21 zwischen Linnich und Baal als auch die Anbindung Hückelhovens über die RB 33 von Mönchengladbach.

 

3.        Die Kreise Düren und Heinsberg fordern das Land Nordrhein-Westfalen auf, zügig für einen SPNV-Netzschluss zwischen den Kreisen Sorge zu tragen.

Dem Regionalrat und dem NVR werden beide Projekte als Maßnahmen für den weiteren Bedarf (nach 2025) für den ÖPNV-Bedarfsplan gemeldet.

Der NVR wird aufgefordert, beide Projekte in das Zielnetz 2025 des SPNV-Nahverkehrsplans aufzunehmen.

 

 


Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2011 auf Grund der Anträge der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.02.2011 und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 25.02.2011 empfohlen, zusammen mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und dem Kreis Düren eine Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss der Schienenverbindung von Linnich an die Haupteisenbahnstrecke Aachen - Mönchengladbach im Kreis Heinsberg erarbeiten zu lassen.

 

Aus diesem Grunde wurde im 4. Quartal 2011 gemeinsam mit dem Kreis Düren und dem NVR vereinbart, ein Gutachten für eine Neubewertung dieser Maßnahme mit den Varianten Linnich – Baal und Linnich – Brachelen/Lindern erstellen zu lassen. Die Machbarkeitsstudie wird in Kooperation von BVS – Büro für Verkehrs- und Stadtplanung Rödel & Pachan und der KCW-Berlin bearbeitet.

 

Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, die Variante Linnich - Baal zu bevorzugen. Die bewertete Streckenverbindung von Linnich aus in Richtung Nordost nach Hückelhoven-Baal wirkt sich auf Grund der guten Anschlusssituation sowohl in Richtung Mönchengladbach - Düsseldorf als auch in Richtung Aachen grundsätzlich positiv auf das Fahrgastpotential aus. Aufgrund der positiven Ergebnisse der Studie wurde die Frage einer möglichen Durchbindung der RB 21 nach Hückelhoven-Zentrum bzw. Ratheim untersucht und mündete in der Erweiterung der Machbarkeitsstudie.

 

Der 2. Untersuchungsteil bewertet die Unterschiede der Varianten Linnich - Baal bis Hückelhoven Zentrum und bis Hückelhoven-Ratheim in Bezug auf das Verhältnis von Kosten und Fahrgastpotentialen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Varianten nahe beieinander liegt.

 

Bei der Bearbeitung des 2. Untersuchungsteils wurde eine alternative Bedienungsvariante für Hückelhoven deutlich, und zwar die Anbindung von Hückelhoven-Zentrum bzw. Hückelhoven-Ratheim über eine Verlängerung der RB 33 Wesel - Mönchengladbach. In der Folge wurde seitens des NVR Kontakt zum VRR hergestellt, dem zuständigen SPNV-Aufgabenträger für die nördliche RB 33. Auf Grund des auch dort bestehenden Interesses wurde eine Ausweitung der Aufgabenstellung der Machbarkeitsstudie beschlossen. Der 3. Untersuchungsteil der Machbarkeitsstudie prüft die alternative Anbindung Hückelhovens über eine Verlängerung der RB 33 Wesel - Mönchengladbach potential- und kostenseitig. Nach erfolgter Ausschreibung konnte der 3. Untersuchungsteil im Herbst 2014 vom Büro BVS in Kooperation mit KCW Berlin abgeschlossen werden. Für die Variante RB 33 konnten erhebliche Nutzerpotentiale nachgewiesen werden. Die Kosten sind vergleichbar.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen bereitet derzeit die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV vor. Eine Abfrage von Vorschlägen der Kreise, Städte und Gemeinden der Regierungsbezirke hat zum Jahreswechsel stattgefunden. Die Kreise Düren und Heinsberg haben die Projektvarianten der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem NVR gemeldet. Der Regionalrat hat sich am 15. Januar 2016 mit den Vorschlägen befasst. In der Anlage 2 „Gemeinsame Vorschlagsliste von NVR und VRR“ zur Drucksache Nr.: RR 138/2015 sind die Maßnahmen unter Pkt. 1.6.3 „Maßnahmen zur Umsetzung des Nahverkehrsplans - Zielnetz 2030+“ unter lfd. Nr. 84-87 aufgeführt. Der Nahverkehrsplan des NVR befindet sich in der Fortschreibung und liegt derzeit in der Entwurfsfassung vor.

 

Vor dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter Vorhaben und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs haben sich der Regionalrat und der NVR darauf verständigt, die Projektvorschläge in „vordringlichen“ und „weiteren“ Bedarf zu kategorisieren und fordern hierzu die Aufgabenträger auf, den verkehrlichen Nutzen ihrer Projektvorschläge mittels eines Bewertungsbogens einzuordnen und bis Anfang April 2016 dem NVR zu melden. Als vordringlich sollen grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter Angabe des Bedarfs im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen könnten. Planungs- und Bauzeiten, Abhängigkeit von anderen Projekten sowie die eigenen personellen und finanziellen Ressourcen sollen hierbei Berücksichtigung finden.

 

Herr Pachan vom Büro für Verkehrs- & Stadtplanung stellt den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse der 3 Untersuchungsteile der Machbarkeitsstudie zum Lückenschluss RB 21 von Linnich bis Baal bzw. Hückelhoven-Zentrum / Ratheim sowie Verlängerung der RB 33 von Mönchengladbach nach Hückelhoven vor. Die einzelnen Varianten und jede Kombination wurden auf Kosten und Nachfrageeffekte untersucht und sind mit dem vorliegenden Gesamtgutachten abschließend bewertet worden. Nicht untersucht wurde dabei die Durchbindung der RB 21 in Richtung Mönchengladbach, da diese Maßnahme finanziell sehr aufwendig wäre. Der Gutachter führt des Weiteren aus, dass für die beiden Reaktivierungsprojekte (RB 21 Lückenschluss Linnich - Baal und Weiterführung RB 33) die zu erwartende Nachfrage (Ist-Verkehr zuzgl. Verlagerung und induzierter Neuverkehr) mit 1.800 bis 3.400 Fahrgästen deutlich über 1.000 Fahrgästen liegen. Dieser „Daumenwert“ ist unabdingbar für die Realisierung eines sinnvollen SPNV-Projektes. Die Verlängerung der RB 33 weist im Hinblick des Nutzen/Kosten-Faktors ein besonders positives Ergebnis auf; die „lange Variante“ bis Hückelhoven-Ratheim schneidet dabei besser als die Variante mit dem Endbahnhof Hückelhoven-Zentrum ab.

 

Nach der gutachterlichen Bewertung erscheinen beide v. g. Schienenprojekte durchführungswürdig. Empfohlen wird nach den Ergebnissen der Untersuchung zu den Kosten und Nutzeneffekten die Realisierung des Lückenschlusses Linnich-Baal in paralleler Lage der beiden Trassen, jedoch ohne trassenseitige Verbindung. Diese sollte nach erfolgter Umsetzung in einem späteren Schritt erfolgen. Auch sind nach Einschätzung des Gutachters bei einer zeitgleichen Umsetzung der Projekte Lückenschluss Linnich - Baal / Hückelhoven und Verlängerung der RB 33 Synergieeffekten bei den Investitionen zu erwarten. Darüber hinaus würde sich durch die Integration der Busverkehre die Verlagerungswirkung erhöhen sowie die Anlaufphase verkürzen.

 

Die Nachfrage von Ausschussmitglied Horst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), ob es mit Blick auf die Investitionskosten nicht angezeigt sei, die zu reaktivierenden Bahnstrecken auch für den Güterverkehr technisch herzustellen, wird von Herrn Pachan dahin gehend beantwortet, dass bei Herstellung der Schienentrassen zusätzlich für den Güterverkehr mit weiteren Kosten zu rechnen ist und sich in der Bilanz kein finanzieller Mehrwert ergeben würde. Die von Ausschussmitglied Horst ebenfalls angesprochene Lage der auseinanderliegenden Haltepunkte für die RB 21 und RB 33 sei nach Einschätzung von Herrn Pachan durch Serviceangebote lösbar. Ein neuer zentraler Bahnhof ist nach den ihm bekannten Planungen - insbesondere mit Blick auf das Landesprojekt RRX (RheinRuhrExpress) - nicht umsetzbar.

 

Die Präsentation zur Machbarkeitsstudie mit der Empfehlung des Gutachters ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Nachdem durch Herrn Pachan weiteren Fragen zur Streckenführung des Lückenschlusses beantwortet wurden, fasst der Ausschuss für Kreis- und Regionalentwicklung des Kreises Düren und der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg einstimmig bei einer Enthaltung (Kreis Düren) nachfolgenden Beschluss: