Nachtrag: 10.03.2016

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Die Ausschüsse für Kreis- und Regionalentwicklung des Kreises Düren sowie für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 


1.        Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2016 für den Kreis Düren

Planerische Grundlage für den ÖPNV ist der vom Aufgabenträger Kreis Düren gemäß den Vorgaben des ÖPNV-Gesetzes NRW aufzustellende und regelmäßig fortzuschreibende Nahverkehrsplan für den Kreis Düren. Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2013 wurde die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen. Die Fortschreibung beinhaltete eine umfassende Mobilitätsuntersuchung für den Kreis Düren. In den Jahren 2014 / 15 und 2016 ist ein Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt worden. Besonderen Raum nahmen hierbei die Abstimmungsgespräche innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein, welche aufgrund der Komplexität unter fachlicher externer Begleitung durchgeführt wurden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Düren wurden sowohl im Jahre 2014 sowie zweimal im Jahre 2015 umfangreich beteiligt. Die abschließende dritte Runde des kommunalen Beteiligungsverfahrens fand zwischen dem 22.09.2015 – 04.11.2015 statt. Alle 15 Städte und Gemeinden haben dem neuen Nahverkehrsplan einstimmig zugestimmt oder ihn positiv zur Kenntnis genommen. Einige Kommunen hatten Zusatzwünsche, die vom Planungsbüro BVS Rödel & Pachan geprüft worden sind. Alle Zusatzwünsche wurden in den Sitzungen des Arbeitskreises Mobilität (02.11.2015 und 12.11.2015) ausführlich diskutiert und im Hinblick auf eine Umsetzung beraten. Den Wünschen der Kommunen konnte weitestgehend entsprochen werden.

Der Ausschuss für Kreis- und Regionalentwicklung hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 die Qualitätsvorgaben, die Maßnahmen in den Gemeinden sowie das Gesamtleistungsangebot beraten und dem Kreistag eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Dieser hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss gefasst:

Der Kreis Düren beschließt die Qualitätsvorgaben, die Maßnahmen in den Gemeinden sowie das Gesamtleistungsangebot des neuen Nahverkehrsplans des Kreises Düren.

Entsprechend der dargestellten Vorgaben aus der Kreistagssitzung wurde das Beteiligungsverfahren mit den Nachbaraufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen sowie dem Inklusionsbeirat der Stadt Düren und dem VdK in der Zeit vom 18.01.2016 bis 03.02.2016 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach einer Bewertung durch den Gutachter, Herrn Pachan, kommentiert.

 

In der finalen Fassung des Nahverkehrsplans für den Kreis Düren werden das Anforderungsprofil sowie Aussagen zur Qualität getroffen. Besonderes Augenmerk wurde auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV gelegt.

 

 

2.        Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2016 für den Kreis Heinsberg

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Heinsberg wurde am 17.12.2015 vom Kreistag des Kreises Heinsberg einstimmig beschlossen.

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2012, dem eine umfassende Mobilitätsuntersuchung für den Kreis Heinsberg vorangegangen war, wurde der Nahverkehrsplan durch die Verwaltung in den Jahren 2013 bis 2015 erarbeitet und intensiv politisch begleitet. Besonderen Raum nahmen hierbei die Abstimmungsgespräche innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein, welche aufgrund besonderer Komplexität unter fachlicher externer Begleitung durchgeführt wurden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg wurden sowohl im Jahre 2013/14 sowie nochmals im Jahre 2015 beteiligt. Das Beteiligungsverfahren mit den Nachbaraufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen sowie anderer Institutionen wurde Mitte 2015 durchgeführt Der Nahverkehrsplan für den Kreis Heinsberg enthält eine umfassende Darstellung der ÖPNV-Organisation, des Anforderungsprofils sowie der Finanzierung des ÖPNV im Kreis Heinsberg. Besonderes Augenmerk ist auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV gelegt worden.

 


 

3.        Vorstellung der gemeinsamen Eckpunkte der Nahverkehrspläne der Kreise Düren und Heinsberg

In der gemeinsamen Sitzung werden von Dezernent Nießen einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt der Rechtsrahmen und das Verfahren zur Leistungsvergabe des straßengebundenen ÖPNV gemäß den EU-Vorschriften erläutert. Er führt u. a. aus, dass zum 03.12.2009 die Verordnung (EG) 1370/2007 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung regelt insbesondere, unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden im Sinne der Verordnung privaten oder öffentlichen Verkehrsunternehmen, die öffentliche Personenverkehrsdienste betreiben, eine Ausgleichsleistung für die Kosten gewähren können, welche den Unternehmen durch die Erfüllung sog. gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen bei der Erbringung dieser Verkehre entstehen. Grundlage für die Gewährung eines solchen Ausgleichs ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag.

 

Neben den beihilferechtlichen Anforderungen enthält die Verordnung auch vergaberechtliche Bestimmungen. So regelt sie, in welchem Verfahren ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben werden kann. Dies hat grundsätzlich wettbewerblich zu geschehen. Allerdings erlaubt die Verordnung im Falle einer Vergabe an einen sog. internen Betreiber auch die wettbewerbsfreie, d. h. direkte Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

 

Dezernent Nießen führt weiterhin aus, dass nach der v. g. EU-Verordnung die Absicht der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Amtsblatt der Europäischen Union vorab bekannt gemacht werden muss. Erst mit Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung kann die Vergabe erfolgen. Innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung besteht für potentielle Wettbewerber die Möglichkeit, sog. „eigenwirtschaftliche Anträge“ zu stellen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union wird der Markt abgefragt, ob ein Unternehmen bereit ist, den Verkehr eigenwirtschaftlich, d. h. ohne öffentliche Zuschusszahlungen, zu erbringen. Liegt nach Ablauf von drei Monaten kein eigenwirtschaftlicher Antrag vor, ist der Weg zu einer Direktvergabe frei. Als Stichtag für die Vergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienste wurde mit dem AVV der 1. Januar 2018 vereinbart.

 

Der Kreis Heinsberg beabsichtigt inhaltlich eine Fortsetzung der bestehenden Betrauung der WestVerkehr GmbH durch eine formalisierte Direktvergabe und nutzt damit die ihm durch die Verordnung eingeräumte Möglichkeit, den ÖPNV mit einem eigenen Verkehrsunternehmen unter Beachtung der allgemeinen und speziellen Inhousevoraussetzungen fortzusetzen. Der Beschluss hierzu erfolgte in der Sitzung des Kreistages am 17.12.2015.

 

Nachfolgend stellt Herr Pachan den Ausschussmitgliedern die wesentlichen Inhalte des Nahverkehrsplanung 2016 der Kreise Düren und Heinsberg, bezogen auf die kreisgrenzüberschreitenden Verkehre vor. Die Präsentation hierzu ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nachdem von Herrn Pachan zu den kreisgrenzüberschreitenden Verkehren Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet wurden, fassen der Ausschuss für Kreis- und Regionalentwicklung des Kreises Düren und der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Kreises Heinsberg einstimmig nachfolgenden Beschluss: