Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 42, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:

 

1)      Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die Landschaftsversammlung werden aufgefordert, einen Nachtragshaushalt für 2016 aufzustellen. Der ursprünglich verabschiedete Umlagesatz von 16,75 Prozentpunkten soll im Nachtragshaushalt um 0,25 Prozentpunkte gesenkt werden.

 

2)        Der Landrat soll diesen Beschluss umgehend der LVR-Direktorin und den Fraktionen in der Landschaftsversammlung zuleiten. Die Kreistagsmitglieder, die auch Mitglieder der Landschaftsversammlung sind, sollen sich ebenfalls in ihren LVR-Fraktionen für einen Nachtragshaushalt einsetzen.

 

 

Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion:

 

Sich für den Kreishaushalt aus einer möglichen Absenkung des Umlagesatzes ergebende Entlastung aufgrund eines Nachtraghaushaltes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) sollen an die kreisangehörigen Kommunen schnellstmöglich weitergereicht werden. Die Abwicklung soll im Wege des Verzichts auf einen Teil der Kreisumlage bei der nächsten anstehenden Rate im Verhältnis der Umlagegrundlagen erfolgen.


Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 17.02.2016 verwiesen.

 

Des Weiteren wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage nachgereichten Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 23.02.2016 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreistages führt Landrat Pusch wie folgt aus:

 

Der Antrag der GRÜNEN nennt zutreffend einige Fakten zur Ertragsentwicklung beim LVR im Haushaltsjahr 2016. So wird der LVR in diesem Jahr nicht eingeplante Mehreinnahmen aus der Landschaftsumlage und den Schlüsselzuweisungen von insgesamt rund 93,7 Mio. Euro haben.

 

Auch die Entwicklung der Ausgleichsrücklage des LVR ist positiv und lässt nach den derzeit bekannten Daten erwarten, dass sich im Jahresabschluss 2015 ein Bestand von voraussichtlich rund 100 Mio. Euro ergeben wird.

 

Bereits bei der Aufstellung des Kreishaushalts 2016 habe ich die sich abzeichnenden Verbesserungen beim LVR thematisiert und zugesagt, diese Entwicklungen besonders sorgfältig zu verfolgen und mich für die Belange des Kreises einzusetzen. Schließlich geht es hier um den größten Einzelposten auf der Aufwandsseite im Kreishaushalt. Die Umlagebelastung des Kreises liegt in 2016 mit 56,4 Mio. Euro rund 3,1 Mio. Euro über dem Ergebnis 2015 in Höhe von 53,3 Mio. Euro.

 

Herr Kreiskämmerer Schmitz hat an mehreren Gesprächen mit dem LVR teilgenommen, um sich gemeinsam mit anderen Kämmerern für eine Senkung der Landschaftsumlage einzusetzen. In diesen Terminen hat der LVR die geänderten Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2016 erläutert.

 

Hierzu gehören aber leider nicht nur die Mehreinnahmen. Der LVR hat in den Gesprächen eingehend dargelegt, dass er im Haushaltsjahr 2016 auch erhebliche Änderungen auf der Aufwandsseite erwartet, die so im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht veranschlagt sind. Der LVR geht für 2016 von folgenden Mehraufwendungen aus:

 

1.      Belastungen durch den Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst sowie durch die Tarifrunde zum TVöD-Kommunal auf die Entgelte in der Eingliederungshilfe

Es werden Mehraufwendungen von bis zum 90 Mio. Euro erwartet.

 

2.      Mehrbelastungen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz von rund 4 Mio. Euro

 

3.      gesetzliche Risiken durch das Inklusionsstärkungsgesetz und im Pflegestärkungsgesetz II

 

4.      Prozessrisiko für die Übernahme der Kosten ambulanter Integrationshilfen in Kindertagesstätten und Regelschulen

 

5.      Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe durch die Flüchtlingssituation

 

Aufgrund dieser Veränderungen bzw. Risiken auf der Aufwandsseite sieht der LVR keinen Spielraum für eine Senkung des Hebesatzes. Nur mit Hilfe der aktuellen Mehrerträge könne ein Nachtragshaushalt 2016 zu Lasten der Mitgliedskommunen vermieden werden.

 

Die Verwaltung des LVR hat ihre politische Vertretung über die geänderten Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2016 informiert und im Dezember 2015 im Finanz- und Wirtschaftsausschuss als auch im Landschaftsausschuss berichtet.

Die GRÜNEN-Fraktion in der Landschaftsversammlung hat aktuell einen ähnlich lautenden Antrag gestellt. Sie fordert ebenfalls einen Nachtragshaushalt 2016 und die Senkung des Hebesatzes um 0,25 Prozentpunkte.

 

Auch wenn eine schnelle Entlastung bei der Landschaftsumlage für den Kreishaushalt wünschenswert ist, halte ich das Vorgehen des LVR, den Hebesatz nicht zu senken, für begründet.

 

Mit Blick auf die Ausgleichsrücklage des LVR muss man den voraussichtlichen Bestand von rund 100 Mio. Euro relativieren. Der LVR hat ein Haushaltsvolumen 2016 von ca. 3,8 Milliarden Euro. Damit macht die Ausgleichsrücklage nur 2,6% des Haushaltsvolumens aus. Im Vergleich hierzu beträgt die Relation im Kreishaushalt zurzeit 4,1%.

 

Nach meiner Auffassung ist es der bessere Weg, wenn der Kreis zusammen mit den anderen Mitgliedskommunen seine Beteiligungsrechte im Rahmen der nächsten LVR-Haushaltsplanung nutzt. Sofern dann Erkenntnisse über tatsächlich eingetretene Verbesserungen vorliegen, können diese im Benehmensverfahren vorgetragen werden, um auf die Höhe der Landschaftsumlage einzuwirken.

 

Seitens der FDP wird gefordert, eine eventuelle Entlastung bei der Landschaftsumlage an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzureichen. Eine Senkung des Hebesatzes um 0,25 Prozentpunkte und eine hierdurch bedingte Entlastung für den Kreishaushalt in Höhe von rund 840.000 Euro sind zurzeit rein hypothetisch. Da der Kreishaushalt 2016 mit einer Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von rund 3 Mio. Euro aufgestellt ist, wäre eine Verbesserung ein Hilfsmittel, um die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu reduzieren. Damit würde das Potenzial für den Haushaltsausgleich in der Zukunft grundsätzlich verbessert, was sicherlich auch im Interesse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wäre.“

 

Nach kurzer Diskussion schlägt Landrat Pusch vor, aufgrund der Zusammengehörigkeit der Anträge über beide gemeinsam zu beschließen. Diesem Vorschlag stimmen alle Kreistagsmitglieder zu.