Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Kreis Heinsberg unterstützt die  Städteregion Aachen bei ihrem Klagevorhaben ideell. Die Art und Weise der weiteren materiellen Beteiligung wird noch geklärt.


Es wird auf den der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses führte Landrat Pusch aus:

 

Die Städteregion hat fristwahrend (08.02.2016) Klage gegen die Erteilung einer Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors Tihange 2 eingereicht. Hierbei handelt es sich um einen im Jahr 1983 in Betrieb genommenen und nach aktuellem Stand bis 2023 laufenden Reaktorblock, der aufgrund verschiedenster Vorfälle, insbesondere erheblicher Rissbildungen im Reaktordruckbehälter, für anderthalb Jahre bis Ende letzten Jahres außer Betrieb genommen werden musste.

Darüber hinaus überlegt die Städteregion Aachen derzeit, auch eine Klage gegen den Betrieb der Reaktoren im Allgemeinen bzw. eine genehmigte Laufzeitverlängerung zu erheben. Die Laufzeit von Tihange 1 und 3 endet nach derzeitigem Stand im Jahr 2025. Klagefristen sind hier nicht zu berücksichtigen. Gegen die Laufzeitverlängerung des Reaktors Tihange 1, der ursprünglich Ende 2013 abgeschaltet werden sollte, ist bereits eine Klage von Greenpeace Belgien anhängig.

Für den Kreis Heinsberg bestehen folgende denkbare Alternativen:

  1. Lediglich ideelle Beteiligung im Sinne einer öffentlichen Unterstützung der Klage in den Medien
  2. Finanzielle Unterstützung der Städteregion Aachen ohne eigene prozessuale Beteiligung des Kreises
  3. Unmittelbare Beteiligung an den Klageverfahren durch einen nach belgischem Recht zulässigen Streitbeitritt als Mitkläger

 

Nach Auskunft der Städteregion belaufen sich die Prozesskosten der beiden Verfahren auf jeweils 40.000,- €. Vorsorglich hat die Städteregion allerdings 100.000,- € eingeplant. Einblick in die von der Städteregion im Vorfeld der Klageerhebung in Auftrag gegebenen anwaltlichen Gutachten wurde noch nicht gewährt, so dass eine eigene Meinungsbildung über das tatsächlich entstehende Prozesskostenrisiko bislang nicht erfolgen konnte. Ebenso wenig können ohne nähere Kenntnis der anwaltlichen Vorprüfung Aussagen zur Erfolgsaussicht der Klage getroffen werden. Zur Vermeidung einer eigenen – mit Kosten verbundenen –Vorprüfung haben allerdings erste Gespräche mit der Städteregion sowie dem Kreis Düren stattgefunden. Dabei wurde Einvernehmen erzielt, dass im Vorfeld der anstehenden zweiten Klage die interessierten Verwaltungen der Region gemeinsam die Thematik erörtern, um auf dieser Grundlage dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Zugleich können in diesem Rahmen auch die Bedingungen für den Beitritt zum bereits rechtshängigen Klageverfahren gegen Tihange 2 geklärt werden.“

 

In der Sitzung des Kreistages führt Landrat Pusch aus:

 

„Ergänzend möchte ich Ihnen eine Information zum weiteren Vorgehen einer gemeinsamen Klage geben. Die Städteregion prüft derzeit zentral ob und wie eine gemeinsame Klage rechtssicher eingereicht werden kann, nachdem sie die erste Klage am 05.02.2016 vor dem belgischen Staatsrat (Oberstes Verwaltungsgericht) erhoben hatte.

 

Momentan gebe es Anhaltspunkte dafür, so Städteregionsrat Etschenberg, dass es „aus prozessualen Gründen“ sinnvoller sein könnte, wenn die Städteregion Aachen und eine Kommune aus den Niederlanden diese Klage einreichen würde, dies um möglichst geringe Angriffsflächen bei formalen Aspekten und Fragen der unmittelbaren Betroffenheit zu bieten. Nichtsdestotrotz sei es wichtig, dass man weiter als „Allianz ‚DreiländerRegion gegen Tihange‘“ auftreten würde.

 

Zusätzlich lässt die Städteregion gerade ein Auskunftsersuchen an die EU-Kommission vorbereiten. Hier soll ein umfassender Fragenkatalog vorgelegt werden und mit Hinweis auf bestehende Auskunftspflichten beantwortet werden. Beabsichtigt ist die gemeinsame Unterzeichnung und Übergabe des Auskunftsersuchens in Brüssel an den zuständigen EU-Kommissar.

 

Um diese Punkte abzustimmen, findet am 17.03.2016 ein Erörterungsgespräch bei der Städteregion Aachen statt.“

 

In der Sitzung des Kreisausschusses hatte man sich fraktionsübergreifend auf einen im Wortlaut geänderten Beschlussvorschlag geeinigt. In der Sitzung des Kreistages äußert Fraktionsvorsitzende Meurer den Wunsch, den Beschlusswortlaut erneut zu ändern, da ihr im vorliegenden Beschlussvorschlag eine materielle Unterstützung der Städteregion seitens des Kreises zu sehr in Frage gestellt sei. Nach kurzer Diskussion verständigt man sich auf nachfolgenden Beschlussvorschlag.